Elly Schlein fürchtet Rückschritt
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PD-Chefin Elly Schlein fürchtet einen Rückschritt bei der Rechtsprechung zu sexualisierter Gewalt: Im letzten Jahr hat die Kammer in Rom auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia) und der Kammerabgeordneten Elly Schlein (Partito Democratico) einstimmig entschieden, dass beim Geschlechtsakt Konsens herrschen muss.
Unter dem Slogan „Nur Ja heißt Ja“ wurde dieser Erfolg von der Frauenbewegung im ganzen Land gefeiert. Nun zeigen sich der Südtiroler Frauen*marsch / Donne* in Marcia und die Kontaktstelle gegen Gewalt GEA besorgt und mobilisieren für eine Kundgebung am Sonntag in Bozen. Am 15. Februar sollen italienweit Menschen gegen die geplante Gesetzesänderung auf die Straße gehen.
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Nach heftiger Kritik aus den eigenen Reihen hat die Präsidentin des Justizausschusses im Senat, Giulia Bongiorno (Lega), denselben Weg wie Deutschland gewählt. Bei der Umsetzung der Konvention von Istanbul hat der deutsche Staat festgehalten, dass sich bei einer Vergewaltigung die Frau erkennbar gegen den Akt ausspricht. „Die vorige Formulierung klingt für eine Feministin besser, das stimmt. Aber in der Praxis wird kein Richter einen Mann verurteilen, für den nicht erkennbar war, dass die Frau nicht will, und das ist auch richtig so. Der Aufschrei der Linken ist überzogen und außerdem verfrüht“, erklärt SVP-Senatorin Julia Unterberger. Als Mitglied des Justizausschusses wird sie einen Änderungsantrag einbringen, der beide Formulierungen enthält.
„Wie die Konvention von Istanbul vorschreibt, soll beim Straftatbestand einer Vergewaltigung der Wille der Frau im Mittelpunkt stehen.“
Der vorliegende Entwurf bleibe ein wichtiger Meilenstein in der Strafgesetzgebung, ist sie überzeugt. „Wie die Konvention von Istanbul vorschreibt, soll beim Straftatbestand einer Vergewaltigung der Wille der Frau im Mittelpunkt stehen. Zurzeit muss der Täter Gewalt oder Drohung anwenden oder ein Abhängigkeitsverhältnis missbrauchen, um gemäß italienischem Strafrecht bestraft zu werden. Im aktuell geltenden Gesetz kommt der Wille der Frau überhaupt nicht vor, auch wenn sich die Rechtsprechung immer mehr in die Richtung entwickelt hat, den Willen der Frau als entscheidend zu beurteilen.“
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Der italienweite Aufruf
Die Südtiroler Kontaktstelle gegen Gewalt GEA erklärt hingegen in einer Aussendung: „Die geplante Änderung des Gesetzentwurfs zur Reform von Art. 609-bis des Strafgesetzbuches (sexuelle Gewalt) wird als einfache ‚sprachliche Präzisierung‘ dargestellt. Tatsächlich betrifft sie jedoch den Kern der Norm: die Definition von Einwilligung. Von Einwilligung geht es zurück zu Nicht-Einwilligung.“
„Denn in bedrohlichen Situationen sind viele Menschen wie gelähmt und leisten keinen Widerstand.“
„Wenn sich die Sprache ändert, ändern sich auch die Konsequenzen“, so die Organisation. „Es ist eine Frage der Beweisführung. Denn in bedrohlichen Situationen sind viele Menschen wie gelähmt und leisten keinen Widerstand. Manipulation, Abhängigkeit und Machtungleichgewichte können eine wirklich freie Einwilligung ausschließen, auch wenn keine explizite körperliche Gewalt vorliegt.“
Das italienische Frauennetzwerk D.i.Re gegen Gewalt ruft am Sonntag, den 15. Februar, zum italienweiten Protest auf. Auch Frauenhäuser und lokale Vereine unterstützen den Aufruf. In Südtirol wird ab 10:30 Uhr demonstriert, Startpunkt ist der Mazziniplatz in Bozen.
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