Politica | Regionalrat

Amtlicher Reißverschluss

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt mit dem der Frauenanteil auf den Listen zu den Gemeinderatswahlen neu geregelt werden soll.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa
Foto: Grüne Verdi Verc
Am Ende wurde die Generaldebatte auf die nächste Regionalratssitzung vertagt. 
Doch bereits jetzt ist klar, dass es schwer wird den Kernpunkt dieses Vorschlages durchzubringen.
Die grünen Abgeordneten Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba haben einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem es um Zugangserleichterungen für Listen und Förderung der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinden geht. „Öffnung und Erleichterung demokratischer Vielfalt ist nicht nur ein wichtiges Signal, das dem gegenwärtigen Ansehen der Politik nur gut tun kann, sondern eine echte Notwendigkeit für die Politik der Zukunft“, heißt im Einleitungstext zum Entwurf.
 

Alternierende Geschlechter

 
Der Gesetzesvorschlag sieht einen neuen Berechnungsmodus der Geschlechtervertretung auf den Listen für die Gemeinderatswahlen vor. Die Anzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von zwei Dritteln soll nicht mehr auf die mögliche Höchstzahl der Kandidatinnen und Kandidaten angesetzt werden, sondern auf die effektive Anzahl der Menschen, die auf einer Liste kandidieren.
Dazu soll eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden: Im ersten Drittel der Liste müssen die Kandidatinnen und Kandidaten alternierend aufgestellt werden. Es ist das sogenannte Reißverschluss-System.
Im Unterschied zum Landeswahlgesetz bietet das Gemeindewahlgesetz derzeit Möglichkeiten, die vorgesehene Frauenquote auf der Kandidatenliste zu unterschreiten, indem man einfach die Kandidatenhöchstzahl nicht ausgeschöpft“, erklärte Einbringerin Brigitte Foppa am Mittwoch im Regionalrat.
Mit der Verpflichtung beide Geschlechter abwechselt an die Spitze der Wahlliste zu stellen, soll der Frauenanteil in den Gemeinden deutlich erhöht werden. „Am Listenbeginn, der wahlstrategisch bedeutend ist, soll damit ein visuelles Gleichgewicht der Geschlechter hergestellt werden“, sagt Foppa.
Der Entwurf sieht auch harte Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vor. Etwa den Ausschluss der Liste oder die Streichung der Namen des über zu zwei Dritteln vertretenen Geschlechts.
 

Keine Unterschriften

 
Zudem wollen die Grünen mit dem Gesetzesvorschlag die Zugangsvoraussetzungen für Listen bei den Gemeinderatswahlen deutlich erleichtern.
Bisher sind nur Parteien und politische Gruppierungen, die bei den vorangegangenen Landtagswahlen oder den Parlamentswahlen kandidiert und mindestens einen Sitz errungen haben, von der Unterschriftensammlung ausgeschlossen. Der Vorschlag sieht vor, dass diese Regelung ebenso für Parteien und politische Gruppierungen gelten soll, die bereits eine Amtsperiode im Gemeinderat hinter sich haben. 
 

Die Diskussion

 
Eine alternierende Reihung auf der Liste kann ich mich durchaus vorstellen“, meinte Andreas Pöder zum grünen Gesetzentwurf. Der Landtagsabgeordnete der Bürgerunion hält es aber nicht für sinnvoll, wenn die Liste zusammengestrichen werden müsse, falls das Verhältnis nicht ausgewogen sei. Pöder sprach sich auch für den Vorschlag zur Unterschriftensammlung aus.
Grundsätzlich gegen diese Geschlechterquote sprach sich Myriam Atz Tammerle (Südtiroler Freiheit) aus. Der Vorschlag würde es mit sich bringen, dass man den Männern das passive Wahlrecht absprechen müsse, wenn die Quote anders nicht erreicht werden könne. „Die Frauen haben heute genug Möglichkeiten, sich gleichberechtigt in der Politik zu engagieren“, meinte Atz Tammerle.
Auch der Freiheitliche Walter Blaas sprach sich gegen jede Art von Quote aus, begrüßte aber den Vorschlag zur Unterschriftensammlung.
Die Debatte zum Gesetzentwurf soll bei der nächsten Regionalratssitzung fortgesetzt werden. Spätestens dann wird sich auch die Regierungsmehrheit zum grünen Vorschlag zu Wort melden müssen.