Cronaca | Urbanistik

Vallazza-Urteil aufgehoben

Im August 2022 hat das Bozner Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, welches das Ende der politischen Karriere von Manfred Vallazza bedeutete. Nun wurde das Urteil aufgehoben.
Vallazza, Manfred
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  • Am 10. August 2022 erschien auf SALTO ein Artikel, der ein mittleres Erdbeben auslöste. Gegenstand der Berichterstattung war das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts in der „Causa Vallazza“. Wie berichtet, hat der ehemalige SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza im Jahr 2017 der Gemeinde Wengen ein Grundstück für den geförderten Wohnbau abgetreten, wofür er 166.302 Euro erhielt. Den Zuspruch für die beiden Baulose erhielten die Schwester Vallazzas und ein Cousin. Die Gemeinde Wengen suchte beim Land um die Rückerstattung von 50 Prozent der Enteignungsentschädigung an, was jedoch abgelehnt wurde und wogegen die Gemeinde Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht hat. In besagtem Urteil befanden die Richter, dass im vorliegenden Fall von den Gesetzesbestimmungen geschaffene Anreize gezielt so angewendet wurden, „dass dem Grundeigentümer und dessen Schwester unter mehreren Gesichtspunkten finanzielle Vorteile entstanden und gleichzeitig der öffentlichen Hand ein finanzieller Nachteil zugefügt wurde.“ In der Folge wurde der SVP-Landtagsabgeordnete vorübergehend von allen Partei-Funktionen suspendiert. Der Skandal dürfte ihm auch den Wiedereinzug bei den letzten Landtagswahlen gekostet haben. Seine Schwester und sein Cousin gingen jedoch bis vor den Staatsrat, der nun entschieden hat, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben. Wie es in der Begründung heißt, sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. Denn unabhängig davon, ob es sich um Familienangehörige handelt oder nicht, hätte sich die Höhe der Enteignungsentschädigung nicht geändert. Anstatt das Ansuchen der Gemeinde Wengen abzulehnen, hätte das Land den Antragstellern ein anderes Grundstück im Rahmen des geförderten Wohnbaus zur Verfügung stellen müssen. Zudem war zu diesem Zeitpunkt die im Zuge des Skandals erlassene Vorgabe, dass Verwandte und Verschwägerte ersten Grades den doppelten Zuweisungspreis entrichten müssen, noch nicht in Kraft, weshalb das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht rechtens war.