Politische Schlaumeierei
Auch die Wirtschaft hat ihre Vorbehalte und wird Einiges in Bewegung setzen um die bestehenden Hürden auszuhebeln. So wird man sicherlich versuchen die maximal vorgesehenen 5.000 Euro pro Betrieb zu kippen. Dazu braucht es nur einen Abänderungsantrag in irgendeinem Gesetz und die Sache ist erledigt. Dies ist für uns ein wichtiger Aspekt bei der negativen Beurteilung der neuen Normen.
Die Regierung hat dies bereits vorgemacht, denn die neue Regelung der Gelegenheitsarbeit wurde nicht, wie man annehmen könnte, mit einem eigenen Gesetz verabschiedet, sondern in einem Haushaltsgesetz das von der EU verlangt wurde, eingefügt. Auch für den Staatspräsidenten war es somit kaum möglich das Gesetz an das Parlament zurück zu verweisen. Dies war nur der letzte Akt einer beispiellosen und bisher einmaligen Vorgehensweise zur Verhinderung eines Referendums, das von über einer Million Bürger eingebracht wurde.
Die erste Aktion war die Abschaffung der alten Voucher, mit dem einzigen Ziel den Bürgern die Möglichkeit zu nehmen sich in der Wahlkabine zu äußern, denn der Kassationsgerichtshof konnte sich ab diesem Moment nur mehr für eine Annullierung des Referendums entscheiden. Bei einer Abänderung der bereits bestehenden Norm, hätte das Kassationsgericht wahrscheinlich eine Volksbefragung zum neuen Gesetz für zulässig erklärt. Mit einem Handstreich hat die Regierung dann kurz darauf eine neue Regelung durch das Parlament geboxt, die der alten sehr ähnlich ist. Auf die versprochene Miteinbeziehung der Sozialpartner warten wir immer noch. Es handelt sich bei der ganzen Operation daher zweifelsfrei um eine unerhörte Form von Spitzfindigkeit, die als solche nicht unbeachtet bleiben darf. Was nützt es unter Berufung des Artikels 75 der Verfassung die notwendigen Unterschriften zu sammeln, wenn man mit einer Art von Verwirrspiel seitens der Politik eine Volksbefragung aushebeln kann?
Die Vorgangsweise ist daher das Hauptproblem und das zuständige Komitee wird sicherlich die notwendigen Schritte bei der zuständigen Gerichtsbarkeit einleiten. Inhaltlich ist insbesondere zu beanstanden, dass man für die Familien sehr wohl festlegt was Gelegenheitsarbeit ist, während es für die interessierten Betriebe keine Einschränkungen gibt, außer die Eingangs angeführten Höchstbeträge. Auch können Betriebe mit mehr als 5 Fixangestellten nicht mehr auf Lohngutscheine zurückgreifen. Dies gilt auch für schwere oder risikoreiche Arbeiten und im Falle einer Auftragsvergabe.
Für den einzelnen „Angestellten“ sind Beträge von 2.500 Euro pro Betrieb, bzw. von 280 Stunden die Obergrenze und dürfen jährlich insgesamt nicht die 5.000 Euro überschreiten. Diese sind auch weiterhin steuerfrei.
Lohngutscheine für Privatpersonen haben sicherlich eine Berechtigung im Falle von gelegentlich anfallenden Arbeiten. Für die öffentliche Verwaltung und die Betriebe hingegen gäbe es genug andere Möglichkeiten sich zu organisieren. Daher bleiben unsere Vorbehalte auch weiterhin bestehen. Nach der Veröffentlichung der Rundschreiben des INPS ist das Gesetz nun zweifelsohne anwendbar und, unabhängig davon ob es uns gefällt oder nicht, liegt es auch bei uns zumindest die Einhaltung der bestehenden Normen zu überwachen.