Politica | Raumordnung

Kubatur der falschen Art am falschen Ort

Senkung des Bodenverbrauchs, Siedlungsverdichtung, mehr Mietwohnungen – häufige Stichworte in der Raumordnungspolitik. Doch immer noch entsteht Kubatur am falschen Ort. Hier ein aktuelles Beispiel.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.
Die Residence Cornelian in Schreckbichl bei Girlan
Foto: Thomas Benedikter
  • Nach kurzer Bauzeit präsentiert sich das neue “Rooms&Residences Cornelian” bei Girlan schon im Netz und wird ab 26.3.2026 buchbar sein. Mitten in die Rebenlandschaft von Schreckbichl ist ein gesichtsloser Baukörper geklotzt worden, obwohl die verkehrsüberlastete Gemeinde Eppan mit 4.790 Gästebetten (ASTAT 2025) mehr als genug touristische Beherbergungskapazität hat. Die bis 2022 vor dem Bettenstopp angereiften Baurechte und die von der Gemeinde ausgewiesenen Mini-Tourismuszonen machen es möglich. Doch es geht nicht nur um Bodenverbrauch, Zersiedlung und neue Touristensuiten trotz Bettenstopp. Ein Betonriegel dieser Größe könnte durchaus auch Platz bieten für ein Dutzend Wohnungen für ansässige Familien. Schwimmbad und Spielplatz stehen schon dort. 500 Meter weiter im Dorf gibt es alle sozialen Einrichtungen für Kinder und für ältere Menschen. Der Standort wäre an den Bus angebunden, 5 Minuten nach Eppan, 15 Minuten bis Bozen-Zentrum. Ideal für Menschen, die im Grünen wohnen wollen, aber kein eigenes Haus brauchen oder sich leisten können, die nach Bozen zum Arbeitsplatz pendeln. Jetzt residieren halt schon wieder Touristen in ihren Suiten dort, während der Mietwohnungsmarkt in Überetsch so gut wie ausgetrocknet ist.

    Es geht nicht nur um Bodenverbrauch und Landschaftsbeeinträchtigung, um Kubatur am falschen Ort und um viele Nebeneffekte von noch mehr Tourismus. Es geht auch um die Fehlsteuerung von Investitionskapital im Baubereich. Statt in die Hotellerie hätte das vorhandene Privatkapital auch in eine Wohnanlage für Ansässige fließen können; es hätte von einem privaten oder gemeinnützigen Investor in ein Co-Housing-Projekt oder in Genossenschaftswohnungen investiert werden können. Erst die harte Renditekalkulation des Investors kombiniert mit dem Mangel an Weitblick und raumordnerischer Konsequenz seitens der öffentlichen Hand führt zu solch offenkundigen Fehlentwicklungen. Vielleicht hätte die Gemeinde den Bettenstopp einfach ernst nehmen, hätte mehr Zonen für geförderten Wohnbau ausweisen können, oder hätte einfach gar keine Verbauung in solchen Reblandschaften zugelassen. “Cornelian” in Girlan ist nur ein Beispiel für viele, wie künstlich Torschlusspanik erzeugt wird und Kubatur der falschen Art am falschen Ort entsteht. Gleichzeitig war man im Rahmen der Wohnreform von 2025 bisher nicht imstande, der Zweckentfremdung von Wohnraum durch touristische Kurzzeitvermietung zumindest in jenen Gemeinden mit Wohnungsnot – auch Eppan gehört dazu - einen juristischen Riegel vorzuschieben.

    Die Aufnahmekapazität deckeln: das war die Leitlinie der Tourismuspolitik vor vier Jahren. Der mit Durchführungsverordnung des LH vom 13.9.2022 eingeführte „Bettenstopp“ ist an diesem Anspruch komplett gescheitert. Bis heute ist noch keine Obergrenze für das Gesamtangebot an touristisch buchbaren Betten in Südtirol in Sicht. Stand November 2025 gab es in Südtirol 267.623 Betten (ASTAT), was  gegenüber November 2024 einen Zuwachs von 7.764 Betten bedeutet (+2,9%). Waren es im September 2022 noch 235.000 buchbare Betten, so gibt es jetzt fast 33.000 Betten mehr im Land, mit allen Folgen und Nebenwirkungen. In 2026 können alle bis 2020 genehmigten Hotelbauprojekte in den bis dahin von den Gemeinden ausgewiesenen Tourismuszonen verwirklicht werden: der Endspurt beim Ausbau des Bettenangebots? Nein, weil die Bettenstoppverordnung vom 13.9.2022 auch dann noch Ausnahmen für weiteren Bettenbau erlaubt.