Volksabstimmungen in Gemeinden werden erleichtert
Im Verein mit anderen Fraktionen ist es den beiden Abgeordneten des M5S, Köllensperger und Degasperi, aber gelungen, einige Verbesserungen für die direkte Demokratie durchzubringen. Die Regelung der Volksabstimmungsrechte in der Gemeindeordnung von 2005 lassen nämlich stark zu wünschen übrig, entsprechend gering ist immer noch die Zahl der Volksabstimmungen. M5S hatte einige hundert Abänderungsanträge eingebracht, die z.T. auch von anderen Oppositionsparteien mitgetragen wurden, und die Mehrheit zu einem Dialog gezwungen. Schließlich ergab sich zu einigen Kernaspekten der Bürgerbeteiligung ein parteiübergreifender Konsens. In der neuen Gemeindeordnung gibt es folgende positive Neuerungen:
- Das Recht auf ein bestätigendes Referendum ohne Quorum bei Abänderungen der Gemeindesatzung (wie auf Landesebene für die Regierungsformgesetze und auf Staatsebene für Verfassungsänderungen). Dafür müssen Unterschriften in einem nach Gemeindegröße gestaffelten Ausmaß gesammelt werden: in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner maximal 10%, in Gemeinden mit 10-30.000 Einwohner max. 7% und in solchen mit mehr als 30.000 Einwohner max. 5%. Die Promotoren haben dafür 90 Tage Zeit. Wenn die Mehrheit der Wählerschaft (ohne Quorum) sich gegen den Gemeindebeschluss stellt, tritt dieser nicht in Kraft.
- Die Absenkung der maximalen Unterschriftenhürde von 10 auf 5% für eine Volksabstimmung in allen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (also in Bozen, Brixen, Meran, Trient und Rovereto).
- Die Ausdehnung der Frist für die Unterschriftensammlung bei Volksabstimmungen auf 180 Tage, wodurch eine breite öffentliche Information und Diskussion ermöglicht wird.
- Die Einführung einer Höchstgrenze für das Beteiligungsquorum, das in den meisten Gemeinden immer noch bei 50% liegt. Künftig darf es in kleineren Gemeinden (bis 5.000 Einwohner) max. 30% und in größeren Gemeinden (ab 5.000 EW) maximal 25% betragen.
- Die Pflicht der Gemeindeverwaltungen, allen Wahlberechtigten bei Volksabstimmungen eine Informationsbroschüre zum Abstimmungsgegenstand zuzustellen, die von einer neutralen Kommission erstellt wird.
- Die Volksinitiativen müssen künftig rechtsverbindlichen Charakter haben.
Kein Gehör fanden Köllensperger und Degasperi mit dem Vorschlag, die Statutsinitiative einzuführen. Diese hätte es den Bürgern erlaubt, von sich aus Reformen der Gemeindesatzung anzuregen und – bei Ablehnung durch den Gemeinderat – selbst darüber abzustimmen. Nicht durchdringen konnten sie mit der Einführung des Rechts auf Abwahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, und bei der generellen Abschaffung des Beteiligungsquorums. Auch die Briefwahl, die in Südtirol zwei Gemeinden in der Satzung verankert haben (Mals und Kurtatsch), wird nicht verpflichtend eingeführt.
Mehr war laut M5S nicht durchzusetzen, aber auch diese Schritte werden konkrete Verbesserungen in der Ausübung direktdemokratischer Rechte in allen Gemeinden bringen. Die 333 Gemeinden der Region haben jetzt ein Jahr Zeit, ihre Satzungen dementsprechend anzupassen. Sie können aber, wie dies Mals und Kurtatsch getan haben, im Rahmen der Gemeindeautonomie auch weiter gehen und im Hinblick auf die Gemeindewahlen im Frühjahr 2015 die Mitbestimmungsrechte mutig ausbauen. Ein Thema dieser Wahlen wird diese Frage allemal sein.
Wie immer sehr klar.
Wie immer sehr klar.