Politica | Justiz

Amtliche Ente

Die Presse verkündet, dass die Ernennung Fabrizio Cavallar zum Richter am Verwaltungsgericht Bozen jetzt amtlich sei. Genau das ist sie aber (noch) nicht.
Verwaltungsgericht
Foto: upi
Die Meldungen sind gleichlautend.
Am Sonntag verkündete RAI-Südtirol:Verwaltungsgericht: Ernennung von Cavallar ist amtlich“. In der Nachricht heißt es: „Die Ernennung von Fabrizio Cavallar zum Richter am Bozner Verwaltungsgericht ist amtlich. Am Freitag ist die Frist für einen gerichtlichen Einspruch verfallen.“
Ein Tag später ziehen die Dolomiten nach. In der Montagsausgabe des Tagblattes heißt es: „Cavallar-Ernennung amtlich“.
In Wirklichkeit aber handelt es eher um ein amtliche Ente als um eine gesicherte Tatsache. Denn die Südtiroler Medien sind manchmal (zu) schnelle Brüter.
Die Vorgeschichte ist bekannt. Der Südtiroler Landtag hat im vergangenen Frühjahr ein Auswahlverfahren zur Ernennung eines Verwaltungsrichters italienischer Muttersprache durchgeführt. Dabei kommt es zu einem Stechen zwischen dem im Rechtsamt des Landes tätigen Juristen Fabrizio Cavallar und dem Richter am Landesgericht Carlo Busato. In der Abstimmung unter den italienischen Abgeordneten setzt sich Cavallar im vierten Wahlgang mit 5 zu 2 Stimmen durch. Am 7. April wählt ihn der Südtiroler Landtag zum Verwaltungsrichter.
 
 
 
Wenige Tage später kommt aber die kalte Dusche aus Rom. Südtirols Verwaltungsrichter werden zwar vom Landtag gewählt, sie müssen aber - wie alle Richter - vom Staatspräsidenten per Dekret ernannt werden. Dazu bedarf es vorab eines Beschlusses des Ministerratspräsidiums, das die Ernennung durch den Landtag nochmals prüft.
Bei dieser Prüfung hat Rom aber die Entscheidung des Landtages annulliert.
Bereits lange zuvor, waren rechtlichen Bedenken gegen die Ernennung Cavallars aufgetaucht. Der Grund: Für die Ernennung zum Verwaltungsrichter gibt es eine Altersgrenze von 60 Jahren. Diese Altersgrenze erreichte Cavallar noch vor seiner Ernennung durch den Landtag. Die Streitfrage war deshalb: Gilt diese Altersbeschränkung nur bis zum Einreichen der Gesuche oder bis zur amtlichen Ernennung.
Das Ministerratspräsidium legte die Bestimmung streng aus und teilte dem Landtag mit, dass Cavallar bereits das 60. Lebensjahr überschritten habe und deshalb nicht zum Verwaltungsrichter ernannt werden könne. Fabrizio Cavallar reichte dagegen Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium ein. Dieses gab zuerst im Frühsommer einem Eilantrag des hohen Landesbeamten recht, mit dem der Ministerratsbeschluss ausgesetzt wird, um Anfang September auch im Hauptverfahren den Rekurs Cavallars anzunehmen. Das Gericht annullierte damit die Ablehnung durch den Ministerrat.
Weil der Ministerrat die 60-Tage-Berufungsfrist gegen dieses Urteil verstreichen ließ, melden die Südtiroler Medien jetzt kurzerhand, dass die Ernennung Cavallars zum Verwaltungsrichter damit amtlich sei.
Doch genau das ist sie (noch) nicht. Wie gesetzlich vorgesehen muss der Ministerrat die Ernennung prüfen und beschließen. Erst danach wird das Ernennungsdekret durch den Staatspräsidenten vorbereiten. Erst dann wird die Ernennung wirklich amtlich.
Was aber wenn der Ministerrat die Ernennung Cavallars nicht behandelt oder hinauszögert?
Was aber wenn der Ministerrat die Ernennung nicht behandelt oder hinauszögert? Zeitlichen Rahmen für die Beschlussfassung ist in den Durchführungsbestimmungen keiner vorgesehen. Demnach könnten noch einige Monate vergehen, bis Fabrizio Cavallar vom Palais Widmann in die Bozner Gerstburg wechselt.
Amtlich dauert manchmal eben etwas länger.