Politica | Absurde Steuerreform

Die falschen Versprechen der Flat Tax

Das Wahlversprechen der Lega birgt viele Tücken und kann in der konkreten Anwendung ungerechte, abstruse und leistungshemmende Auswirkungen zeitigen.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.
Flat tax
Foto: upi

Eine Regierung zwischen 5-Sterne-Bewegung und Lega scheint nach den letzten turbulenten Tagen in greifbare Nähe gerückt. Im Rahmen der programmatischen Verhandlungen nimmt ein Hauptpunkt, der den Alltag aller erwerbstätigen Bürger treffen wird, nämlich die geplante Einkommensteuerreform, langsam Konturen an. Was sich da abzeichnet, lässt aus vielen Gründen nichts Gutes erahnen.

Blenden wir für einmal den vorrangigen Aspekt der Finanzierbarkeit und der Folgen für den Staatshaushalt, das für die Staatsschuld fällige Zinsniveau und den Verbleib Italiens in der Eurozone aus und richten das Augenmerk auf die „technischen“ Merkmale des Reformvorhabens: Was bringt die Einführung einer Flat Tax hinsichtlich Verteilungsgerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und Anreizen für die Leistungsbereitschaft der Bevölkerung mit sich?

Flat taxes werden üblicherweise von liberalen Kreisen propagiert, weil sie Gutverdiener von der Belastung durch eine progressive Gestaltung der Steuersätze befreien. Die italienische Verfassung schreibt für das Steuersystem das Prinzip der Progression vor, um einen Ausgleich zwischen den gesellschaftlichen Schichten zu erreichen. Dementsprechend erfahren die Bezieher hoher und sehr hoher Einkommen die weitaus größten Entlastungen durch die Einführung eines einzigen Steuertarifs. So spart sich jemand, der 100.000 Euro jährlich bezieht, gut 16.000 Euro an Einkommenssteuern, während Bezieher von 15.000 Euro so gut wie gar nichts einsparen. Krasser könnte die regressive Wirkung der Flat tax nicht zum Ausdruck kommen.

Die Unterschiede sind jedoch auch innerhalb derselben Einkommensstufen eklatant. Die eben bekannt gewordene Version der Steuerreform, über welche die beiden Parteien einen Konsens gefunden haben sollen, sieht eine Einteilung der Steuerzahler in zwei Kategorien vor, für die zwei unterschiedliche Steuersätze gelten sollen. Einkommen bis zu 80.000 € pro Jahr sollen mit 15%, jene darüber mit 20% besteuert werden. Dabei sollen nicht mehr die Einkommen von Einzelpersonen, sondern die Familieneinkommen berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Einkommen beider Elternteile oder Partner zusammengezählt und zur Gänze mit 15% oder 20% besteuert werden. Vom bisherigen Stufentarif würde somit auf den Klassentarif umgestiegen, d.h. wer die 80.000-er Schwelle um auch nur 1 Euro überschreitet, rutscht mit dem gesamten Einkommen in die höhere Steuerklasse. Was das für die Leistungsbereitschaft der Bürger bedeutet, kann man sich ausmalen. Jeder der kann dürfte versucht sein, sein Einkommen möglichst unter diese Schwelle zu drücken, was auf zweierlei Weise erreichbar ist: Entweder wird das Arbeits- und Einkommenspensum zurückgefahren oder versucht, Teile davon in die Schwarzarbeit zu verschieben. Das reduziert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern auch die volkswirtschaftliche Produktion und letztlich den Wohlstand.

Da die Einkommen beider Elternteile/Partner zusammengezählt werden, kann man sich vorstellen, wer von den beiden in den meisten Fällen auf Teilzeit umsatteln bzw. diese weiter reduzieren wird. Und was dies für die Renten der Frauen bedeutet. Viele Grüße zum Muttertag!
Aus Sicht der Familienpolitik hätte das Reformvorhaben für Einkommensbezieher um die 40.000 € pro Jahr kontraproduktive Auswirkungen mit der Signalwirkung: bleibt Single, macht bloß keine Kinder! Ab 50.000 Euro Familieneinkommen werden die Absetzmöglichkeiten für Kinder/Kleinkinder komplett gestrichen und damit das Nettogehalt jenem der Single angeglichen. Dem nicht genug, sollen die beiden Einkommen der Eltern zusammengezählt werden, wodurch zwei lohnabhängige Durchschnittsverdiener die 80.000 Euro-Marke knacken und in der Folge auf ihr gesamtes gemeinsames Einkommen um 5% höhere Steuern zahlen müssen als der alleinstehende Kollege. Ein einfaches Beispiel könnte so aussehen:

5 Kollegen arbeiten im selben Betrieb und verdienen alle 40.000 Euro Brutto im Jahr. A ist Single, zahlt künftig 6.000 Euro an IRPEF und spart sich durch die Reform knapp 5.000 Euro oder 45%. B und C sind ein Paar, haben jeweils eine Erstwohnung im Eigentum, in der sie ihre getrennten Hauptwohnsitze haben. Ihre Einkommen werden separat voneinander besteuert und sie bezahlen bzw. sparen sich durch die Reform gleich viel ein wie Single A. D und E sind ebenfalls ein Paar, aber verheiratet oder zusammenlebend mit demselben Wohnsitz. Sie werden als ein Steuersubjekt betrachtet und ihre Einkommen addiert. Dadurch kommen sie auf 80.000 Euro Gesamteinkommen und werden mit 20% besteuert. Zusammen bezahlen sie 16.000 Euro an IRPEF. Macht pro Kopf 8.000 Euro, also 2.000 Euro mehr als ihre Kollegen mit demselben Gehalt. Nicht nur wird die Bevorzugung von Familien abgeschafft, sondern eine regelrechte Diskriminierung von offiziellen Lebensgemeinschaften eingeführt. Kollegen A bleiben 2.000 Euro Netto mehr im Jahr, obwohl er keine Ausgaben für Kinder zu schultern hat; gleiches gilt für B und C, obwohl beide eine Wohnung besitzen und bei gleichem Einkommen tendenziell besser dastehen als D und E. Wer heiratet oder durch Kinder eine Familiengemeinschaft gründet ist hingegen der Gelackmeierte. Das dürfte der darbenden Geburtenrate in Italien kaum zuträglich sein.

Der Vorschlag erscheint auch vom Standpunkt der Logik und der Gerechtigkeit her absurd. Nehmen wir an, zwei Arbeitskolleginnen verdienen mit 40.000 Euro genau gleich viel, der Partner der einen weist ein Einkommen von 41.000 Euro auf, jener der anderen von 39.000. Das Einkommen der Ersten wird mit 20% besteuert, jenes der Zweiten mit 15%, wodurch ihr im Jahr Netto 2.000 Euro mehr bleiben als ihrer Kollegin. Wer sagt aber, dass der Partner der Ersten mehr zu den Familienausgaben beträgt, als jener der zweiten Frau? Angenommen in beiden Beziehungen steuern Mann und Frau jeweils zu gleichen Teilen zu den gemeinsamen Spesen bei, während der Rest individuell gespart wird – wie rechtfertigt sich diese unterschiedliche Behandlung?

Was auf alle Fälle bleibt, ist die absehbare Wirkung einer solchen Art von Flat Tax auf die Erwerbstätigkeit der Frauen und deren Rente, auf die Familiengründungen und auf die wundersame Zunahme von Einpersonen-Haushalten.