Politica | Landtag

Schwacher Trost für direkte Demokratie

Die Grünen feiern die Verabschiedung ihres Gesetzesentwurfs als Erfolg. Stephan Lausch von der Initiative für mehr Demokratie kritisiert die weiter bestehenden Hürden.
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Foto: Pixabay
Der Gesetzesentwurf zu Anpassungen am Landesgesetz zur direkten Demokratie wurde vergangenen Donnerstag (11. Mai) im Landtag mit 29 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen. „Heute, nach jahrelangen Verhandlungen und Diskussionen, haben wir endlich einen funktionierenden Gesetzestext, der eine demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, die über die repräsentative Demokratie hinausgeht“, sagte Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete der Grünen, am Tag der Entscheidung. Sie hatte den Gesetzesentwurf eingebracht, der von allen Fraktionen mit Ausnahme von Fratelli D'Italia und Forza Italia unterzeichnet wurde.
 
 
Mit dem neuen Gesetz zur direkten Demokratie werden technische Verbesserungen am 2018 verabschiedeten Gesetz vorgenommen. Es beinhaltet, dass 16-Jährige an Volksbefragungen teilnehmen und Bürger*innenräte eingesetzt werden können. Außerdem soll das Büro für politische Bildung, das bereits seit 2018 vorgesehen ist, endlich eingerichtet werden.
Zudem bleibt das bestätigende Referendum zwar bestehen, allerdings wird die Frist zum Sammeln der 300 Unterschriften von 20 auf zehn Tage gekürzt. Das Referendum kann zu jedem Gesetz einberufen werden, dass vom Südtiroler Landtag nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (24 Stimmen) beschlossen wurde. Dafür braucht es neben den 300 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten weitere 13.000, um das bestätigende Referendum durchzuführen.
 

Kritikpunkte

 
Das Team K hat in einer Tagesordnung zum vorliegenden Gesetzesentwurf gefordert, dass die Online-Unterschriftensammlung für direktdemokratische Initiativen auf Landesebene ermöglicht werden soll. Dagegen sprach sich die Landesregierung aus, Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte, man werde sich zukünftig mit dem Thema befassen.
Für den langjährigen Verfechter der direkten Demokratie, Stephan Lausch, bringt das neue Landesgesetz wenig Vorteile. „Die technischen Mängel, die beim Gesetz aus dem Jahr 2018 gemacht worden sind, hätten schon längst viel einfacher beseitigt werden können. Zuvor hat die Südtiroler Volkspartei (SVP) versucht, die Behebung dieser Mängel mit der Abschaffung des Referendums zu verbinden.“ Das konnte jedoch mit einer Volksabstimmung im Mai 2022 verhindert werden. „Auch dieses Mal hat es die SVP nicht lassen können, wiederum eine Verschlechterung vorzusehen“, sagt Lausch im Hinblick auf die verkürzte Frist für die Unterschriftensammlung beim bestätigenden Referendum.
 
 
Die Initiative für mehr Demokratie hatte letztes Jahr zwei bisher erfolglose Volksbegehren gestartet, die die „inhaltlichen Mängel“ des Gesetzes zur direkten Demokratie aus dem Jahr 2018 beheben sollen – diese wurden von dem neuen Landesgesetz, das diese Woche verabschiedet wurde, laut Lausch nicht angetastet. Beispielsweise beinhalteten die Volksbegehren die vom Team K im Landtag geforderte Online-Unterschriftensammlung.
Dass vergangenen Sommer von den 8.000 notwendigen Unterschriften für die Volksbegehren nur rund 3.500 gesammelt werden konnten, führt Lausch, Koordinator der Initiative, auch auf die schwierigen Bedingungen zur Beglaubigung von Unterschriften zurück: „Die Menschen können nur in ihrer eigenen Gemeinde ein Volksbegehren unterschreiben. Vor kurzem war es noch möglich, dass auch Lehrpersonen und Sanitätspersonal, die als Beamte gelten, die Unterschriften für ein Volksbegehren bei der Sammlung auf der Straße beglaubigen konnten. Das hat für 25 Jahre ohne Schwierigkeiten funktioniert, jetzt es ist schwierig, Menschen dafür zu finden, da der Kreis der Beglaubigungsberechtigten sehr eingeschränkt wurde.“ Darüber hinaus sei die Unterschriftenhürde von 8.000 zu hoch.