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Gsieser Stromstreit: Wer ist hier der Ochs?

Ob im Großen oder im Kleinen: das Stromgeschäft sorgt für Zank. Seit Jahren auch in Gsies. Dort wollen die Privaten nun nach einem Gerichtsurteil einen Schlussstrich ziehen. Zu wessen Vorteil?

Offene Baustellen im ganzen Land für Energielandesrat Richard Theiner. Während der nun für die großen Gegenspieler SEL und Etschwerke eine Einigung in den kommenden Monaten ankündigt, wird in vielen Tälern des Landes weiterhin zwischen den Kleinen gezankt. Die klassische Formation Private gegen Genossenschaft findet sich auch beim Gsieser Stromstreit. Dort geht die private Maibach GmbH nun mit der Schlagzeile „Stromproduktion in Gsies ist illegal“ an die Presse. Der Anlass? Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts, laut dem die Elektrowerk Gsies Genossenschaft nicht die Voraussetzungen zur Stromproduktion hat – weil ihr die Dienstbarkeitsrechte für Grundstücke fehlen, durch die ihre Druckrohrleitungen führen.

Das war seit Gründung der Genossenschaft vor rund 30 Jahren nie anders. Zum Problem wurde es allerdings, nachdem die Maibach GmbH der Pusterer Unternehmer Martin Sinner, Markus Huber und Christian Rienzner 2010 eines der Grundstücke erwarb -  und sich nicht nur die nötigen anderen Grundverfügbarkeiten sicherte, sondern auch um die 2011 auslaufende Konzession der Genossenschaft bewarb. Was dann folgte, ist eine besonders ausgeprägte Version des klassischen Südtiroler Stromstreits mit all seinen Ingredienzien: Vom Strohmann, den in diesem Fall die Genossenschaft beim Ansuchen um die Konzession ins Rennen schickte, bis hin zum angeblichen Austausch von Unterlagen bei der neuerlichen Vergabe der Konzession an die Genossenschaft. Eine Art SEL-Skandal in Miniatur, schreib die Südtiroler Tageszeitung Anfang 2013 in einem Artikel, der die Hintergründe der  der Causa zum damaligen Zeitpunkt auf den Punkt bringt.

Zum aktuellen Zeitpunkt fühlt sich der Präsident der Maibach GmbH in jedem Fall durch das jüngste Gerichtsurteil in seiner Überzeugung bestätigt: „Das E-Werk Gsies wird kläglich scheitern, das ist klar“, sagt er. Denn laut Urteil des Landesgericht Bozen muss die Genossenschaft die Druckrohrleitung innerhalb von 24 Monaten auf eigene Kosten entfernen. Außerdem muss die Genossenschaft der  Maibach GbmH eine Entschädigung für die Nutzung der Dienstbarkeit zahlen. Die dafür angesetzten 500 Euro sind aber nichts im Gegensatz zu einer Schadenersatzklage wegen entgangener Stromeinahmen, meint Huber. Denn, wie der Installateur überzeugt ist: Die Konzession, die der Genossenschaft bis 2041 zugewiesen wurde, wäre rechtlich der Maibach GmbH zugestanden. Würden ihm die Gerichte bis zur letzten Instanz Recht geben, würde am Ende einer riesiger Scherbenhaufen für die Genossenschaft, aber vor allem die fast 700 Mitglieder der Genosssenschaft bleiben, sagt Markus Huber. Denn: Allein die Summen einer Schadenersatzklage würde sich bei einem jährlichen Gewinn des E-Werks von rund einer Million Euro bis hin zu  30 Millionen Euro bewegen.

Weit günstiger käme da eine Einigung mit Grundeigentümern – zum Beispiel, indem man beim Kraftwerk gemeinsame Sache macht. „Es gibt noch zwei gute Projekte und ich bin sicher von Seiten der Politik würden wir maximales Entgegenkommen finden, wenn hier endlich eine Einigung gefunden werden würde“, so Huber. Gezockt wird überall im (noch) großen Geschäft mit der grünen Energie. Nun liegt es vor allem an Richard Theiner, mit klaren Regeln dafür zu sorgen, dass am Ende keiner der Ochs ist.