Politica | Kassationsgericht

Rasen-Antholz legt Rekurs ein

Schadenersatz von 2,7 Millionen Euro: Ein Fehler bei der Vergabe des größten Bauloses für den Ausbau des Biathlonzentrums kommt Rasen-Antholz teuer zu stehen. Der Gemeindeausschuss wehrt sich jetzt dagegen.
Biathlonzentrum Antholz, Tribüne
Foto: SALTO
  • Vor einem Monat hat der Staatsrat der Gemeinde Rasen-Antholz die Zahlung eines Schadensersatzes von 2,7 Millionen Euro an die Bietergemeinschaft Gasser/Ploner auferlegt. Nun will die Gemeinde beim Kassationsgericht Berufung einlegen, das hat der Gemeindeausschuss einstimmig beschlossen, wie Bürgermeister Thomas Schuster gegenüber der Dolomiten mitteilt. 

    Eine Berufung vor dem Kassationsgericht ist nur dann zulässig, wenn Zweifel an der Zuständigkeit des Staatsrates bestehen oder die Ausübung der Gerichtsbarkeit möglicherweise unterlassen wurde. Schuster zeigt sich von der Höhe der Strafzahlung in Bezug auf die erwarteten wirtschaftlichen Einnahmen der Gemeinde überrascht. Er betont, dass die Gemeinde zu keinem Zeitpunkt ein Unternehmen bevorteilen oder benachteiligen wollte. 

    Bei dem Gerichtsurteil des Staatsrates geht es um das größte Baulos unter den zu vergebenden Arbeiten beim Ausbau des Biathlonzentrums für die Olympischen Winterspiele 2026. Den Zuschlag für 17 Millionen Euro erhielt das Unternehmen Unionbau. Die Bietergemeinschaft Gasser/Ploner und weitere acht Handwerksunternehmen aus Rasen-Antholz haben diese Entscheidung letztes Jahr im Frühling vor Gericht angefochten.