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Dem Tourismus auf der Spur

Der zuständige Gesetzgebungsausschuss will Fachleute zur touristischen Entwicklung in Südtirol anhören. Damit geht ein weiterer Vorschlag der Grünen durch.
Tourismus
Foto: Othmar Seehauser
  • Unter dem Vorsitz von Harald Stauder hat der Ausschuss den Antrag von Brigitte Foppa auf Anhörung zu Tourismusgesinnung und Tourismusentwicklung im Land einstimmig angenommen. Der von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegte Landesgesetzesentwurf Nummer 29/24 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026“ wurde mit 4 Ja-Stimmen der Regierungsmehrheit und 3 Enthaltungen der Opposition gebilligt. 

  • Brigitte Foppa: „Es ist höchst an der Zeit.“ Foto: Seehauserfoto

    Der III. Gesetzgebungsausschuss des Landtages ist am heutigen Montagvormittag (16. September 2024) unter dem Vorsitz von Harald Stauder zusammengetreten. Einstimmig genehmigt wurde der Antrag auf Anhörung „Tourismusgesinnung und Tourismusentwicklung im Lande/Gästekarten und Mobilität“ der Abgeordneten Brigitte Foppa (Grüne). „Wir haben eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Abgeordneten Foppa, Paul Köllensperger und Arnold Schuler eingesetzt, die uns in der nächsten Ausschusssitzung einen Vorschlag zu den anzuhörenden Personen bzw. Fachleuten und für einen Termin für die Anhörung unterbreiten wird“, so Vorsitzender Stauder.

    Antragseinbringerin Foppa zeigte sich zufrieden über die Einstimmigkeit des Ausschusses und unterstrich, dass es nach dem gerade zu Ende gegangenen Sommer, „in dem so polarisierend über den Tourismus im Land gesprochen wurde, höchst an der Zeit ist, sich auch als für den Tourismus zuständiger Gesetzgebungsausschuss mit diesem Thema zu befassen und eine sachliche und faktenorientierte Standortbestimmung vorzunehmen. Denn nur mit einer guten Datenlage, aktuellen Zahlen und Trends des Tourismus in Südtirol können politisch Richtungsentscheidungen für die Zukunft getroffen werden.“

  • Der Haushalt

    Die von der Mehrheit genehmigten Änderungen im Haushaltsvoranschlag für die Zeitperiode 2024-2026 betreffen insbesondere zusätzliche Mittel für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag und den Zivilschutz. „Es werden weitere 30 Millionen Euro für eine erste Auszahlung der Inflationsanpassung zur Verfügung gestellt; diese können sofort – also bereits vor dem endgültigen Abschluss des Kollektivvertrages – verwendet werden”, erklärt Stauder. Jeweils weitere 15 Millionen Euro würden indes für die Wildbachverbauung sowie den Steinschlag- und Lawinenschutz aufgewandt, „vor allem für Sicherungsmaßnahmen für den Bevölkerungsschutz im Wipp- und Schnalstal”.