Economia | Bauern
Staatliche Martinigans

Foto: Othmar Seehauser
Das erste Mal hat man der Termin verschlafen. Deshalb ist man diesmal besonders aufmerksam.
„Bedauerlicherweise stehen aber nur sehr geringe Finanzmittel zur Verfügung, welche bei Weitem nicht für alle Ansuchen ausreichen werden. Deshalb ist eine rasche Gesuchstellung ab dem Datum der Wiedereröffnung höchstwahrscheinlich von Vorteil“, heißt es in der E-Mail des Südtiroler Bauernbundes.
Der SBB hat Ende Oktober alle seine Mitglieder per E-Mail darüber informiert, so schnell wie möglich um den staatlichen Verlustbeitrag anzusuchen. Für jene Mitglieder, welche über den Bauernbund die MwSt.-Registerführung abfassen lassen, übernimmt der Bauernbund direkt das Ansuchen. Alle anderen können sich entweder an die Standesorganisation wenden oder das Ansuchen direkt bei Agentur der Einnahmen stellen.
Der Verlustbeitrag
Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde von Seiten des Staates ein Verlustbeitrag für Unternehmen eingeführt. Inhaber einer MwSt.-Position mit Erlösen nicht über fünf Millionen Euro im Jahr 2019, die einen Umsatzrückgang im Monat April 2020 von mindestens 33 Prozent gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres 2019 erlitten hatten, stand ein Verlustbeitrag von mindestens 1000 Euro bzw. 2000 Euro für Gesellschaften zu.
Kein Umsatzrückgang war nachzuweisen, wenn die Tätigkeit ab dem 1. Jänner 2019 begonnen wurde oder in einem Notstandsgebiet ausgeübt wurde. Und genau das trifft für Südtirol zu. Denn das Land ist wegen des Sturms Vaia im Herbst 2018 noch als Notstandsgebiet eingestuft. Doch das wurde erst zwei Tage vor dem Abgabetermin am 13. August 2020 bekannt. Deshalb hat der Südtiroler Bauernbund es nicht mehr geschafft rechtzeitig die Ansuchen für seine Mitglieder zu stellen.
Die Verlängerung
Im Land der Beiträge kein Problem. Der Fauxpas wurde umgehend von den SVP-Parlamentariern in Rom ausgebügelt. Als man Anfang Oktober in Senat und Kammer das Gesetzes zur Unterstützung und der Wiederbelebung der Wirtschaft verabschiedet, bringen die SVP-Senatoren einen Abänderungsantrag ein. Es ist eine Auftragsarbeit für den Bauernbund.
Der Antrag, der angenommen wird, sieht für Südtirol die Wiedereröffnung der Einreichefrist für den Verlustbeitrag vor. Genau das passiert jetzt.
Demnach können rund 10.000 Südtiroler Bäuerinnen und Bauern um den Verlustbeitrag ansuchen. Der Bauernbund hat in seinem Rundschreiben gleich einen Link mitgeschickt, „auf den die Mitglieder klicken können und dann auf ein Portal gelangen, über welches sie das Ansuchen mit wenigen Klicks vornehmen können.“
Am 11. November, zu Martini erhalten die Bauern traditionell einen wichtigen Teil der Auszahlung ihrer Ernte. Heuer wird es demnach auch ein staatliches Zubrot zur Martinigans geben.
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