Economia | Beratungsring
Ausschluss mit Folgen?
Foto: Beratungsring
Georg Gallmetzer ist ein Störenfried.
Der Aurer Jungbauer ist als offener Kritiker der starren und verkrusteten Strukturen im Südtiroler Landwirtschaftsektor bekannt. So hat Gallmetzer nicht nur die Vorgaben der „Arbeitsgemeinschaft für den integrierten Obstanbau“ (Agrios) in den Medien kritisiert, er hat sich auch mehrmals als Mitglied des Verwaltungsrates einer Südtiroler Obstgenossenschaft gegen die Führung des VOG gestellt. Gallmetzer und seine Mitstreiten wurden auch beim zuständigen Landesrat Arnold Schuler vorstellig um auf Vorgänge und Seilschaften hinzuweisen, die mit dem Genossenschaftsgedanken kaum vereinbar sind. Etwa bei der Verteilung/Verlosung der Pink Lady-Bäume.
Dass es Gallmetzer durchaus ernst ist, zeigt sich auch daran, dass er sich in solchen Streitfällen von der Kanzlei des ehemaligen SVP-Obmanns Siegfried Brugger und dessen Sohn Jakob Baldur Brugger vertreten lässt.
Jakob Baldur Brugger ist es dann auch, der für seinen Mandaten Georg Gallmetzer Ende Jänner ein Mahnschreiben verschickt hat, das nachhaltige Folgen haben könnte. Der Adressat des Schreibens: Der Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau.
Die Neuwahlen
Der Beratungsring wurde am 20. Dezember 1957 als Verein von 50 Obst- und Weinbauern gegründet. Er hat mittlerweile 6.828 Mitglieder. Der Beratungsring mit 50 Mitarbeitern finanziert sich zu 70 Prozent über die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder, der Rest wird durch
öffentliche Beiträge gedeckt.
Organisiert ist der Beratungsring südtirolweit in Ortsgruppen, denen die sogenannten Ortsausschüsse vorstehen. Zudem gibt es sieben Bezirksausschüsse, sowie einen Ausschuss für Biobauern. Geleitet wird der Verein von einem 12köpigen Vorstand. Er besteht aus den 7 Bezirksobmännern, den Vertretern des Bio-Ausschusses und der italienischen Mitglieder, sowie dem Obmann und seinen zwei Stellvertretern. Der Obmann ist derzeit Manuel Santer. Seine beiden Stellvertreter: Peter Reisinger (Obstbau) und Michael Bradlwarter (Weinbau).
Die vierjährige Amtszeit der Gremien ist aber abgelaufen. Im vergangenen Herbst standen deshalb Neuwahlen an. Bis zum 6. Dezember konnten die Mitglieder wählen. Die Bezirksvertreter und die Bezirksobmänner sind bereits gewählt. Am 27. Februar trifft sich die Generalversammlung des Beratungsringes dann um den Obmann und seine beiden Stellvertreter zu wählen. Dann steht auch der neue Vorstand.
Georg Gallmetzer wurde vom Aurer Ortsausschuss für die Wahl zum Unterlandler Bezirksausschuss des Beratungsringes vorgeschlagen. Eigentlich war ausgemacht, dass er der einzige Aurer Kandidat sein sollte. Letztlich konnte man im Beratungsring aber einen Gegenkandidaten finden. So bekamen die Aurer Mitglieder des Beratungsringes einen Stimmzettel mit zwei Namen.
Bis zum 6. Dezember konnte man wählen. Unmittelbar danach stand fest, wer in den Bezirksausschuss gewählt worden war.
Der Ausschluss
Georg Gallmetzer weiß bis heute nicht wie viele Stimmen er bekommen hat und ob er den Sprung in den Bezirksausschuss geschafft hat.
Denn nach der abgeschlossenen Wahl erhielt Gallmetzer am 16. Dezember 2019 ein Schreiben des Beratungsringes. Obmann Manuel Santer teilt darin mit, dass der Vorstand auf seiner Sitzung vom 11. Dezember 2019 seinen Ausschluss von der Wahl „aufgrund von Verletzungen der Statuten und der Wahlordnung“ verfügt habe.
Denn nach der abgeschlossenen Wahl erhielt Gallmetzer am 16. Dezember 2019 ein Schreiben des Beratungsringes. Obmann Manuel Santer teilt darin mit, dass der Vorstand auf seiner Sitzung vom 11. Dezember 2019 seinen Ausschluss von der Wahl „aufgrund von Verletzungen der Statuten und der Wahlordnung“ verfügt habe.
Im Schreiben heißt es dann:
„gemäß Art. 4, Abs. 3 unserer Statuten und der Wahlordnung besitzen ordentliche Mitglieder „die aus dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produktionsmittel ein wesentliches Einkommen beziehen (Inhaber, Angestellte und Vertreter) (. . .) kein passives Wahlrecht. Zweck und Ziel dieser Regelung ist es, die Objektivität und Unabhängigkeit der Organisation zu gewährleisten. Seit der Gründung des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau werden Kandidaten mit potenziellen Interessenskonflikten vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Verschiedene Mitglieder haben den Obmann darauf hingewiesen, dass bei den aktuellen Wahlen der Bezirksausschüsse einige aufgestellte Kandidaten gegen die vorgenannten Kriterien verstoßen. Daraufhin wurden alle Kandidaten auf mögliche Interessenskonflikte hin überprüft.
