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Frankie Goes to Hollywood

Ressortdirektor Franz Weber kündigt seinen Abgang zu Jahresende an. Es ist in Wirklichkeit eine Nichtmeldung. Die Hintergründe eines nicht ganz freiwilligen Abganges.
Weber, Frank
Foto: LPA
„Raumordnung: Ressortdirektor Weber geht“, meldete RAI Südtirol am Dienstag dieser Woche. „Der Ressortdirektor für Raumentwicklung und Denkmalpflege, Frank Weber, hat das Handtuch geworfen. Weber reichte seine Kündigung ein und wird mit Jahresende die Südtiroler Landesverwaltung verlassen. Weber kehrt zurück in die Privatwirtschaft“, heißt es der RAI-Meldung. Laut RAI Südtirol bedauert Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer diesen Schritt.
Es mutet merkwürdig an, dass ein Spitzenbeamter des Landesverwaltung neun Monate vor seinem Abschied seine Kündigung bekannt gibt. Vor allem aber dürfte diese Meldung eher eine Osterente sein.
Denn ganz so, wie hier dargestellt, ist der angekündigte Abgang nicht.
 

Fulminanter Aufstieg 

 
Der demnächst 56jährige Frank Weber liebt es diskret. Sein offizieller Lebenslauf, der laut Bestimmungen von der Landesverwaltung veröffentlicht werden muss, beginnt 1985 mit dem Abitur in Jena. Nach einem Architektur Studium an der Bauhaus Universität in Weimar und beruflichen Stationen in Weimar und Leverkusen, arbeitet Weber von 1999 bis 2007 im Architekturstudio von Zeno Bampi in Neumarkt.
2007 tritt er als Architekt in den Südtiroler Landesdienst ein, wo er 2013 zum Direktor des Amtes für Ortsplanung Süd-West aufsteigt. Wenig später wird Weber auch stellvertretender Abteilungsleiter.
Als am 1. Oktober 2017 der langjährige Chefurbanist des Landes Anton Aschbacher in Pension geht, schafft Frank Weber den Sprung nach ganz oben. Knapp fünf Monate zuvor wurde der Wettbewerb für die Nachbesetzung von Aschbachers Stelle ausgeschrieben. Von den sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer, erklärte die Wettbewerbskommission am Ende drei für geeignet: Virna Bussadori, Adriano Oggiano und Frank Weber. Da die Kandidaten von der Kommission im wahrsten Sinne des Wortes geprüft werden, erfolgt normalerweise bei solchen Wettbewerben am Ende ein klare Bewertung und Reihung. Doch hier war das anders. Die Kommission wurde explizit ersucht, keinerlei Bewertung oder Reihung zu machen. Sondern nur drei Kandidaten als „geeignet“ auszuwählen.
 
 
 
Der Hintergrund: Virna Bussadori hatte einen hervorragenden Wettbewerb bestritten und alle männlichen Konkurrenten um Längen abgehängt.  Doch der damalige Landesrat Richard Theiner wollte aber nicht Bussadori zur Abteilungsdirektorin machen, sondern den Stellvertreter Aschbachers Frank Weber. Weber wurde von der Landesregierung dann auch berufen. Er leitete letztlich die Ausarbeitung, die Vorstellung und Umsetzung des neuen Urbanistikgesetzes.
Theiners Nachfolgerin Maria Hochgruber Kuenzer bestätigte Frank Weber nicht nur als Abteilungsdirektor, die SVP-Politikerin ernannte ihn mit 30. Jänner 2019 auch zum neuen Direktor des Ressorts „Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege“.
 

