Kündigungsfristen in Italien erklärt
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In Italien müssen freiwillige Kündigungen, einvernehmliche Auflösungen und Kündigungen aus wichtigem Grund digital über das Portal des Arbeitsministeriums eingereicht werden. Nur diese telematische Form ist gültig. Ausnahmen gelten unter anderem für Hausangestellte, öffentlich Bedienstete, Seefahrer/innen, Schwangere und Eltern kleiner Kinder.
Kündigungsfristen sind im Arbeits- bzw. Kollektivvertrag festgelegt und unterscheiden sich je nach Branche, Position und Dienstalter. Manche Verträge definieren exakt, ab wann die Frist zu laufen beginnt (Monatsanfang, Monatsmitte oder Monatsende) – ein Detail, das oft übersehen wird und zu Verzögerungen führen kann.
Für Arbeitnehmende gilt: Die vertragliche Frist ist einzuhalten. Bei befristeten Verträgen kann eine vorzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund zu Schadenersatzforderungen führen. Gleichzeitig haben Beschäftigte Anspruch auf Entschädigung, wenn sie unrechtmäßig vor Vertragsende entlassen werden. Eine telematisch eingereichte Kündigung kann innerhalb von sieben Tagen zurückgezogen werden.
Arbeitgeber/innen müssen meist längere Fristen beachten und dürfen befristete Verträge nur aus wichtigen Gründen sofort lösen. Liegt kein solcher Grund vor, kann die betroffene Person Schadenersatz verlangen. Zusätzlich gelten besondere Schutzregelungen, etwa für Schwangere oder Eltern in Elternzeit.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich fachliche Beratung – Kündigungen sind rechtlich sensibel und unterliegen regelmäßigen Anpassungen.
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