Cronaca | Referendum

Justiz: Reform mit Hintergedanken

Am 22. und 23. März sind die Wahlberechtigten dazu aufgerufen, über die sogenannte Nordio-Reform abzustimmen.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale del partner e non necessariamente quella della redazione di SALTO.
(C) Fabio Petrini
Foto: (C) Fabio Petrini
  • Dabei geht es um das Verfassungsgesetz vom 30. Oktober 2025 mit dem Titel „Vorschriften zur Gerichtsordnung und zur Einrichtung des Disziplinargerichts“. Dieses Gesetz ändert sieben Artikel der Verfassung. So soll der bisherige Oberste Richterrat (CSM) in zwei getrennte Räte für Richter und Staatsanwälte aufgeteilt werden. Außerdem sollen die Mitglieder künftig per Los statt per Wahl bestimmt werden.

    Schließlich wird ein neues Oberstes Disziplinargericht geschaffen, das die bisherige Zuständigkeit des CSM übernimmt. Die Reform führt somit nicht nur eine Trennung der Laufbahnen ein, sondern greift auch in die Grundstruktur der Justiz ein und gefährdet deren Unabhängigkeit. Deshalb ist ein „Nein“ die richtige Antwort.

    Der Oberste Richterrat ist ein Verfassungsorgan, das die Autonomie der Justiz schützt. Er besteht zu zwei Dritteln aus Richtern und zu einem Drittel aus Anwälten und Rechtsprofessoren, die vom Parlament gewählt werden.

    Die Verfassungsväter und -mütter haben dem CSM bewusst vier zentrale Befugnisse übertragen: Richter zu ernennen, zu versetzen, zu befördern und disziplinarisch zu belangen. Diese vier Säulen sollten die Justiz vor jeder Einmischung schützen.

    Die Reform zerschlägt dieses System. Sie teilt den CSM in drei Organe auf und verändert deren Zusammensetzung und Befugnisse.

    Damit verschiebt sie das Gleichgewicht zwischen Judikative, Exekutive und Legislative. In der Verfassung steht zwar weiterhin, dass die Justiz autonom und unabhängig ist, doch die Reform untergräbt die Säulen, die dieses Prinzip schützen.

    Besonders problematisch ist die Einführung des Losverfahrens. Den Richtern wird als einzigen Bürgern im Land das Recht genommen, ihre Vertreter selbst zu wählen.

    Während die Richter per Los bestimmt werden, werden die politischen Mitglieder aus einer zuvor ausgewählten Liste gezogen. Dies ist eine Scheinauslosung, die ein starkes Ungleichgewicht schafft.

    Besonders bedenklich ist die Ausgliederung der Disziplinargewalt an ein neues Oberstes Gericht. Der Anteil der Richter in diesem Gremium ist geringer als im bisherigen CSM.

    Die genaue Zusammensetzung der Kollegien, die über einzelne Fälle urteilen, ist noch offen. Das Gesetz besagt lediglich, dass Richter „vertreten sein werden“, ohne jedoch eine konkrete Anzahl zu nennen.

    Eine politische Mehrheit könnte daher ein Gesetz erlassen, das ihre Vertreter in die Überzahl bringt. Die Gefahr von Druck und Einschüchterung ist damit real. Hinzu kommt, dass gegen Urteile dieses Gerichts keine Berufung beim Kassationsgericht, sondern nur bei einem anderen Kollegium desselben Gerichts möglich ist.

    Die Reform löst keines der echten Probleme der Justiz. Sie verkürzt keine Wartezeiten, behebt keinen Personalmangel, schafft keine zusätzlichen Ressourcen und vereinfacht weder Bürokratie noch Sprache. Ein Ja zur Reform bedeutet also keine effizientere oder bürgernähere Justiz.

    Auch das Argument der Laufbahntrennung überzeugt nicht. Schon heute gibt es de facto eine Trennung der Funktionen. Richter und Staatsanwälte können nur einmal wechseln und müssen dafür in eine andere Stadt oder Region umziehen.

    Im Jahr 2024 gab es bei fast 9.000 Richtern nur 42 Wechsel, was einem Anteil von 0,4 Prozent entspricht. Auch zeigt der hohe Anteil an Freisprüchen, dass Richter bereits jetzt unabhängig urteilen und der Staatsanwaltschaft nicht automatisch folgen, nur weil sie Kollegen sind.

    Richter und Staatsanwälte haben dieselbe Ausbildung und Rechtskultur. Der Staatsanwalt hat eine öffentliche Funktion. Er muss nicht „gewinnen“, sondern auch nach entlastenden Beweisen suchen.

    Das ist ein wichtiger Schutz für Angeklagte. Wird der Staatsanwalt jedoch zum bloßen Gegenspieler der Verteidigung, zählt nur noch die Verurteilung, nicht mehr die Wahrheit. Das trifft vor allem jene, die sich keinen teuren Anwalt leisten können.

    Bedenklich ist auch, wie die Reform zustande kam. Sie wurde von der Regierung im Parlament durchgedrückt, ohne breite Zustimmung. Da keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, kommt es nun zum Referendum.

    Seit Monaten greift die Regierung die Arbeit der Justiz an und kritisiert deren Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Politik. In rechten Kreisen wird offen gefordert, die „Einmischung“ der Justiz in politische Entscheidungen zu stoppen.

    Dabei wendet die Justiz lediglich bestehende Gesetze an. Auch daraus kann man die Absichten der Regierung erkennen. Negative Beispiele gibt es weltweit zur Genüge.

    Die Unabhängigkeit der Justiz ist kein Selbstzweck. Sie ermöglicht es der Gerichtsbarkeit, die Exekutive zu kontrollieren und die Rechte aller Bürger zu schützen.

    Sie ist ein Grundpfeiler liberaler Demokratien – und genau deshalb wird sie heute in vielen Ländern angegriffen.

    Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein. Deshalb: Nein zur Reform.

    Alfred Ebner