Problem Unvereinbarkeit

 
Weil nach dem geltenden Landesbestimmungen ein Beamter aber nicht zwei Direktionen gleichzeitig führen kann, sind die Abteilungs- und Ressortdirektion in Personalunion eigentlich unvereinbar.
Im Fall Frank Weber umgeht man die eigenen Bestimmungen mit einer hanebüchenen Konstruktion.
Im offiziellen Ernennungsdekret wird auch der sofortige Rücktritt Webers als Abteilungsdirektor verfügt. Doch dieser Rücktritt wird nie umgesetzt. Ganz im Gegenteil. Am selben Tag an dem Weber zum Ressortdirektor ernannt wird, schlägt Landesrätin Maria Hochgruber-Kuenzer in einem Schreiben „aufgrund dringender Notwendigkeit die zeitweilige Anvertrauung der Direktion der Abteilung vor“.
Weil in den Landesgesetzen eine „zeitweilige Anvertrauung“ möglich ist, wird diese mehrmals verlängt. Erst im März 2020 ernennt man dann Virna Bussadori zur Direktorin der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung.
Frank Weber fungiert seitdem als Direktor des Ressorts Raumentwicklung und Denkmalpflege.
 

Der Abgang

 
Frank Weber war in den vergangenen Jahren maßgeblich an der Ausarbeitung und Umsetzung des neuen Urbanistikgesetzes beteiligt. Als Ressortdirektor steht er damit auch im Fokus der vehementen Kritik, die seit fast zwei Jahren vonseiten der Landespolitik, der Gemeinden, der Projektanten und der Bauherren immer wieder vorgebracht wird. Dazu kommt, dass weite Teile des neuen Raumordnungsgesetzes so wie geplant nicht umsetzbar sind und immer wieder Korrekturen angebracht werden müssen.
Diese schwierige Situation dürfte am Ende auch einer der Gründe sein, dass Frank Weber jetzt den Entschluss gefasst hat, die Landesverwaltung zu verlassen.
Dabei wird eines aber vergessen.
 
 
 
Die Beauftragung als Ressortdirektor ist eine politische. Demnach verfällt Frank Webers Auftrag mit Ende dieser Legislatur. Nach den Landtagswahlen dürfte sich konkret die Frage stellen, ob Maria Hochgruber Kuenzer weiterhin in der Landesregierung mit den Urbanistikagenden betraut wird. Demnach läuft der Auftrag für den Ressortdirektor Ende 2023 oder Anfang 2024 auf jeden Fall aus und muss erneuert werden.
Vor diesem Hintergrund wäre Frank Webers Zukunft als Ressortdirektor ab Dezember 2023 eine Unbekannte.
Bis vor einem Jahr war ein Ressortdirektor kein Beamter. Mit dem neuen Führungskräftegesetz werden auch die Ressortdirektoren in das Führungskräfte-Verzeichnis A eingetragen, das zur Übernahme eine Abteilungsdirektion ermächtigt. Demnach könnte Frank Weber eine solche übernehmen. Voraussetzung dafür aber ist, dass eine solche Stelle im Ressort frei ist oder frei wird. Aber genau das ist Anfang 2024 nicht der Fall.
Der Abgang von Frank Weber dürfte damit nicht so freiwillig sein, wie er jetzt von RAI Südirol dargestellt wird.
Webers neuer Arbeitsplatz wird aber weiterhin im Bereich des Landschaftsschutzes und der Landsschaftsarchitektur liegen. Denn nach Informationen von Salto.bz dürfte Frank Weber Anfang 2024 für das renommierte Beratungs- und Planungsunternehmen LAND, des Landschaftsarchitekten Andreas Kipar tätig werden. Kipar erarbeitet unter anderem derzeit den Grünplan für die Stadt Bozen.
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Ressort Raumen… Mer, 04/05/2023 - 14:11

Im Sinne des Art. 53 Absatz 16-ter des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. März 2001, Nr. 165 darf die Führungskraft, nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses, drei Jahre lang keine abhängige oder selbständige Arbeit für jene privaten Rechtssubjekte leisten, denen gegenüber sie in den letzten drei Dienstjahren für die Landesverwaltung hoheitliche oder rechtsgeschäftliche Befugnisse ausgeübt hat.
Das Ressort Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt hat die LAND Italia Srl mit der wissenschaftlichen Betreuung der Tagung "Destination Landschaft" beauftragt. Es besteht kein Grund für den Ressortdirektor im Sinne des durch den Artikel unterstellten Handelns im Widerspruch zu geltenden Gesetzen zu handeln.

- Frank Weber, Ressortdirektor

Mer, 04/05/2023 - 14:11 Collegamento permanente