Società | Mailänder Prozess

Kreiskys Gelder

Österreich hat viel Geld für die Häftlingsfamilien und die Anwälte in Mailand gezahlt. Bis heute hält man die genauen Zahlen und Summen geheim. Exklusiv die Abrechnung.
  • Einen Tag vor Weihnachten 1963 schreibt Ludwig Steiner einen kurzen Brief an Bruno Kreisky. In dem Schreiben, das mit dem Vermerk „Vertraulich“ klassifiziert ist, geht es um die Unterstützung der Familien der Südtiroler BAS-Häftlinge und die Kosten des Mailänder Prozesses, der zwei Wochen vorher begonnen hat.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten erinnert den österreichischen Außenminister an einen Brief, den der Nordtiroler Landeshauptmann Hans Tschiggfrey neun Monate zuvor an Kreisky geschrieben hatte. Tschiggfrey, der im Juni 1963 überraschend verstirbt und als Landeshauptmann von Eduard Wallnöfer ersetzt wird, hatte in dem Schreiben ersucht, dass die österreichische Regierung aus dem Budget des Außenministeriums „Geldmittel für die Rechtshilfe und Sozialfürsorge zu Gunsten verfolgter Südtiroler zur Verfügung stelle“. Das Außenministerium kommt dieser Bitte auch nach. Laut den schriftlichen Ausführungen Ludwig Steiners wird am 10. Juli 1963 aus dem Budgetposten 8-2-5 des Außenministeriums, der zu diesem Zeitpunkt mit 2 Millionen Schilling dotiert ist, ein Beitrag von 500.000 Schilling an die Tiroler Landesregierung überwiesen.
    Jetzt an diesem 23. Dezember 1963 schriebt Steiner an Bruno Kreisky:

    „Wie ich höre, sind bei der obengenannten Budgetpost für das Jahr 1963 noch weitere S 800.000.- vorhanden. Im Hinblick auf die gewaltigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mailänder Prozess zu erwarten sind, darf ich Dich bitten, der Überweisung eines weiteren Betrages in der Höhe von S 800.000.- an die Tiroler Landesregierung für Rechtshilfe und Sozialfürsorge zugunsten verfolgter Südtiroler Deine Zustimmung zu erteilen.“

  • Bruno Kreisky und Silvius Magnago: Gelder aus dem Budget des Außenministeriums. Foto: edition raetia
  • Am 7. Jänner 1964 antwortet Bruno Kreisky. In einem ebenso als „vertraulich“ klassifizierten Schreiben an Ludwig Steiner:

    „In Beantwortung Deines Schreibens vom 23. Dezember 1963 teile ich Dir mit, dass ich hinsichtlich des noch offenen Betrages in der Höhe von 800.000 S aus dem Budgetposten 8-2-5 folgende Verfügungen getroffen habe:  720.000 S wurden auf das Konto 61.007 der Tirolerischen Landeshypothekenanstalt mit dem Vermerk „zu Handen von Herrn Landeshauptmann Wallnöfer“ überwiesen. In einem Brief an den Herrn Landeshauptmann teile ich diesem mit, dass diese Mittel vor allem in Hinblick auf die großen Kosten zur Verfügung gestellt werden, die im Zusammenhang mit dem Mailänder Prozess zu erwarten sind. Außerdem werden sie unter der Voraussetzung gegeben, dass das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten bezüglich der Verwendung dieser Mittel durch die Tiroler Landesregierung, ein Mitbestimmungsrecht erhält.“

    Beide Briefe sind heute im Nachlass von Bruno Kreisky einsehbar. Dass dieser Briefverkehr als vertraulich geführt wurde und für Jahrzehnte im Panzerschrank und Verschluss bleibt, ergibt sich aus der politischen Brisanz dieser Vorgänge.
    Am 9. Dezember 1963 beginnt in Mailand der erste große Südtirol-Prozeß. Auf der Anklagebank sitzen 91 Personen, 84 davon sind Südtiroler, sechs Österrreicher und ein Deutscher. Unter den Angeklagten findet sich fast die gesamte Kerschbaumer-Gruppe und damit die Südtiroler Gründergeneration des Befreiungsausschuss Südtirol (BAS ).

  • Kreiskys Antwortschreiben: Vertrauliche Nachricht an Staatssekretär Ludwig Steiner Foto: Kreisky Archiv
  •  

    „Diese Unterstützung – wäre sie öffentlich geworden – hätte weit mehr als nur zu einer diplomatischen Verstimmung zwischen Italien und Österreich geführt.“

     

    In diesen Dokumenten wird das anschaulich, was man schon damals gemutmaßt hat: Der österreichische Staat unterstützt mit viel Geld die Verteidigung von Attentätern, die italienischer Staatsbürger sind und in Italien vor Gericht stehen. Diese Unterstützung – wäre sie öffentlich geworden – hätte weit mehr als nur zu einer diplomatischen Verstimmung zwischen Italien und Österreich geführt.
    Anhand der Dokumente kann man aber auch nachvollziehen, was der 1. Mailänder Prozess wirklich gekostet hat. Und wer von den beteiligten Anwälten wieviel in Rechnung gestellt und auch bezahlt bekommen hat.

