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Grünes Licht aus Rom

Die Antikorruptionsbehörde ANAC hat in einem Gutachten jetzt bestätigt, dass der bisherige SBB-Vize-Direktor Ulrich Höllrigl zum Ressortdirektor berufen werden kann.
Anac
Foto: upi
  • Noch diese Woche dürfte er seinen Dienst antreten. Der Stichtag ist der 16. Mai. 
    Ulrich Höllrigl wird dann mit gut zwei Wochen Verspätung seinen neuen Arbeitsplatz als Direktor des Ressorts „Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus“ offiziell übernehmen.
    An diesem Montag trudelte im Palais Widmann das Rechtsgutachten der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC ein. Die zentrale Botschaft in dem amtlichen Schreiben: Es bestehen keinerlei rechtliche Hinderungsgründe bei der Ernennung Höllrigls zum Ressortdirektor.
    Nach der heutigen Sitzung der Landesregierung dürfte diese Nachricht offiziell werden. Vor allem für Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher wird diese Entscheidung eine Erleichterung sein. Damit hat sich jener Kandidat durchgesetzt, den der SVP-Politiker ausgewählt hat.
    Der verspätete Dienstantritt Höllrigls ist die Folge einer Rechtsunsicherheit. SALTO hat darüber bereits berichtet.

  • Die Zweifel

    Am 19. März 2024 hat die Südtiroler Landesregierung per Beschluss Ulrich Höllrigl zum neuen Ressortdirektor berufen. Mit Dienstantritt am 1. Mai 2024. 
    Dass es dazu nicht kam, liegt an einem Detail.  Mit der Verabschiedung des neuen Führungskräftegesetzes des Landes im Sommer 2022 hat sich auch der rechtliche Statuts der Ressortdirektoren grundlegend geändert. Bis dahin waren die Ressortdirektoren keine Beamten und hatten weder ein Durchgriffsrecht noch eine budgetäre Verantwortung. Mit dem neuen Gesetz wurden sie jetzt aber zu Beamten gemacht, mit allen Rechten und Pflichten.
    Die Ressortdirektoren unterliegen als Beamte damit auch dem Legislativdekret Nr. 39 vom 8. April 2013. In dem Gesetzesdekret werden nicht nur klare Unvereinbarkeiten zwischen einem hohen Beamten und verschieden Ämtern definiert, sondern auch die Gründe, nach denen jemand erst gar nicht ernannt werden kann.

  • Ulrich Höllrigl: Dem Dienstantritt als Ressortdirektor steht nichts mehr im Weg. Foto: LPA
  • Einer dieser Gründe besagt, dass jemand, der in einer Führungsposition in einem privaten Unternehmen oder einer Organisation tätig ist, nicht so einfach eine Führungsposition im Landesdienst einnehmen kann, wenn genau diese Stelle seinen früheren Arbeitgeber kontrolliert oder finanziert. In diesem Fall muss es eine Art Karenzfrist für den Übergang von zwei Jahren geben. 
    Ulrich Höllrigl war 15 Jahre lang Vizedirektor des Südtiroler Bauernbundes (SBB) und das Ressort, dem er jetzt vorsteht, vergibt jährlich an den Bauernbund und dessen Genossenschaft Beiträge von über einer Million Euro. Es handelt sich dabei um Gelder, die zum Großteil für die Dienste ausgegeben werden, die der SBB für die öffentliche Hand übernimmt.
    Die juridische Streitfrage: Fällt Ulrich Höllrigl damit in diese Bestimmungen der Nicht-Ernennbarkeit?

  • Das Gutachten

    Im Landesdienst zuständig für diese Fragen ist der sogenannte Anti-Korruptionsbeauftragte Eros Magnago. Der Generalsekretär der Landesregierung wollte  – in Absprache mit dem Personalamt und dem zuständigen Landesrat Luis Walcher – bei dieser Ernennung auf Nummer sicher gehen. Deshalb unterbreitete er den Fall der dafür zuständigen staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC. 

  • Anti-Korruptionsbeauftragter Eros Magnago: „Wir haben damit Rechtssicherheit geschaffen“. Foto: LPA
  • Die ANAC hat am Montag ihr Gutachten übermittelt, nachdem Ulrich Höllrigl ernannt werden kann. „Ich bin sehr zufrieden“, sagt Magnago auf Anfrage von SALTO, „denn die ANAC hat in ihrem Gutachten, jene Argumente übernommen, die wir für die Ernennung vorgebracht haben“. Das Resümee: Es gebe in diesen Fall keine rechtlichen Hinderungsgründe.
    Für Eros Magnago war die Nachfrage in Rom dennoch nicht sinnlos. „Wir haben damit Rechtssicherheit geschaffen, was auch für zukünftige Ernennungen wichtig ist“, sagt der höchste Beamte des Landes.