Belohnung für Energieeffizienz beim Bauen

Zu einer Pressekonferenz hatte LR Richard Theiner heute, 6. August, geladen, um gemeinsam mit Horand Maier, Direktor des Verwaltungsamtes für Landschaft und Raumentwicklung, und Ulrich Santa, Direktor der KlimaHaus Agentur, die jüngste Neuregelung des so genannten "Energiebonus" zu präsentieren.
"Wer mehr schafft, soll auch entsprechend belohnt werden", erklärte Theiner die wesentliche Änderung der bisher geltenden Regelungen, nämlich die Anhebung des Energiebonus bei Neubauten um 5 Prozentpunkte. Aktuell gilt es, bei neu errichteten Gebäuden den KlimaHausstandard "B" einzuhalten. Wer "mehr macht, bekommt einen Bonus".
Wird etwa KlimaHausstandard "B Nature", "A" oder gar "A Nature" geschafft, erhält man entsprechend einen Bonus von 10, 15 bzw. 20 Prozent. Diese Regelung wird bis 31.12.2016 gültig sein, so Theiner. Ab 01.01.2017 wird dann Standard "A" als Mindeststandard für Neubauten gelten, und nur wer "mehr", also Standard "A Nature" schafft, wird mit einem 10-prozentigen Bonus belohnt. Bis 31.12.2019. Dann nämlich läuft der Energiebonus aus, der im Rahmen des EU-Aktionsplanes von 2007 zur Senkung des Energieverbrauchs in den Mitgliedsstaaten um 20 Prozent bis 2020, eingeführt worden war.
In der raschen und umfassenden Umsetzung des Planes habe Südtirol eine Vorreiterrolle eingenommen, bekräftigte Theiner, und diese sei nun durch die Neuregelung weiter verbessert worden.
Über die urbanistischen Neuerungen, die mit dem Beschluss der Landesregierung eingeführt worden sind, berichtete Horand Maier. So wird auch für bereits bestehende Gebäude, die energetisch saniert werden, ein Energiebonus von 20 Prozent gewährt, falls die Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes von einer niedrigeren KlimaHausklasse auf mindestens KlimaHausklasse "C" oder, und das ist neu, Zertifizierung "R" (für Renovierungen vorgesehen) verbessert wird.
In Gewerbegebieten findet der Energiebonus keine Anwendung. Einzige Ausnahme stellen die in Gewerbegebieten bestehenden Wohngebäude dar, die keine Dienstwohnungen sind und welche die Voraussetzungen für die Anwendung des Energiebonus erfüllen.
"Der Energiebonus ist ein konkreter Anreiz, energetisch zu sanieren, über den Mindeststandard hinaus", bekräftigte Theiner. "Ein wirksamer Ansatz, um energieeffizientes Bauen zu fördern", meinte auch Santa.
Die Nachbesserungen seien notwendig gewesen, um den "aktuellen Erfordernissen zu entsprechen". Dabei stand die Vereinfachung der Regelungen im Zentrum, im Zuge derer auch der KlimaHausausweis überarbeitet worden ist. Von zwölf Seiten ist er auf zwei gekürzt worden, ohne an Informationsgehalt zu verlieren, erklärte Santa.
Es sei "eine klare Ausrichtung" geschaffen worden, freute sich Theiner abschließend, denn es gehe der Landesregierung vor allem darum, bestehende Gebäude energetisch zu optimieren und damit auch wertvollen Grund und Boden zu sparen.
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