Asyl für homosexuelle Flüchtlinge

Droht Homosexuellen in ihrer Heimat Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung, haben sie Anspruch auf Asyl. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg stellte fest, dass Homosexuelle eine "soziale Gruppe" im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Begründung: Die sexuelle Ausrichtung ist ein so bedeutsames Merkmal für die Identität eines Menschen, dass er nicht gezwungen werden sollte, auf diese zu verzichten. In Sierra Leone, Uganda und Senegal drohen Homosexuellen lange Haftstrafen oder hohe Geldbußen.