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SAD blitzt mit “kuriosem” Antrag ab

Die SAD AG wollte erreichen, dass 190 vom Land finanzierte Linienbusse in ihr Eigentum übergehen – und sie dem Land verkaufen. Unzulässig, befindet das Landesgericht.
Busstopp
Foto: Pixabay

Das Jahr beginnt für das Land mit einer guten Nachricht: An den zig Fronten, an denen sich die Auseinandersetzung um die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs abspielt, konnte ein Erfolg erzielt werden. Gegen die SAD AG und deren CEO Ingemar Gatterer. Das Landesgericht Bozen hat am 5. Jänner die Anträge der SAD als unzulässig erklärt, mit denen festgestellt werden sollte, dass 190 Linienbusse zum vollständigen und bedingungslosen Eigentum der SAD gehören. Die besagten Busse hatte das Land vor 2015 angeschafft und zu 100 Prozent mit öffentlichen Geldern bezahlt: 16 Millionen Euro.

Ende Oktober 2020 hat die Landesregierung die Neuausschreibung der außerstädtischen Buslinien beschlossen, die nach der Last-Minute-Annullierung im Juli 2018 notwendig geworden war. Seither steht fest: Die SAD wird einen Teil ihrer aktuellen Buskonzessionen verlieren. Der Antrag der SAD, die 190 Busse als ihr Eigentum zu erklären, stammt von 2019. “Wahrscheinlich basiert dieser sehr kuriose Antrag auf der Angst des Unternehmens, nach der öffentlichen Ausschreibung einem anderen Konzessionsempfänger die Busse abtreten zu müssen” – und zwar kostenlos –, meint Pierluigi Mantini, der das Land und das Transportministerium in Rom in Rechtsfragen berät. Zivilrichterin Birgit Fischer hat noch einen weiteren Antrag der SAD zurückgewiesen, den der Rechtsexperte als “ungewöhnlich” bezeichnet: Die SAD wollte auf der Basis dieses weiteren Antrags die mit 16 Millionen Euro vom Land finanzierten Linienbusse wieder ans Land verkaufen.

Die Entscheidung des Gerichts nimmt Mobilitätsrat Daniel Alfreider erfreut zur Kenntnis: “Hier wurden öffentliche Gelder eingesetzt, um einen öffentlichen Dienst zu finanzieren. Die Forderung, dass das Land seine mit öffentlichen Geldern gekaufte Verkehrsmittel jetzt von einem privaten Unternehmen nochmals kaufen soll, deckt sich nicht mit den Grundsätzen einer öffentlichen Verwaltung. Es handelt sich schließlich um Steuergelder der Südtiroler und Südtirolerinnen.”

Laut Urteil muss die SAD dem Land knapp 28.000 Euro an Verfahrensspesen erstatten.

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Karl Trojer Ven, 01/08/2021 - 11:20

Die Forderung, dass das Land Südtirol 190 selbstfinanzierte Linienbusse für 16 Mio € zurückkaufen sollte, ähnelt der Trumpschen Logik : "mir alles, oder Knüppel aus dem Sack..." . Ob der vom Landesgericht nun ausgebremste Antragsteller künftig lernfähig sein wird ?

Ven, 01/08/2021 - 11:20 Collegamento permanente