Politica | Mitbestimmung

Das Flughafen-Bekenntnis

Mit der Flughafen-Befragung habe man eingestanden, dass auch Abstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung zulässig seien, meint die Initiative für mehr Demokratie.

Die landesweite Volksbefragung zum Bozner Flughafen nimmt die Initiative für mehr Demokratie zum Anlass, um ein erneutes Mal auf eine Forderung hinzuweisen, die sie bereits seit Langem in den Raum gestellt hat und die auch im Rahmen des aktuell diskutierten Gesetzentwurfs zur Direkten Demokratie wieder aufgeworfen wurde: Soll die Bevölkerung auch über Beschlüsse der Landesregierung abstimmen können? Geht es nach der Initiative für mehr Demokratie, lautet die Antwort ganz eindeutig: Ja.

Nach der Volksbefragung zum Flughafen am 12. Juni sei die Landtagsmehrheit “moralisch verpflichtet”, im neuen Direkte-Demokratie-Gesetz das Referendum über Landesregierungsbeschlüsse vorzusehen, schreibt die Initiative für mehr Demokratie in einer Presseaussendung am Mittwoch Nachmittag. Unterstützt wird sie in ihrer Forderung, die in folgenden Punkten veranschaulicht wird, von zahlreichen Organisationen und Vereinen:

“1. Mit der Volksbefragung zum Flugplatz gesteht die Landtagsmehrheit zu, dass das Referendum über Beschlüsse der Landesregierung ein notwendiges Instrument der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ist. Denn über solche Projekte entscheidet normalerweise die Landesregierung. Wenn jetzt zur Zukunft des Flugplatzes über den Umweg eines vom Landtag zu beschließenden Landesgesetzes mit einer Volksbefragung abgestimmt wurde, dann nur deshalb, weil es derzeit das Referendum über Beschlüsse der Landesregierung noch nicht gibt.

2. Für den Landeshauptmann und seine Regierungsmehrheit war es selbstverständlich, dass das Ergebnis der Abstimmung für sie verbindlich sein würde, obwohl diese Volksbefragung über die Zukunft des Flugplatzes aufgrund des geltenden Gesetzes nur beratenden Charakter hatte und den Landtag mit ihrem Ergebnis nicht bindet. Folglich müssen Referenden über Beschlüsse der Landesregierung in Zukunft beschließenden Charakter haben.

3. Für den Landeshauptmann und seine Regierungsmehrheit war es weiters selbstverständlich, dass das Ergebnis auch dann akzeptiert worden wäre, wenn das für die Volksbefragung vom Gesetz her vorgesehene Beteiligungsquorum von 40% nicht erreicht wird. Folglich sind in Zukunft Referenden über Beschlüsse der Landesregierung ohne Beteiligungsquorum vorzusehen.

4. Die Volksbefragung über den Gesetzentwurf mit dem Sanierungskonzept für den Flugplatz fand statt, bevor über diesen endgültig im Landtag abgestimmt wird. Wäre das Ergebnis der Abstimmung also auch rechtlich verbindlich und könnte die Abstimmung auch von Bürgerinnen und Bürgern erwirkt werden, dann entspräche das genau der Form des echten Referendums.”

“Wenn es jetzt so selbstverständlich ist, dass wir über den Flugplatz haben abstimmen können, so selbstverständlich, dass das Ergebnis der Abstimmung verbindlich gelten und dass das Ausmaß der Beteiligung keine Rolle spielen soll, dann muss den Bürgern diese Form der Mitbestimmung – das bestätigende, verbindliche und quorumslose Referendum über Beschlüsse der Landesregierung – grundsätzlich zugestanden werden und nicht nur dann, wenn es der politischen Mehrheit gerade passt”, ist man bei der Initiative für mehr Demokratie überzeugt.