Politica | Kommentar

Neu gebauten Leerstand nutzen

Der Bozner Gemeinderat Rudi Benedikter kritisiert den Vorschlag von Stadrat Stefano Fattor: Bevor man im Grünen baut, soll man die GIS für Leerstand erhöhen.
Bolzano, Bozen
Foto: Othmar Seehauser
Nein, Stadtrat Fattor – Kein Meter Grün für eine Bauwirtschaft, die steuerfrei „beni immobili merce“ ins Grüne setzt: Hunderte von leerstehenden, unverkauften Neubauwohnungen im Eigentum von kommerziellen Baufirmen, die dem Wohnungsmarkt entzogen sind und die Wohnungspreise weiter anheizen.
Kollege Fattor, solche „sparate“ wie „Bisogna mettere a disposizione nuove aree per il mercato dell’edilizia abitativa e le cooperative(…).Il rischio del consumo di suolo non può diventare la scusa per bloccare lo sviluppo del capoluogo” ( Zitat ALTO ADIGE 04.12.2022) sind weit entfernt von unserem gemeinsamen Regierungsprogramm und von den Leitlinien unserer Stadtpolitik.
 
 
Ich kann nur Bürgermeister Caramaschi in seiner Haltung bestärken, der am 20. Mai 2022 (in salto.bz.) sagte: „Basta cementificare Bolzano – Non possiamo continuare a cementificare tutta la città, perché altrimenti diventa invivibile”! – und damit die zentralen Leitlinien einer „grünen Stadtentwicklung“ (Zitat Regierungsprogramm, S.11) auf den Punkt bringt:
Regierungsprogramm 2020-2025: Städtebauliche Entwicklung und Infrastruktur (S.11):
„Die Neuentwicklung des Bahnhofsgeländes gibt der Stadt einen qualitativen und quantitativen Entwicklungsschub. Sie kann sich weiterentwickeln, ohne dafür neue Wohnflächen im Grünen ausweisen zu müssen“.
Strategisches Entwicklungsdokument 2021 („D.U.P.“) S. 109: „Erhaltung des Landwirtschaftlichen Grüns und Überwachung und Aufwertung der Grünflächen“
Zitat ALTO ADIGE 04.12.2022 (15.03.2022) verpflichtet die Gemeinde, die Grünflächen im Stadtgebiet von dzt. 7,24 m2/Einwohner auf das vom Land vorgeschriebene Minimum von 11,5 m2/EW zu bringen (DLH N. 17 vom 07.05.2020), konkret: in allen Stadtvierteln die Grünflächen netto zu erhöhen.
 
 
Und grundsätzlich bilden ja auch der „Landschaftsplan der Gemeinde Bozen“  und  das geltende Landesgesetz für Raum und Landschaft 2018 mit seinem Prinzip der „Einschränkung des Bodenverbrauchs und (...) der Wiedergewinnung, Anpassung oder Verdichtung bestehender Siedlungen“ (Art.17)  eine gesetzliche Schranke für weiteres „Bauen im Grünen“.
Also: Zukünftiger Wohnbau in Bozen ist grundsätzlich „Bauen im Gebauten“, kein Quadratmeter Grün darf mehr versiegelt werden. 
Mein konkreter Vorschlag bzw. Forderung an Stadtrat Fattor – in seiner Funktion als Stadtrat für Vermögen, Wohnungsbau und Schätzungswesen(!):
Sofort eine aktuelle Bestandserhebung dieses Leerstandes an Neubauwohnungen auf Gemeindegebiet durchführen und diese leerstehenden „beni immobili merce“ ab 2023 mit dem  höchstmöglichen IMI/GIS-Steuersatz von 3,5% besteuern.
 
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Dietmar Nußbaumer Ven, 12/09/2022 - 14:51

Danke Herr Benedikter. Anstatt immer nur landwirtschaftliches Grün zu verbauen, sollte geprüft werden, ob bei Sanierungen alter Bausubstanz nicht auch anteilsmäßig etwas für den geförderten Wohnbau ausgewiesen werden kann. Wieso sollen immer nur die Bauern bei Enteignungen zum Handkuss kommen? Es sollte doch möglich sein, Spekulationen einen Riegel vorzuschieben. Im Übrigen ist das Renovieren alter Kubatur zu begrüßen.

Ven, 12/09/2022 - 14:51 Collegamento permanente
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Heinrich Zanon Ven, 12/09/2022 - 15:47

Der Schonung des Bodens, der sich zur landwirtschaftlichen Nutzung eignet oder aus Gründen des Artenschutzes im Naturzustand belassen werden kann und soll, ist generell und allüberall absolute Priorität einzuräumen. Allen seit längerer Zeit und aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen ungenutzten Bauten und versiegelten Flächen jedweder Art ist rigoros zu Leibe zu rücken: durch eine Besteuerung, die weh tut, und auich durch Enteignung.
Die Gesetze zu einem solchen Vorgehen sind schleunigst zu erlassen.

Ven, 12/09/2022 - 15:47 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Ven, 12/09/2022 - 19:49

Es ist natürlich klar, dass in Ballungsräumen wie in Bozen kein weiteres Stück Grün mehr versiegelt werden darf. Zumindest solange Wohnraum leer herum steht.
Die Maximalbesteuerung über die Gis ist dabei ein wichtiger Ansatz. Sollte das nicht fruchten, müsste sogar über Enteignung diskutiert werden. Nicht bei jenen die vielleicht momentan eine Wohnung "übrig" haben, aber bei jenen die seit Jahren ganze Wohnblöcke leer belassen. Es handelt sich dabei um jene Kondominien, die nur als "Wert" auf der Bank liegen und bei denen im Prinzip kein Interesse besteht die Wohnungen zu vermieten oder zu verkaufen.
Zudem sind Immobilienspekulanten eh schwer zu verstehen. Aufgrund der demographischen Situation dürfte schon in 15 bis 20 Jahren das "Wohnungsproblem" ein anderes sein. Will heißen, schon in 20 Jahren dürfte Wohnsubstanz inflationsbereinigt weniger Wert haben als heute. ... Und spätestens in 40 Jahren sind die letzten Babyboomer auch "ausgezogen".

Ven, 12/09/2022 - 19:49 Collegamento permanente
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Massimo Mollica Sab, 12/10/2022 - 14:12

Sono 20 anni che lo dico quindi non è una novità. La soluzione proposta non serve a nulla. Se si vendono monolocali in centro di 44 mq a 420.000€ significa che la situazione è sfuggita di mano. E comunque anche in questo caso è la Provincia che deve decidere

Sab, 12/10/2022 - 14:12 Collegamento permanente
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roberto paiarola Sab, 12/10/2022 - 16:55

La protezione del “verde” è sicuramente condivisibile e ci sono moltissimi immobili non utilizzati
in città che potrebbero contribuire, se non risolvere, il problema della carenza di alloggi. Purtroppo però, per quanto riguarda la salvaguardia della biodiversità che si otterrebbe salvando il “verde”, bisogna osservare che l’abbondante utilizzo di prodotti chimici nell’agricoltura industriale, quale in effetti è l’agricoltura che si pratica dalle nostre parti, contribuisce ad abbattere la biodiversità più che a promuoverla.

Sab, 12/10/2022 - 16:55 Collegamento permanente