Ambiente | Landtag

Neues Pflanzenschutzgesetz beschlossen

Der Landtag beschließt den Gesetzentwurf zum Pflanzenschutz. Zahlreiche grüne Änderungsanträge scheiterten, teils wurden Punkte zu Bienen und anderen Bestäubern ergänzt.
Luis Walcher
Foto: Laimburg Research Centre/Ivo Corrà
  • Der Südtiroler Landtag hat am Donnerstagnachmittag das neue Pflanzenschutzgesetz angenommen. In der Schlussabstimmung erhielt der vom zuständigen Landesrat Luis Walcher vorgelegte Landesgesetzentwurf Nr. 51/25 „Bestimmungen im Bereich Pflanzenschutz“, 17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen. Die Änderungsvorschläge der Grünen wurden abgelehnt.

  • Hintergrund und Ziel

    Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz soll der Pflanzenschutz in Südtirol systematisch neu geordnet werden. Walcher begründet dies im Begleitbericht mit den global intensivierten Wirtschaftsbeziehungen und der damit steigenden Gefahr, dass „gefährliche, fremde Schadorganismen“ eingeschleppt werden, die in neuen Gebieten keine natürlichen Gegenspieler haben. Zudem sei das Gesetz nötig zur Anpassung der Regeln an aktuelle EU-Vorgaben, unter anderem an die Verordnungen zu Pflanzenschädlingen 2016 und amtlichen Kontrollen 2017 der EU.

    Indes erhoben die Grünen unter anderem Kritik an den verminderten Befugnissen der Gemeinden und an der Pflicht zur Geheimhaltung, die das Gesetz mit sich bringe, worauf von der Landesregierung entgegnet wurde, dass Geheimhaltung kein Novum sei, sondern nun lediglich im Gesetz konkret verankert werde.

  • Kritik und Änderungsdebatte

    Artikelweise Entscheidungen

    In der Debatte wurden von der Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer zum Landesgesetzentwurf mehrere Änderungsanträge eingebracht:

    Zum Thema Pflanzenschutztätigkeiten (Artikel 2) wurde der Antrag, den Text um die Formulierung „unter angemessener Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheit und der biologischen Vielfalt“ zu ergänzen, mit 13 Ja- und 15 Nein-Stimmen abgelehnt. Angenommen wurde hingegen eine Ergänzung, die den „Schutz der Bienen und anderer Bestäuber sowie die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ betrifft.

    Bezüglich des Landespflanzenschutzdienstes (Artikel 3) lehnte der Landtag sowohl den Vorschlag ab, eine Monitoring-Pflicht für sensible Flächen einzuführen, als auch den Antrag, die im Gesetz vorgesehene Verschwiegenheitspflicht zu streichen.

    Lange wurde im Landtag über den Schutz von Bienen und anderen Bestäubern diskutiert. Auch hier brachten die Grünen mehrere Änderungsvorschläge vor, wie „unter anderem die Vorschrift, dass gefährliche Pflanzenschutzmittel nur vor Sonnenauf- und nach Sonnenuntergang ausgebracht werden dürften und die Imker in einem bestimmten Umkreis informiert werden müssten”, heißt es im Bericht. Diese wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Artikel selbst wurde mit 21 Ja-, 1 Nein-Stimme und 7 Enthaltungen angenommen.

    Auch der Versuch, in Artikel 8 den Gemeinden ausdrücklich Verwaltungsbefugnisse zuzuweisen, fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

    Zum Punkt: Überwachung (Artikel 9) wurde der Änderungsantrag abgelehnt, die Forstbehörde ausdrücklich als zusätzliches Kontrollorgan aufzunehmen. Landesrat Walcher verwies darauf, dass deren Zuständigkeiten bereits bestünden.

    Schließlich wurde bei den Anwendungsbestimmungen (Artikel 12) der Änderungsantrag, wonach vor Beschlüssen der Landesregierung verpflichtend die repräsentativsten Verbände der Bäuerinnen und Bauern, Verbraucherinnen und Verbraucher, Imkerei sowie des Umweltschutzes angehört werden sollten, mit 11 Ja-, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.