Economia | Solland Silicon

Rekurs abgewiesen

Das Bozner Landesgericht hat den Rekurs von Josef Gostner gegen den Verkauf abgewiesen. Es ist dürfte aber nur die erste Runde in einem langen Rechtsstreit sein.
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Foto: web
Josef Gostner ist keiner, der schnell aufgibt. „Ich werde diesen Fall bis in die letzte Instanz durchfechten, weil ich überzeugt bin, dass man mir hier Unrecht getan hat“, sagt er zu salto.bz.
Der finanzkräftige Bozner Mulitunternehmer hat in der ersten Runde eines Falles, der sich mit Sicherheit zu einem langjährigen Gerichtsstreit entwickeln wird, vorerst den Kürzeren gezogen. Die erste Sektion des Zivilgerichtes hat am Donnerstag seinen Rekurs gegen den Verkauf der Solland Silicon an die Meraner Al-Invest GmbH“ abgewiesen. „Das Gericht ist im Urteil genau jener Interpretation gefolgt, die ich von Beginn an immer wieder eingebracht habe“, ist der Anwalt der Käufer, Karl Zeller, sichtlich zufrieden.
Dabei ist der Fall, obwohl lange noch nicht ausjudiziert, schon jetzt eine Art Wirtschaftskrimi.
 

Die Ausschreibung

 
Nachdem mehrere Besitzer und Investoren ihre Zusagen nicht eingehalten haben, rutschte das Meraner Siliziumswerk Solland Silicon in den Konkurs. Das Bozner Konkursgericht schrieb die gesamte Anlage zum Verkauf aus. Nachdem mehrere Ausschreibungen leer ausgegangen waren, erhielt die Meraner „Al-Invest GmbH“ von Konkursrichterin Francesca Bortolotti am 10. September den Zuschlag. Die Unternehmer Andreas Auer und Lukas Ladurner boten 1,75 Millionen Euro für das Werk, samt Maschinen und Grundstück.
Als alles bereits gelaufen schein, folgte der Paukenschlag. Formal war die Ausschreibungsfrist, als Al-Invest am 10. September den Zuschlag erhielt, noch nicht abgelaufen. Sie endete am Freitag, den 20. September um 12 Uhr mittags. 70 Minuten vor Ablauf reichte völlig überraschend Josef Gostners „Fri-El Hydro Power“ ein deutlich höheres Kaufangebot ein. Gostner bot 2,5 Millionen Euro.
Bereits am nächsten Tag – einem Samstag - stellte Konkursrichterin Francesca Bortolotti ein Dekret aus, in dem das Gostner Angebot formalisiert wird und die AL-Invest zu einer neuen Versteigerung für den 24. September eingeladen wird. Demnach hätten beide Interessenten ihr Angebot noch einmal nachbessern können.
 
 
Doch zu dieser Ausschreibung kam es nicht. Zwei Tage später, am Montag, annullierte Richterin Bortolotti ihr eigenes Dekret. Die Ausschreibung wurde plötzlich wieder abgeblasen und Gostners Fr El Hydro Power von der Ausschreibung ausgeschlossen. In diesem neuen Dekret führt Konkursrichterin Bortolotti genau jene Argumente und Begründungen an, die Anwalt Karl Zeller zur Verteidigung seiner Käufer von Beginn an eingebracht hat. Es sind jene Argumente, die jetzt auch im Urteil des Bozner Zivilgerichts auftauchen.
 

Schnelle Brüter

 
Denn in Wirklichkeit hat sich bei dieser Ausschreibung etwas Merkwürdiges abgespielt. In den Ausschreibungsbedingungen steht, dass man innerhalb von zehn Tagen den Großteil des angegebenen Preises zahlen muss. Dann würden die mobilen Güter des Werkes mit einem notariellen Akt an den Käufer übergeben. Weil hier der gesamte Maschinenpark enthalten ist, handelt es sich dabei um rund 4/5 der Werte.
Genau das passierte bereits am 17. September. Demnach war Al-Invest bereits im Besitz des Werkes, zwei Tage vor Ende der Ausschreibung. Der Zufall will es, dass am 20. September, genau an dem Tag, als die Fri El Hydro Power ihr 2,5 Millionen Angebot hinterlegt, auch die Bezahlung der nichtmobilen Güter (Mauern und Grund) erfolgt. Und damit auch die grundbücherliche Übertragung des gesamten Werks an die Al Invest GmbH.
Vor diesem Hintergrund blieb Francesca Botolotti nichts anderes mehr übrig, als die neue Ausschreibung wieder zu annullieren. Denn ein Konkursrichter kann nicht in Grundbuchsakte eingreifen. Zudem gibt es Kassationsurteile, wonach ein Rekurs, auch wenn er durchaus begründet wäre, nicht zugelassen werden kann, wenn die Konkursmasse bereits veräußert wurde.
 

Das Urteil

 
Es ist klar, dass man in dieser Geschichte im Hintergrund alles getan hat, um so schnell wie möglich unumstößliche Fakten zu schaffen. Genau das will sich Josef Gostner aber nicht gefallen lassen. Deshalb rekurrierte Fri El Hydro Power gegen den Ausschluss von der Ausschreibung. Die Zivilrichter Elena Covi, Alex Kuno Tarneller und Federico Paciolla sind in ihrem Urteil jetzt zum selben Schluss gekommen wie bereits Francesca Bortolotti. Sie haben den Gostner-Rekurs gegen den Ausschluss deshalb abgewiesen.
 
 
Doch damit dürfte der Rechtsstreit erst losgehen. Denn bisher bewegte man sich nur im Rekursrecht. Jetzt überlegt Josef Gostner Klage gegen die Masseverwalter einzureichen. „Ich möchte klar sehen, was da im Hintergrund gelaufen ist“, sagt der Unternehmer zu salto.bz.
Demnach wird ein ordentliches Gericht klären müssen, ob das perfekte Timing der AL Invest GmbH und ihrer Rechtsberater den Bestimmungen und Gesetzen entsprochen hat.