Economia | Flughafen

Landebahn darf verlängert werden

Paukenschlag in der Flughafen-Diskussion: Die gestoppte Landebahnverlängerung darf laut Staatsrat gemacht werden – ab sofort. Doch davor warnt Andreas Pöder.

Einige Zeit war es auffällig ruhig um ihn, nun ist der Bozner Flughafen wieder auf die politische Tagesordnung zurückgekehrt. Und wie! Wenige Tage vor dem Auslaufen des Vertrags mit Etihad Regional, der nur bis 18. Juni eine Anbindung Bozens an Rom gewährleistet, jagte eine Neuigkeit die nächste. Gerade erst hat der Landtag festgelegt, dass es tatsächlich eine Volksabstimmung zum Flughafen bzw. zu dessen neuem Konzept geben wird, da beendet der Staatsrat in Rom den jahrelangen Streit um die Pistenverlängerung – zu voller Zufriedenheit der Flughafen-Befürworter. Alles wieder zurück, kann das vom Südtiroler Staatsrat Bernhard Lageder verfasste Urteil auf den Punkt gebracht werden. Saniert der 2013 von der alten Landesregierung gefasste Beschluss, die Obstwiesen am südlichen Ende des Flughafen von Amts wegen für eine Verlängerung der Landesbahn umzuwidmen. Vom Tisch gewischt dagegen die entscheidenden Argumente der Rekurssteller Gemeinde Leifers und Dachverband für Natur- und Umweltschutz, die den Flughafenausbau über das Verwaltungsgericht gestoppt hatten.

Wie das am Samstag von der Neuen Südtiroler Tageszeitung veröffentlichte Staatsrat-Urteil festhält, kann das Umwidmungsverfahren nach dem Südtiroler Urbanistikgesetz und nicht - wie das Verwaltungsgericht interpretiert hatte - auf Basis des Staatsgesetzes erfolgen. Als Begründung dafür bringt der Staatsrat den Dienstvertrag mit der ABD ins Spiel,  in dessen Folge der Flughafen nicht mehr als Struktur von stattlichem Interesse anzusehen sei. Auch die Umweltauswirkungen einer Pistenverlängerung werden vom Staatsrat als geringfügig eingeschätzt: selbst beim Einsatz von größeren Flugzeugen würden die Grenzwerte für die Lärmbelastung nicht überschritten. Widersprochen wird vom Berufungsgericht auch anderen Argumenten der Rekurssteller, wie der mangelnden Einbindung der drei betroffenen Gemeinden Bozen, Leifers und Pfatten in das Verfahren.

„Diese 300 Meter sind essentiell, um die Landung von Flugzeugen mit 70 Plätzen zu ermöglichen und somit das Defizit auszugleichen“, wurden Verfechter des Südtiroler Flughafens wie Ex-Präsident Thomas Baumgarnter in der Vergangenheit nicht müde zu betonen. Erst am Freitag hatte der neue ABD-Verwaltungsrat versprochen,  bis Herbst alle relevanten Zahlen und Fakten zum Flughafen auf den Tisch zu legen und ein realistisches Zukunftsszenario zu zeichnen. „Der Flughafen Bozen birgt ein großes Potenzial“, erklärte der neue Flughafen-Präsident Otmar Michaeler noch vor Kenntnis der römischen Urteils. 

Pöders Warnung

Ob dies auch tatsächlich genutzt wird, soll jedoch das Volk entscheiden, wird in einer ersten Reaktion auf das Urteil von Landtagsabgeordneten Andreas Pöder unterstrichen. Der Einbringer des Beschlussantrages zur Flughafen-Volksabstimmung warnt darin davor, vor dem Herbst mit Umbauarbeiten zu beginnen. "Baustopp bis zu Volksbefragung", lautet seine Forderung. "Wer jetzt am Bozner Flugplatz auch nur einen Spatenstich auf direkte oder indirekte Kosten der Steuerzahler tätigt, missachtet eine einstimmige Entscheidung des Südtiroler Landtages", schreibt der Abgeordnete der BürgerUnion. Laut ihm dürfe der Entscheidung der BürgerInnen weder durch vorherige Ausbau- noch Anpassungsarbeiten vorgegriffen werden. "Alles andere wäre eine Kampfansage der Landesregierung an die Flughafenkritiker."