Politica | Landtag

Post aus Rom

Karl Reinstadler hat seinen Ausschluss als Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Latium angefochten. Muss die geplante Neuwahl im Landtag verschoben werden?
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Foto: Suedtirolfoto.com / Othmar Seehauser
Die Zustellung kam im allerletzten Moment.
Am Montag Abend erhielten der Südtiroler Landtag, sowie die beiden Bozner Anwälte Michele Menestrina und Rudi Benedikter überraschend amtliche Post aus Rom. Zugestellt wurde ein Rekurs vor dem Verwaltungsgericht Latium. Karl Reinstadler, noch Anwalt bei der Südtiroler Sparkasse, aber designierter Verwaltungsrichter am Bozner Verwaltungsgericht, hat seinen Ausschluss aus diesem Amt gerichtlich angefochten.
Die gerichtliche Depesche kommt dabei zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt. Steht für Dienstagnachmittag doch die Neuwahl eines Verwaltungsrichters auf der Tagesordnung des Südtiroler Landtags. Man wollte damit eine der peinlichsten Ernennungsgeschichten der letzten Jahre beenden. Ob es jetzt aber wirklich zur heutigen Neuwahl kommt, ist mehr als fraglich.
 

Die erste Wahl

 
Die Geschichte um die Ernennung Reinstadlers ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Vor allem aber macht sie deutlich wie fragil und undurchdacht, das Südtiroler System der Ernennungen am Bozner Verwaltungsgericht ist.
Nach der Pensionierung des Verwaltungsrichters Hugo Demattio wird Ende 2014 am Bozner Verwaltungsgericht ein Richterposten frei. Es bewerben sich 30 Kandidaten um seine Nachfolge. Die Ernennungsprozedur sieht in diesem Fall vor (es gibt auch am Bozner Verwaltungsgericht, die genau umgekehrte Prozedur), dass die Regierung einen Dreier-Vorschlag nach Bozen schickt und der Landtag eine Empfehlung abgibt.
Genau das ist am 16. März 2016 dann auch passiert. Zur Auswahl standen Karl Reinstadler, Leiter der Rechtsabteilung der Sparkasse, Verwaltungsrechtler Michele Menestrina und der Bozner Gemeindepolitiker und Anwalt Rudi Benedikter.
Nach einer Anhörung stimmte der Landtag ab. Das Ergebnis:
Karl Reinstadler: 27 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung
Michele Menestrina: 9 Ja, 18 Nein, 5 Enthaltungen
Rudi Benedikter: 6 Ja, 21 Nein, 4 Enthaltungen.
Damit schickte der Landtag offiziell als einzigen Namen Karl Reinstadler nach Rom.
 
 

Der falsche Mann

 
Reinstadlers Ernennung wäre damit eigentlich nur mehr eine Formsache gewesen. Das Ministerratspräsidium leitet den Vorschlag an den obersten Richterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter, dieser gibt ein positives Gutachten ab und der neue Verwaltungsrichter wird vom Staatspräsidenten per Dekret ernannt.
Doch dazu kommt es nicht. Der Grund: Es beginnt ein Eiertanz, der politisch motiviert sein dürfte. Denn plötzlich kommt heraus, dass Karl Reinstadler nicht die nötigen Voraussetzungen für das Amt habe. Es geht dabei um die Frage, ob er als Anwalt der Sparkasse die vorgesehenen Jahre vor Gericht praktiziert habe oder nicht. Nach 8 Monaten gibt der oberste Richterrat ein negatives Gutachten ab.
Der Hintergrund der Entscheidung dürfte vor allem ein politisches Schmierentheater sein. Denn der Landtag hatte den falschen Kandidaten gewählt. Die SVP und vor allem Landeshauptmann Arno Kompatscher setzen von Anfang an auf Michele Menestrina. Die Wahl Reinstadler im Landtag war eine Art Unfall.
Zudem hatte Karl Reinstadler bei der Anhörung durch sein klares Bekenntnis zur deutschen Muttersprache, die deutsche Rechtsopposition im Landtag für sich gewonnen. Den römischen Zentralisten dürfte diese politische Konnotation ein Dorn im Auge gewesen sein.
 

Die neue Wahl

 
Am 7. Oktober 2016 erteilte der oberste Richterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Karl Reinstadler ein negatives Gutachten. Der Vinschger Anwalt wurde damit faktisch aus dem Ernennungsverfahren ausgeschlossen.
Der Landtag sollte eine Neuwahl zwischen den verbliebenen Kandidaten durchführen. Das Stechen zwischen dem Favoriten Michele Menestrina und dem Außenseiter Rudi Benedikter sollte am Dienstagnachmittag im Landtag über die Bühne gehen.
Doch Karl Reinstadler hat über seinen Anwalt Luca Mazzeo den Ausschluss durch den Richterrat und die Entscheidung des Ministerratspräsidium zur Neuwahl vor dem Verwaltungsgericht Latium angefochten.
Reinstadler verlangt im Rekurs nicht nur eine Aussetzungsverfügung der Entscheidung, sondern auch eine Eilverordnung des Präsidenten. Weil diese Entscheidungen relativ bald in Rom fallen werden, dürfte der Landtag die Neuwahlen um einen Monat verschieben.
Damit könnte man sich wenigstens eine neue Blamage ersparen.