Cronaca | Fall Hager/Benko

„Völlig unbegründet“

Der Architekt Fabio Rossa wurde zu den Ermittlungen um Heinz Peter Hager und René Benko vor Gericht vernommen. Seine Anwälte erklären die Anschuldigungen für unbegründet.
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Foto: Avvocato Beniamino Migliucci
  • Wie die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtet, spricht der Bozner Rechtsanwalt Beniamino Migliucci im Fall der Anschuldigungen gegen seinen Mandanten Fabio Rossa von „lebhafter Fantasie“. Dem Architekten Rossa wird in den Ermittlungen um Heinz Peter Hager und René Benko Offenbarung und Nutzung von Amtsgeheimnissen vorgeworfen. „Die gegen meinen Mandanten erhobenen Anschuldigungen sind völlig unbegründet, und die Mafia-Beschuldigung entspringt einer lebhaften Fantasie“, so Migliucci. Diese Worte fasste der Rechtsanwalt nach der Vernehmung Rossas vor dem Gericht von Trient, wo dieser in Begleitung seines anderen Verteidigers, Rechtsanwalt Luca Migliucci, im Rahmen der Hager/Benko-Untersuchung der Staatsanwaltschaft erschien.
    Vor dem Gericht machte Rossa von seinem Recht Gebrauch, nicht zu antworten, meinte jedoch, dass er bereit sei, Erklärungen zu geben, nachdem er die Akten gelesen hat. Aus genau diesem Grund haben seine Anwälte beantragt, die Vernehmung für ungültig zu erklären, da angesichts des engen Zeitrahmens „noch keine Gelegenheit bestand, die hinterlegten Ermittlungsakten zu lesen“. In der Zwischenzeit haben sie beim Untersuchungsgericht einen Antrag auf Aufhebung der vorsorglichen Maßnahme gestellt, seit Dienstag steht Rossa unter Hausarrest.

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Wolfgang Moser Sab, 12/07/2024 - 20:48

Ich empfinde die Selbsterklärungen der diversen schwarzen Unschuldslämmer als Belästigung. Es wäre angenehm, wenn Sie sie auf das absolut nötige Minimum beschränken könnten.
Herzlichen Dank!

Sab, 12/07/2024 - 20:48 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Dom, 12/08/2024 - 23:41

In risposta a di Wolfgang Moser

Richtig, es reicht wenn sämtliche Medien von ihrem Recht Gebrauch machen solche Erklärungen einfach NICHT ZU VERÖFFENTLICHEN. Im Prinzip dürfte ja jeder ins Ermittlungsregister Eingetragene von sich behaupten unschuldig zu sein. Rechtlich gesehen ist er es ja. ... Es gilt die Unschuldsvermutung ...wird ja eh immer schön geschrieben und gesagt. Ebenfalls richtig so!

Dom, 12/08/2024 - 23:41 Collegamento permanente