Klare Botschaft in Sachen Antersasc Alm
Bereits zum zweitenmal bestätigte das Bozner Verwaltungsgericht den Antrag des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz zur Aussetzung der Straßenerschließung auf die Antersasc-Alm. "Heute wurde das Urteil zugestellt," heißt es in vonseiten Klauspeter Dissinger und Andreas Riedl, man nehme das Urteil mit großer Genugtuung zur Kenntnis, da es die Bemühungen und den Rekurs aus dem Präzendenzurteil bestätige. "Zweitens stärkt es die Experten des Landes und die von ihnen verfassten Gutachten und drittens beinhaltet dieses Urteil eine klare Botschaft in Richtung Erschließungen der letzten in unserem Land verbliebenen, noch nicht erschlossenen Almen."
Der Hauptkritikpunkt des Richterkollegiums richtete sich gegen den positiven Beschluss der alten Landesregierung, welche das Projekt trotz wiederholt negativer interner und externer Fachgutachten durchgewunken hatte. Darüber hinaus würdigt das Verwaltungsgericht die besondere Bedeutung der Antersasc-Alm, da sie einem dreifachen Schutz unterliegt, der vom Naturpark, dem Natura-2000-Gebiet und dem UNESCO-Weltnaturerbe.