"Recht auf selbstbestimmte Geburt"
Für Frauen in Südtirol gibt es neben den fünf Entbindungsstationen der Krankenhäuser nur die Hausgeburt als Möglichkeit für die Niederkunft. Diese müsse von den Schwangeren sogar selbst bezahlt werden, bedauert Brigitte Foppa in ihrem Schreiben zum Gesetzentwurf der Grünen Fraktion vom 6 Juni. Durch die Schließungen der Geburtenstationen hätte sich zudem das Fenster der möglichen Begleitung nur noch mehr verkleinert, so die Vorsitzende der Partei. Ebenso wird die Wahlfreiheit, das nächstgelegene Krankenhaus zu nehmen oder das mit der für die Frau sympathischsten Methode, eingeschränkt. „Zum Internationalen Tag der Hausgeburt hat das Südtiroler Hebammenkollegium zu Recht darauf hingewiesen, dass die freie Wahl des Geburtsortes unterstützt werden muss“, erklärt Foppa. Auch Studien aus den USA zeigen, dass die Förderung der Hausgeburt die Raten der Frühgeburten und Kaiserschnitte senkt und bessere Ergebnisse in Bezug auf die Gesundheit von Mutter und Neugeborenem zeigt, sowie Kosten im Sanitätsbereich einspart, heißt es weiter in der Stellungnahme der Grünen.
In vielen Ländern Europas gibt es daher verschiedene Angebote für Gebärende. Neben den Krankenhäusern und dem eigenen Zuhause haben sich etwa Hebammenpraxen, Geburtshäuser oder den Kliniken angegliederte, hebammengeleitete Geburtsstätten etabliert.
In Italien und Deutschland bestehen schon alternative Strukturen und sogenannte Geburtshäuser. Zwar gibt es von Rom im Moment noch keine staatliche Regelung hierfür, aber Regionen wie die Lombardei oder Emilia-Romagna unterstützen schon seit den späten 1990er Jahren eine regionale Sonderregelung. „Die Einrichtungen sind gut mit den lokalen Krankenhäusern und Gesundheitsdiensten vernetzt und gehören zur Grundversorgung in einem System, das an der Gesundheit des Menschen ausgerichtet ist“, versichert die Landtagsabgeordnete der Grünen. Während in Südtirol weiter auf die Ausarbeitung einer autonomen Regelung zur Unterstützung der außerklinischen Geburtsstrukturen gewartet wird, könne durch den Entwurf der Oppositionsfraktion wenigstens schon mal ein kleiner Schritt in Richtung Selbstbestimmung der Schwangeren gemacht werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand zu erweitern, damit „die an sich schon dürftigen 516 Euro Rückerstattung“ nicht nur für die Hausgeburten gelten, sondern für alle geburtsbegleitenden Strukturen außerhalb der Krankenhäuser.
Das Recht auf selbstbestimmte Geburt gehört zu den Menschenrechten und es muss den Frauen offenstehen, wo und mit wem sie ihre Kinder gebären möchten.
Für die Grünen klingt das bisherige Bestreben der Landesregierung nämlich noch nicht nach einer echten Unterstützung alternativer außerklinischer Strukturen für Schwangere: „Wir sind gespannt darauf, ob die Versprechungen der Südtiroler Gesundheitspolitik, 'den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen', auch für die Wahlfreiheit bei der Geburt zutrifft.“