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Kein Allheilmittel

Nach zig Änderungsanträgen und einer mehrstündigen Diskussion wurde der Gesetzesentwurf zur Leerstandsregelung und Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) mehrheitlich genehmigt.
Kompatscher, consiglio provinciale
Foto: Martin Werth - Landtag
Der Gesetzesentwurf zur „Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)“, eingebracht von Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Landtagsabgeordneten Gert Lanz, soll der Wohnungsnot entgegenwirken und Immobilien-Spekulationen einen Riegel vorschieben.
„Das Gesetz wird kein Allheilmittel, aber ein Schritt in die richtige Richtung sein“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher im Anschluss an die gestrige (8. April) Abstimmung, in der die Abgeordneten mit 18 Ja, 6 Nein und 6 Enthaltungen mehrheitlich für die Annahme stimmten.
 
Das Gesetz wird kein Allheilmittel, aber ein Schritt in die richtige Richtung sein.
 
Mit dem Gesetz werden Wohnungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg leer stehen, dauerhaft ungenützte Baugrundstücke und ewige Baustellen höher besteuert. Gleichzeitig wird die Bereitstellung von Wohnungen an die ansässige Bevölkerung steuerlich begünstigt. Man erwartet sich, dass durch die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum die Miet- und Kaufpreise sinken. Auch Spekulationen sollen durch die höhere Besteuerung von ungenutzten Immobilien ihren Reiz verlieren.
„Laut den Berechnungen des Landes Südtirol dürften maximal 30 Gemeinden in die Kriterien der Wohnungsnot fallen“, warnte der Landeshauptmann allerdings vor zu hohen Erwartungen.
 

Steuersatz zwischen 2,5 und 3,5 Prozent

Konkret sieht das neue Gesetz eine höhere Besteuerung leerstehendeWohnungen in Gemeinden vor, die laut statistischer Erhebung als Gemeinden mit Wohnungsnot gelten. In diesen Gemeinden soll ein Steuersatz von mindestens 2,5 Prozent und maximal 3,5 Prozent gelten. Die Landesregierung wird jährlich auf der Grundlage einer statistischen Erhebung festlegen, in welchen Gemeinden die Wohnungsnot besonders groß ist. Der Hebesatz für eine leerstehende Wohnung liegt im Allgemeinen bei 0,76 Prozent, er kann aber von den Gemeinden auf 1,56 Prozent angehoben werden. 
 
 

Steuerentlastung für vermietete Wohnungen

Während der Steuersatz für leerstehende Wohnung angehoben wird, wird er gleichzeitig für vermietete Wohnungen gesenkt, und zwar um mindestens 0,1 Prozent in Relation auf den ordentlichen Steuersatz. Den Gemeinden soll zudem die Möglichkeit einer weiteren Senkung eingeräumt werden. Jenen Gemeinden, in denen keine Wohnungsnot herrscht, wird es freigestellt, ob sie die Bestimmungen in Bezug auf das leistbare Wohnen in ihren Verordnungen zur Gemeindeimmobiliensteuer übernehmen. Der Hebesatz für vermietete Wohnungen soll jedoch um mindestens 0,2 Prozent in Bezug auf den ordentlichen Steuersatz herabgesetzt werden.
 
Bei Baugründen in Gemeinden mit Wohnungsnot soll künftig nach 35 Monaten (technische Zeit für die Abwicklung eines Bauvorhabens) ein erhöhter Steuersatz angewandt werden, und zwar zwischen 2,5 und 3,5 Prozent. Bei kleinen Baugründen mit geringem Marktwert greift diese Regelung nicht.