Economia | Südtiroler Sparkasse

"Überzeugt, Gesetze eingehalten zu haben"

Mit einer schriftlichen Stellungnahme reagiert die Sparkasse auf die Medienberichte zur drohenden "Prozesslawine".

Umgehend hat die Südtiroler Sparkasse auf die Medienberichte über die drohende “Prozesslawine” im Falle der geschädigten Sparkasse-Anleger reagiert. Noch am Freitag Abend nahm der Generaldirektor und Beauftragte Verwalter der Sparkasse, Nicola Calabrò in einem Schreiben an die Medien Stellung: “Die Anliegen unserer Aktionäre sind uns sehr wichtig, und wir sind zuversichtlich, ihren Ansprüchen in Zukunft zu entsprechen.” Bezugnehmend auf die Vergangenheit und die laut Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und ihrem Rechtsbeistand gesetzeswidrigen Vorgehen beim Verkauf der Sparkasse-Aktien erklärt die Bank: “Im Zuge der bisher durchgeführten Kapitalerhöhungen sind den interessierten Kunden alle vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen vorgelegt und ausgehändigt worden. Außerdem sind die potenziellen Zeichner über alle sogenannten ‘preissensiblen’ Faktoren, die für die Bestimmung des Aktienwertes von Bedeutung sind, unterrichtet worden. Die erforderliche Dokumentation ist vollständig eingeholt und von den Kunden vorschriftsgemäß unterzeichnet worden. Dies gilt auch für die Informationen hinsichtlich Kenntnisnahme des Risikoprofils. Die Sparkasse ist deshalb der Überzeugung, die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen immer eingehalten zu haben.”

Alle bei der Sparkasse eingegangenen Beschwerden seien “aufmerksam geprüft” und “ausführlich beantwortet” worden, teilt die Bank mit. Bisher habe auch nur ein Anleger Rekurs bei der italienischen Finanzaufsichtsbehörde Consob eingereicht. Das Urteil in dem Fall liegt auch schon vor. Die Sparkasse dazu: “Der Banken-Ombudsman hat diesbezüglich mit Urteil vom 30.04.2015 der Sparkasse vollinhaltlich Recht gegeben und alle vom Rekurssteller eingebrachten Beanstandungen zurückgewiesen.” Die Entscheidung zugunsten der Sparkasse erwähnte Calabrò bereits am Freitag Morgen im Morgengespräch mit Rai Südtirol, bei dem auch VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus anwesend war. Er habe von dem Urteil zwar gehört, doch sei der Banken-Ombudsman “eine Einrichtung der Banken” und für die VZS daher “kein richtiges Gericht”, betonte Andreaus. Daher könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass bei künftigen Klagen das Landesgericht ähnlich wie bei dem Ende April entschiedenen Rekurs entscheide.

Calabrò hingegen betont in der schriftlichen Stellungnahme am Freitag Abend: “Die Tatsache, dass der Banken-Ombudsman, eine der angesehensten Institutionen auf diesem Fachgebiet, die Klage abgewiesen hat, ist zu berücksichtigen.” Darüber hinaus unterstreicht er: “Die Bank ist bereit, besondere Fälle einzeln zu bewerten und dafür Lösungen zu finden.” Dieses Angebot geht der VZS aber nicht weit genug, wie Walther Andreaus bereits auf der Pressekonferenz am Freitag Vormittag erklärte: “Es geht nicht nur um besondere Fälle, sondern um alle Sparkasse-Anleger mit geringem oder mittlerem Risikoprofil. Und das sind laut unseren Erhebungen über 80 Prozent der 24.000 Anleger, also die große Mehrheit und nicht einzelne Fälle.” Die Nichtbeachtung der Auflagen vonseiten der Bank hätten auch eine Verantwortung für diese mit sich gebracht. Und dieser solle sich die Sparkasse nun stellen, so Andreaus. Von Verantwortung spricht auch Nicola Calabrò: “In der Sparkasse arbeiten über 1.300 Mitarbeiter jeden Tag daran, um unsere Bank voranzubringen und die Voraussetzungen für gute Ergebnisse zu schaffen. Wir spüren alle diese Verantwortung. Ich bin sicher, dass der Neustart der Sparkasse als Gewinn für die gesamte Südtiroler Wirtschaft gesehen werden muss. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir nicht nur die Bezugsbank in unserem angestammten Markt, sondern auch einer der wichtigsten privaten Arbeitgeber in Südtirol sind. Wir sind alle überzeugt, diese wichtige Herausforderung meistern zu können, und setzen uns mit allen Kräften dafür ein.”