Eine beratende Volksabstimmung zum DD-Gesetz?
zum einen die Volksbegehrensvorlage der INITIATIVE, die jetzt nach der Ablehnung durch den Landtag wieder eingebracht werden soll; und zum andern den neuen Gesetzentwurf der Landtagsmehrheit, der nach einem neuartigen partizipativen Prozess im März das Licht der Landtagsaula erblicken soll. Das Volksbegehren der INITIATIVE ist vorgestern vom Landtag formell abgelehnt worden, auch weil die Behandlungsfrist im Landtag abgelaufen war. Beim neuen Gesetzentwurf des Landtags lässt sich noch nicht einschätzen, ob die Bürgerbeteiligung in drei weiteren Workshops noch zu entscheidenden Verbesserungen führt und das Endergebnis wirklich akzeptabel sein wird.
Der Königsweg wäre freilich jener einer echten Volksinitiative mit Gegenvorschlag des Landtags gewesen. Die INITIATIVE hatte ihren Vorschlag, den im Sinne der Bürger weitestgehenden Vorschlag, schon 2010 als solche eingebracht, doch war dieser von der Richterkommission 2011 abgelehnt worden. Die Landtagsmehrheit könnte darauf einen Gegenvorschlag einbringen, und so hätten die Bürgerinnen die Wahl zwischen zwei Optionen oder dem Status Quo, aber mit bindender Wirkung. Diese Möglichkeit bietet die heutige Rechtslage jedoch nicht. Nachdem ein echter Volksentscheid darüber auch wegen schlecht gefasster Bestimmungen im Autonomiestatut nicht zulässig ist, bleibt zur Zeit eine vom Landtag einzuleitende beratende Volksbefragung (laut L.G. vom 18.11.2005, Nr.11, Art. 16).
Der Landtag wäre somit gut beraten, auf die von der INITIATIVE geforderte Volksbefragung als „Befreiungsschlag“ aus der verfahrenen Situation einzugehen. Denn die heuer 20jährige Geschichte des Tauziehens um mehr politische Mitspracherechte der Bürger in der Landespolitik kann nur positiv abgeschlossen werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten einer Lösung zustimmt. Diese hat zwar den Nachteil, dass sie den Landtag rechtlich nicht bindet. Doch bei einem klaren Votum der Bürgerschaft wird sich der Landtag schwer tun, eine Entscheidung gegen die Mehrheit der Bevölkerung zu treffen. Die Bürger würden ihre Präferenz zum Ausdruck bringen und der Landtag hätte die Pflicht, diese Präferenz in ein Gesetz zu gießen.
Geschieht dies nicht, riskiert man eine neue Runde im Spiel mit dem bestätigenden Referendum. Wenn der Landtag nämlich im März wieder ein von der INITIATIVE unakzeptables Gesetz verabschiedet, wird sich diese gezwungen sehen, wieder das bestätigende Referendum zu ergreifen mit Volksabstimmung dazu 2016. Eine potenzielle Endlosschleife. Doch hoffentlich besinnt sich die Landtagsmehrheit eines Besseren.