Abwarten, bis Klarheit herrscht
Der Ministerrat hat die Reform der Genossenschaftsbanken abgesegnet, die vor allem dem Zweck dient, die EU-Richtlinie zum Eigenkapitalanteil (CRD IV) von Banken zu erfüllen. Italiens Banche del Credito Cooperativo, so der Beschluss, sollen künftig einer Holding unterstellt werden, die über mindestens eine Milliarde Euro Eigenkapital verfügt. Grundsätzlich bestätigt wurde nach der Ministerratssitzung auch die bereits zugesagte Sonderregelung für Südtirols Raiffeisenkassen und die Raiffeisen Landesbank. "Überraschend" habe Ministerpräsient Matteo Renzi allerdings "einige Neuerungen eingebracht und die Überarbeitung des Gesetzentwurfes veranlasst", erklärte der Obmann des Raiffeisenverbandes Südtirol, Herbert von Leon, am Abend. Die Details des Dekrets würden "frühestens Anfang nächster Woche" bekannt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher habe in jedem Fall "von der Regierung die Zusicherung erhalten, dass im Zuge dieser Überarbeitung die Position von Raiffeisen Südtirol bezüglich der Bildung einer eigenen Bankengruppe aufrecht bleibt", hieß es aus dem Raiffeisenhaus. Die Sonderregelung für Südtirol wird mit historisch-kulturellen Argumenten begründet. Für die Raiffeisenkassen ist die Reform ein schmerzhafter Schritt: Die Autonomie der einzelnen Kassen, eines der Grundprinzipien der heimischen Raiffeisen-Familie, wird durch die Schaffung einer "zentralen" Raiffeisenkasse in Frage gestellt.