Neustart mit neuer Besetzung?
Zur Stunde wird im Landtag das Landesgesetz zum “Südtiroler Weg” aus dem Corona-Lockdown behandelt. Am Vormittag hat Alessandro Urzì seinen Minderheitenbericht verlesen, danach begann die Generaldebatte. Dabei steht jedem der 35 Landtagsabgeordneten 15 Minuten Redezeit zu. Da so gut wie alle Oppositionsvertreter, aber auch viele der Mehrheit davon Gebrauch machen, zieht sich die Debatte hin. Das Gesetz (hier der vom Gesetzgebungsausschuss genehmigte Text) umfasst vier Artikel samt Anlagen. Noch ist nicht sicher, ob die Abstimmung über das Gesetz so wie geplant noch am heutigen Donnerstag stattfindet. Allerspätestens morgen, Freitag, aber wird das Gesetz verabschiedet und tritt dann sofort in Kraft. Neben den Stichtagen für die betrieblichen Wiedereröffnungen – Friseure zum Beispiel dürfen ab 11. Mai wieder aufsperren, Hotels ab 25. Mai – sind auch Auflagen für die Kinderbetreuung vorgesehen. Ebenso wie zahlreiche Sicherheits- und Hygienevorschriften.
Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes – also ab dem morgigen Freitag, 8. Mai – dürfen sich die Menschen wieder frei und ohne Eigenerklärung im gesamten Landesgebiet bewegen – auch motorisiert, mit Auto, Bus oder Bahn. Zugleich dürfen auch Einzelhandelsbetriebe öffnen. Für Wochenmärkte und Gastronomiebetriebe wie Restaurants und Bars geht es ab Montag, 11. Mai, wieder los. Nach acht Wochen Zwangspause.
Mehr Fläche unbürokratisch von der Gemeinde
3.700 Einzelhandel- und 3.850 Gastbetriebe haben seit 12. März geschlossen. Cafés, Eisdielen, Bars, Pubs und Restaurants dürfen seit 4. Mai Take-Away-Dienste anbieten. Doch “für viele ist es wie eine Erlösung, nach zwei Monaten Zwangsschließung wieder einfach für die Kundschaft da zu sein und öffnen zu können”, berichtet Philipp Moser, Präsident des Handels- und Dienstleistungsverbandes hds. Er erwartet sich nun aber auch ein Entgegenkommen vonseiten der Gemeindeverwaltungen – etwa bei der Verwendung und Besetzung von öffentlichen Flächen vor einem Gastlokal oder Geschäft geht. Moser erklärt: “Wenn jetzt die Geschäfte, Bars und Cafés der Reihe nach wieder aufsperren dürfen, gilt es strikt die Sicherheitsvorkehrungen und somit die Abstandsregeln einzuhalten. Allein dafür wird mehr öffentlicher Grund vor den Betrieben als üblich benötigt. Daher sollten die Gemeinden den Betrieben zum einen die öffentlichen Flächen kostenlos und mit einer einfachen Meldung zur Verfügung stellen und zum anderen grundsätzlich mehr Fläche gewähren, um den Abstand der Kunden auch einhalten zu können.”
Das wäre gerade in der ersten Phase der Phase 2 “eine große finanzielle und bürokratische Erleichterung für die Unternehmen”, so der Appell des hds an Südtirols Gemeindeverwaltungen. In Meran hat man ihn bereits gehört – Wirtschafts- und Tourismusstadträtin Gabi Strohmer sichert zu, das Thema in den Stadtrat zu bringen. “Die Gemeinde soll Bars, Restaurants und Geschäften – diese Betriebe wurden von der Corona-Krise am stärksten getroffen – Zusatzflächen für diese Krisenzeit zur Verfügung stellen, und zwar ohne Abgaben dafür zu verlangen”, meint Strohmer. Zudem kündigt sie ein Maßnahmenpaket an, “das für 2020 auch Gebührenbefreiungen und jedenfalls Ermäßigungen für die so hart geprüften Betriebe umfassen wird”.
Auch auf nationaler Ebene ist die Besetzung von öffentlichen Flächen, um besser Abstand einhalten zu können, auf der Agenda – jener von Dario Franceschini. Am Mittwoch (6. Mai) kündigte der Minister für Kulturgüter und Tourismus im Senat an, dass die Regierung an einer Norm arbeite, mit der Bars und Restaurants für sechs Monate von der Gebühr befreit werden sollen, die für die Besetzung von öffentlichem Grund anfällt.