Politica | Corona-Bonus

Zum Erklärungsversuch des LR Schuler

Die Erklärung des LR Arnold Schuler zum Skandal im Bezug auf den "Corona-Bonus" ist nichts weiter als ein Dorn im Auge der Demokratie.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.
Arnold Schuler
Foto: Facebook/Arnold Schuler

Nachdem die Namen jener Südtiroler Politiker, die um den sogenannten “Corona-Bonus” angesucht hatten, zutage gekommen waren, räumten zwei der vier Angeklagten ihren Fehler ein. Einer bat um Entschuldigung. Sicherlich, ein Ansuchen um Entschuldigung entschuldigt die Angeklagten nicht per se, aber beweist zumindest Einsicht und Reue. Ein Dritter gesteht den Fehler, schiebt ihn jedoch zur Gänze auf seinen Wirtschaftsberater ab.

Landesrat Arnold Schuler, der vierte unter den Angeklagten, ist anderer Meinung. Anstatt der erwarteten Entschuldigung präsentiert er in einem Schreiben einen Erklärungsversuch: Er habe das Geld genommen um es für gute Zwecke spenden zu können.

Zur Erhellung der Tatsachen: Der italienische Staat hatte das Geld für jene Personen zur Verfügung gestellt, die auf Grund der Corona-Pandemie ihr gesichertes Einkommen gefährdet, minimiert oder gar ganz verloren sahen. Nun passte dem Landesrat dieses Gesetz nicht so recht, da es seiner Meinung nach unwürdigen Kandidaten — wie zum Beispiel ausländischen Erntehelfern, deren Einkommen tatsächlich von einem Tag auf den nächsten ausgefallen war — ein bedingungsloses Einkommen zur Verfügung stellte. Deshalb, so Schuler, wollte er die Steuergelder schwupp di wupp dahin befördern, wo sie seiner Meinung nach wirklich gebraucht würden. Lobenswert. LR Arnold Schuler setzt sich für die wirklich Bedürftigen (und nicht für die vom Staat als bedürftig erklärten) ein. Dazu einige Bedenken:

  1. Hätte der Herr Landesrat Geld für Bedürftige spenden wollen, so hätte er dies aus eigener Tasche machen können. Er hätte kein Geld aus eigener Tasche spenden müssen, nein! Aber Gelder die für finanziell Betroffene zur Verfügung gestellt worden waren und für die Schuler per Gesetz zwar ansuchen konnte, die dem Herrn Landesrat (wie er selbst zugibt) jedoch dem Sinn nach durchaus nicht zustanden, darf er weder beantragen noch spenden — außer er erklärt jegliche demokratische Vorgänge zunichte.
  2. Eine Protestaktion gegen ein unsinniges Staatsgesetz? Ein Protest, der so heimlich vonstattengeht, dass er nur hinterher und in Eigenerklärung als solcher definiert werden kann, erfüllt wohl kaum jenen Sinn, den das Wort impliziert.
  3. Zum Beweis für seine lobenswerten (?) Intentionen zählt Landesrat Arnold Schuler all jene Momente auf in denen er Geld, das ihm sehr wohl zustand (wie zum Beispiel Spesenverrechnung), nicht genommen hatte. Herr Landesrat, was wollen Sie damit sagen? Dass Sie das Vertrauen der Wähler verdienen, weil Sie nicht nehmen was Ihnen zusteht und sich damit rühmen? Damit, anstatt Essen, Dienstfahrten und Telefongespräche, jene Wählerstimmen erwerben, die für weniger betuchte und junge Politiker unerreichbar bleiben, weil diese, nicht wie Sie, auf genau jene Spesenvergünstigungen angewiesen sind oder zumindest ihr gutes Recht dazu nutzen?

Ihre Erklärung, Herr Landesrat, die anstatt einer Entschuldigung der Öffentlichkeit präsentiert wurde, ist nicht nur ein Dorn im Auge der Demokratie, sondern Frevel gegenüber all jenen Politikern und Angestellten im öffentlichen Bereich, die ihren Dienst gesetzestreu und gewissenhaft ausüben. Dass Sie mit Ihren Taten noch Lob (und vielleicht Stimmen?) einheimsen möchten, bleibt unter jeglicher Kritik.