Politica | Referendum

Diesmal verbindlich

Dürfen vor Italiens Küsten Erdöl und Gas gefördert werden, solange der Vorrat reicht? Darum geht es beim heutigen Referendum.

“I titoli abilitativi già rilasciati sono fatti salvi per la durata di vita utile del giacimento, nel rispetto degli standard di sicurezza e di salvaguardia ambientale”.

Um die Streichung dieses Satzes aus dem Umweltgesetz 2006 geht es beim heutigen Referendum. Wer mit Ja stimmt, spricht sich für die Abschaffung der Bestimmung aus, wonach die Genehmigungen für Erdöl- und Gasbohrungen vor Italiens Küsten über ihr Verfallsdatum hinaus gültig bleiben, und zwar so lange, bis das entsprechende Öl- oder Gasvorkommen erschöpft ist. Wer mit Nein stimmt, will die derzeitige Regelung beibehalten: Solange das Vorkommen nicht erschöpft ist, darf weiter gefördert werden.

Das Ergebnis der Volksabstimmung ist verbindlich – vorausgesetzt, es beteiligen sich daran mehr als 50 Prozent der Stimmberechtigten. Die endgültigen Daten zur Wahlbeteiligung werden gegen  23.30 Uhr auf der Webseite des Bozner Regierungskommissariats bekanntgegeben. Auf derselben Seite werden auch die Ergebnisse der Stimmenauszählungen in Echtzeit veröffentlicht.

Abgestimmt werden kann heute (17. April) zwischen 7 und 23 Uhr in den Wahllokalen, mitzubringen sind Wahlausweis und Personalausweis.  So lautet die vollständige Frage, die mit Ja oder mit Nein zu beantworten ist:

Volete voi che sia abrogato l’art. 6, comma 17, terzo periodo, del decreto legislativo 3 aprile 2006, n. 152, “Norme in materia ambientale”, come sostituito dal comma 239 dell’art. 1 della legge 28 dicembre 2015, n. 208 “Disposizioni per la formazione del bilancio annuale e pluriennale dello Stato (legge di stabilità 2016)”, limitatamente alle seguenti parole: “per la durata di vita utile del giacimento, nel rispetto degli standard di sicurezza e di salvaguardia ambientale?

Die Wahlämter der Gemeinden sind für die gesamte Dauer der Abstimmung geöffnet. Hier können Wähler u.a. ihren Wahlausweise erneuern lassen.

Bei dieser Volksabstimmung geht es nicht um alle aktiven Öl- und Gasplattformen im Mittelmeer, sondern nur um jene im 12 Seemeilen breiten Meerstreifen vor der Küste, der unter besonderem Schutz steht. Von einer Abschaffung der Solange-der-Vorrat-reicht-Regelung wären nach einer Aufstellung der Umweltschutzorganisation Legambiente 26 aktiv genutzte Genehmigungen betroffen, auf deren Grundlage derzeit knapp 80 Plattformen und rund 460 Erdöl- oder Gasborlöcher im Adriatischen und im Jonischen Meer sowie im Kanal von Sizilien betrieben werden. Zu den Initiatoren des abschaffenden Referendums zählt neben Umweltschutzorganisationen und einigen Parteien erstmals auch eine Reihe von Regionalräten: neun Regionen setzen sich dafür ein, dass die bestehenden Bohr- und Förderanlagen nach Ablauf der Genehmigung ihre Tätigkeit einstellen. Neue Konzessionen dürfen nach dem Umweltschutzgesetz in der 12-Seemeilen-Schutzzone ohnehin nicht ausgestellt werden.