Politica | Landtag - Schule

Große Mehrheit dafür

Der Elternunterricht soll reglementiert werden, so die Entscheidung des Südtiroler Landtags. Eine Rückkehr an die Schule soll jedoch während des Jahres möglich bleiben.
Scuola
Foto: upi

Der Landtag hat den Dringlichkeitsantrag der Mehrheit zur Reglementierung des Elternunterrichts am Freitag mit großer Mehrheit angenommen. Während 29 der 33 anwesenden Landtagsabgeordneten sich für eine striktere Handhabung des Elternunterrichts aussprachen, stimmten Josef Unterholzner (Enzian) und Miriam Atz-Tammerle (Südtiroler Freiheit) dagegen. Sven Knoll (Südtiroler Freiheit) und Peter Faistenauer (Perspektiven für Südtirol) enthielten sich der Abstimmung. Während der Landtagsdebatte wurde auch eine Änderung beschlossen.

Wie Salto.bz berichtete, sieht der Dringlichkeitsantrag der Mehrheit vor, dass der Antrag auf Elternunterricht bis zum 31. Juli eines jeden Jahres gestellt und für ein ganzes Schuljahr übernommen werden muss. Somit wird verhindert, dass noch in diesem Jahr weitere Schülerinnen und Schüler – am Beginn dieser Woche waren bereits rund 570 Kinder betroffen – aus der Schule genommen werden. Zudem sind ein verpflichtendes Beratungsgespräch zwischen den Eltern und den zuständigen Schulen und Experten vorgesehen sowie Auskunft darüber, wer den Unterricht erteilt, über welche Qualifikationen die Person verfügt und wie die einzelnen Lernziele erreicht werden sollen. Durch regelmäßige Kontrollen, soll eine eventuelle Vernachlässigung der Bildungspflicht so frühzeitig erkannt und abgefedert werden.

Während der Landtagsdebatte, in der unter anderem die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie an den Schulen eingehend diskutiert wurden, entschied sich die Mehrheit auf Drängen der Oppositionsparteien dafür, eine Rückkehr der Kinder an die Schule zu ermöglichen. Wie die Landtagsabgeordnete der Grünen Brigitte Foppa erklärt: “Eine Mutter kann im Laufe des Jahres feststellen, dass der Unterricht nicht gelingt, dass sie es nicht schafft oder etwas anderes. Die Schule hat Neuaufnahmen während des Jahres immer schon bewältigt.” Die Rückkehr an die Schule soll somit auch während des Schuljahrs mit entsprechender Begründung möglich sein.

Andere Diskussionspunkte waren die Schwierigkeit, die vorgesehenen Unterrichtsbesuche zu Hause durchzuführen, sowie die Entscheidung darüber, wann ein Verdacht auf die Vernachlässigung der Bildungspflicht begründet sei. Sven Knoll beklagte zudem, dass es keine Klarheit darüber gäbe, über welche Qualifikationen die Eltern verfügen müssten.

Während der Landtagsdebatte stellte keine der Parteien das Recht auf Elternunterricht infrage. Man dürfe darüber hinaus das Bildungsrecht der Kinder jedoch nicht vernachlässigen, so der zuständige Landesrat Philipp Achammer.