Verschärfte Strafen

Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch (14. Juni) Abend die Reform des Straf- und des Strafprozessrechts definitiv genehmigt. 267 Parlamentarier stimmten mit Ja, 136 dagegen, 24 enthielten sich der Stimme. Im Vorfeld des Votums hatte Ministerpräsident Paolo Gentiloni die Vertrauensfrage gestellt.
Ja sowohl zur Regierung als auch zum heftig umstrittenen Gesetzesdekret von Justizminister Andrea Orlando, das unter anderem verschärfte Strafen bei Einbruch und Diebstahl vorsieht, haben auch die SVP-Abgeordneten gesagt. In deren Vertretung hielt Renate Gebhard die Stimmabgabeerklärung: “Wir als SVP-Vertreter begrüßen, dass zum Beispiel Strafen für Diebstahldelikte wieder erhöht werden und zwar von einem bis sechs Jahre auf zwei bis sechs Jahre. Ebenso ist die Geldstrafe von bisher 103 Euro bis 1032 Euro auf 927 Euro bis 1500 Euro angehoben worden. Dadurch muss nach einer Verhaftung nicht mehr notwendigerweise eine sofortige Freilassung erfolgen.” Die “leider anhaltenden Serieneinbrüche” hätten zu “verständlichem Ärger seitens der Bevölkerung” geführt, so Gebhard. Bereits vor zwei Monaten hatte der Senat die Justizreform gutgeheißen – mit den Stimmen der SVP-Senatoren.
Gemeinsam mit ihren Kollegen Manfred Schullian, Albrecht Plangger und Daniel Alfreider zeigt sich auch Renate Gebhard zufrieden: “Dank der heute (Mittwoch, Anm. d. Red.) genehmigten Straferhöhungen wird wieder vermehrt auf Abschreckung gesetzt.” Auch die Strafen für Raubüberfälle wurden verschärft und zwar von drei auf vier Jahre.
Hervorzuheben seien, so Gebhard, auch die Neuerungen in Bezug auf die Verjährungsfristen für einige schwere Verbrechen gegen Minderjährige: Bei sexuellen Gewaltverbrechen, Menschenhandel, Misshandlung in der Familie, sexueller Ausbeutung und Stalking laufen diese nun erst ab dem 18. Lebensjahr des Opfers und nicht schon bei Begehen der Straftat. “Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass minderjährige Opfer meist nicht den Mut aufbringen, die Täter umgehend anzuzeigen”, erklärt die SVP-Kammerabgeordnete.
Das Gesetz tritt nun 30 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik in Kraft.