Economia | Wohnbau
Tommasinis Kurzschluss?
Foto: Hannes Prousch
„Man ändert die Spielregeln nicht während des Spieles“, bringt Tony Tschenett seine Kritik in einem Satz auf den Punkt. Und dann fügt der ASGB-Chef eine recht logische Erklärung hinzu, die die Landespolitik gar nicht goutieren wird: „Ich warne davor, die Zuweisungskriterien ad hoc abzuändern, nur, weil gerade Wahlen anstehen.“
Der energische Zwischenruf des ASGB-Vorsitzenden richtet sich gegen einen Vorschlag von Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini. Der PD-Politiker und Landeshauptmannstellvertreter hatte in den vergangenen Tagen angekündigt, in den Gemeinden mit hoher Wohnungsnot, nämlich Bozen, Meran, Leifers, Algund, Lana und Eppan 100 Wobi-Wohnungen für Familien und Personen im Alter bis zu 35 Jahren zu reservieren. Mit einer sehr eigenartigen Bedingung: Die Antragssteller müssen dafür Freiwilligenarbeit leisten.
Tony Tschenett kritisiert den Vorschlag hart. Der Gewerkschaftsboss gibt zu bedenken, dass die mit Landesgesetz vorgesehenen Kriterien zur Vergabe von Wobi-Wohnungen damit zweckentfremdet werden: „Wobi-Wohnungen sind den in den Rangordnungen wartenden Gesuchstellern mit ganz bestimmten Kriterien vorbehalten“, sagt Tschenett, „dies hat die Landesregierung nicht bedacht."
Gleichzeitig prangert Tschenett die Tatsache an, dass das Wohnbauinstitut auf den Ankauf günstiger Wohnungen und die Anmietung von Privatwohnungen gänzlich verzichtet und damit den Gesuchstellern in den Rangordnungen immer mehr Wohnraum entzogen hat.
„Da das Wohnbauinstitut seit 2014 konventionierte Wohnungen weder ankauft noch anmietet, außerdem viele Wohnungen an die Sprar-Programme abtritt, wird jetzt wohl eine Kurzschlusshandlung nötig - auf dem Rücken der Bedürftigen. Viel besser wäre es gewesen, den für die Gesuchsteller immer kleiner werdenden Bestand der Wohnungen des Wohnbauinstitutes durch Ankauf und Anmietung wieder aufzufüllen. Dies ist in der letzten Legislaturperiode sträflich versäumt worden“, so der ASGB-Chef.
Laut Tschenett müsste sich das Wohnbauinstitut wieder transparenter ausrichten und mehr Augenmaß walten lassen: der Wohnungsbestand müsste wieder auf Vordermann gebracht werden und dem Institut angebotene Wohnungen mit Sozialbindung angemietet werden – die Vergabe zum Landesmietzins hätte aber unter strikter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Kriterien und des Proporzes zu geschehen. So entstünde auch keine Belastung für die öffentliche Hand, da sich die Eingangs- und Ausgangsmieten für das Wobi die Waage halten würden.
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In wie fern soll die Arbeit
In wie fern soll die Arbeit denn bitte "freiwillig" sein, wenn sie notwendig wird um eine Wohnung zu bekommen?