Es hat sich nun herausgestellt, dass Sie die Generalvertretung der Star Export Star Fruits innehaben. Demnach beziehen Sie ein wesentliches Einkommen aus dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produktionsmittel. Gemäß Artikel 4, Abs. 3 steht ihnen in diesem Fell kein passives Wahlrecht zu.“
Aus diesem Grund wurde Gallmetzer nach der Wahl kurzerhand ausgeschlossen.
Fragwürdiger Interessenkonflikt
„Hier wird ganz bewusst mit verschiedenen Maßstäben gemessen“, ärgert sich Georg Gallmetzer. Nach dem Aurer Bauer habe man den Ausschluss im Nachhinein konstruiert. Es stimme, dass er als Bauer im Nebenerwerb für den französischen Baumhersteller Star Fruits tätig sei. Doch das weiß man nicht nur in Auer seit langem, sondern auch in der Zentrale des Beratungsringes. Gallmetzer habe dort nämlich in den vergangenen Jahren mehrmals für Star Fruits Werbeschaltungen im Informationsblatt des Beratungsringes gemacht.
„Man hätte mich deshalb erst gar nicht zur Wahl zulassen dürfen, wenn das stimmt, was man jetzt behauptet“, sagt Georg Gallmetzer zu Salto.bz. Er will, dass man ihm erklärt, wo der Interessenskonflikt bei ihm liege.
Vor allem aber verweist der Aurer Bauer darauf, dass diese angeblichen Interessenskonflikte seit Jahren ohne Folgen im Beratungsrat geblieben sind. So saßen bisher die Obmänner der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaften Leifers und Kurtatsch im Bezirksausschuss Unterland. Einer der beiden hat auch diesmal wieder kandidiert. Anscheinend problemlos. „Dabei sind sie es die alle Produktionsmittel wie zum Beispiel Spitzmittel einkaufen und hier kann es wirklich zu einem Interessenkonflikt kommen“, ärgert sich Gallmetzer.
Er will sich den Ausschluss so nicht gefallen lassen.
Obmann Manuel Santer will Salto.bz zu „dieser internen Angelegenheit eigentlich nicht viel sagen“. Man habe nur das Statut angewandt. Dort stehe Vertreter und damit sei der Handelsvertreter eines Unternehmens gemeint. „Aber nicht der gesetzliche Vertreter einer Einkaufgenossenschaft“, ist sich der Obmann sicher.
Akte reiner Willkür
Der Anwalt Gallmetzers sieht das naturgemäß anders.
Jakob Baldur Bruggers Antwort auf das Ausschluss-Schreiben von Obmann Manuel:
„Die Aberkennung des passiven Wahlrechts und der Ausschluss meines Mandanten von den Wahlen zum Bezirksausschuss sind Akte reiner Willkür. Insbesondere ist es offenkundig eine bloße Vermutung, dass mein Mandant aus seiner Tätigkeit für Star Fruits ein „wesentliches Einkommen“ bezieht, das die Unabhängigkeit seiner Tätigkeit als Mitglied des Bezirksaus- schusses kompromittieren könnte...(....)...
Sie haben meinem Mandaten weder die Möglichkeit zugestanden, seine Position zu erklären, noch in Erwägung gezogen, dass einem mutmaßlichen Interessenskonflikt auch durch weniger einschneidende Mittel als dem Ausschluss von den Wahlen begegnet werden kann, zumal Sie – jedenfalls dem Anschein nach – bei anderen Mitgliedern, die mutmaßlich stärker von ihrem Einkommen aus dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produktionsmittel abhängig sind als mein Mandant, einen offenkundig laxeren Maßstab angesetzt haben als bei Herrn Gallmetzer.
Der Ausschluss meines Mandanten verletzt demnach die Grundsätze der Korrektheit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung.“
Anwalt Brugger ersucht um eine Rückmeldung innerhalb von 15 Tagen. Diese Frist verstreicht Ende diese Woche.
„In deren Ermangelung sieht sich mein Mandant frei, seinen Ausschluss von den Wahlen und das folglich unrechtmäßig zustande gekommene Wahlergebnis auf dem von ihm als am zweckmäßigsten erachteten Weg anzufechten“; schließt der Brief des Anwaltes.
Der Beratungsring wird sich demnach wohl oder über vor der Wahl des neuen Vorstandes am 27. Februar beraten lassen müssen.
Diesmal aber juristisch.
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Lieber Georg! Erstmal ein
Lieber Georg! Erstmal ein Kompliment für deine Geradlinigkeit und den bewussten Einsatz für eine nachhaltige Landwirtschaft. Natürlich wäre der Beratungsring gut beraten, wenn er den Hausverstand anwenden würde und nicht Statuten reiten würde. Aber Kritik kommt nie gut an, das weißt du inzwischen sicher genau so wie ich. Viele wünschen sich eben das ganze Jahr hindurch Dreikönig-Vorabend und die meisten Leute halten sich auch dran. Sie arbeiten sich nach vorne mit Beweihräuchern und kennen auch die Fabel von der Ziege und der Schnecke. Nie gehört? Doch, doch die Schnecke kam schneller ans Ziel als die Ziege. Logo. Eben mit Schleimen, anstatt mit Meckern. Ich wünsche mir, dass der Georg "Ziege" bleibt. Weil "hahle Typen" haben wir schon zur Genüge.
In risposta a Lieber Georg! Erstmal ein di Sebastian Felderer
Herrlicher Kommentar
Herrlicher Kommentar Sebastian, wobei es auch Ziegen gibt, die Schleim absondern - das wäre dann die "Turbo-Version".
Ja, die Mykotoxine sind
Ja, die Mykotoxine sind tückisch!