  • Die Kosten

    Wie vereinbart, legt die Tiroler Landesregierung eineinhalb Jahre später genau Rechenschaft ab, wie die Gelder aus Wien verwendet wurden.
    Am 2. August 1965 schickt der Landeshauptmann von Tirol, Eduard Wallnöfer, ein detailliertes Dossier an Außenminister Bruno Kreisky. Auf insgesamt 9 Seiten wird in dem Schreiben und den zwei Anlagen genau ausgelistet, wie das Geld ausgeben wurde. Dabei werde in einer eigenen Aufstellung auch die Gelder aufgelistet, die zur Unterstützung der Häftlingsfamilien ausgegeben wurden. (siehe untenstehenden Kasten).
    Dazu aber kommt auch die Abrechnung für den 1. Mailänder Prozess.
    Eduard Wallnöfer schreibt in seinem Brief an Bruno Kreisky: 

    „Der erste Südtiroler Sprengstoffprozess, der mit Urteil vom 16. Juli 1964 in Mailand in 1. Instanz abgeschlossen wurde, erforderte inklusive Voruntersuchung und alle Ausgaben seit den ersten Verhaftungen im Frühjahr bzw. Sommer 1961 rund 103 Millionen Lire, das sind 4.120.000 österreichische Schilling. Im Jänner 1964 war mit 80 Millionen Lire hier gerechnet worden, der Prozess zog sich aber wesentlich länger hinaus als vorausgesehen. 
    Im Betrag ist auch die Entschädigung an die Familie des beim Entschärfung einer Bombe im Juni 1961 tödlich verunglückten Straßenwertes Giovanni Postal in Höhe von 10 Millionen Lire (mit Anwaltskosten 11 Millionen Lire) inbegriffen. Diese Zahlung war für den Prozessverlauf von größter Wichtigkeit.“

  • Tiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer: „Diese Zahlung war für den Prozessverlauf von größter Wichtigkeit.“ Foto: Edaurd Wallnöfer Preis
  • Die österreichische Bundesregierung übernimmt über den Umweg Nordtirol den Großteil der Kosten für den 1. Mailänder Prozess. Zusätzlich steuern aber auch Wallnöfer & Co. viel Geld aus dem Nordtiroler Landeshaushalt bei. Auch das geht indirekt aus dem vertraulichen Schriftverkehr hervor.
    Der Tiroler Landeshauptmann rechnet im Brief an Kreisky die Gesamtausgaben so ab:

    „Von den 720.000 Schilling, die von Seite des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten für das Budgetjahr 1964 mit Schreiben des Herrn Bundesministers Zl.65.611-5(POL)64 vom 17.1.1964 an den Herrn Landeshauptmann überwiesen wurden, wurden 470.000 Schilling für Zahlung der Prozesskosten und 250.000 Schilling für die Betreuung der Südtiroler Häftlingsfamilien Familien verwendet.“

  • Unterstützung für Familien

    46 Familiennamen, schön alphabetisch geordnet, enthält die „Aufstellung über die Ausgaben der Tiroler Landesregierung für die Betreuung der Südtiroler Häftlingsfamilien 1964“. Zwischen 15.000 Lire und 80.000 Lire im Monat erhalten die einzelnen Familien. Damit variiert die jährliche Unterstützung zwischen 180.000 Lire und 960.000 Lire.
    Insgesamt zahlt die Tiroler Landesregierung allein im Jahr 1964 12.900.000 Lire oder 537.500 österreichische Schilling.
    Im Schreiben an Bruno Kreisky vom August 1964 heißt es dazu:

    Nicht inbegriffen sind die Fahrten der Angehörigen der Häftlinge nach Mailand von Jänner bis Juli 1964, kleinere Zahlungen für Wechselschulden, die Bezahlung von 2000 Schilling.pro Monat für die Witwe des verstorbenen Anton Gostner von Jänner bis Dezember 64 sowie Bezahlung von Weihnachtsgeldern. 
    Die Zahl der Familien hat sich zwar durch die Mailand erfolgten Entlassungen von 46 Häftlingen verringert, doch mussten auch einige der entlassene Häftlinge betreut werden, da ihr Gesundheitszustand und sonstige Umstände eine sofortige Arbeitsaufnahme nicht zuließen. 
    Andererseits haben sich die zu bezahlenden Beträge zum Teil erhöht, da die Anforderung nach dem langen Verdienstausfall bei Kindererziehung, Kleiderbeschaffung, Investitionen in Haushalt und Höfen zwangsläufig anstiegen.“

    Foto: Kreisky Archiv
  • Die Anwälte

    Insgesamt werden für den 1. Mailänder Prozess von Österreich 13 Anwälte bezahlt. Darunter „3 italienische Staranwälte“. Gemeint sind damit der Mailänder Anwalt Gaetano Ricci, der römische Partisan und Anwalt Ettore Gallo, der 1991 Präsident des italienischen Verfassungsgerichtshofes werden wird und der Strafrechtler und Universitätsprofessor Pietro Nuvolone.
    Dazu kommen die Südtiroler Anwälte Luis Sand, Roland Riz, Karl Gartner, Hermann Nicolussi-Leck, Franz Monauni, Otto Vinatzer, Hugo Gamper, Otto Tiefenbrunner, Oskar Vintschger und der Roveretaner Sandro Canestrini.

  • Verteidiger Roland Riz: Im Gespräch mit den Angeklagten. Foto: Archiv Franceschini
  • Besondern interessant aber dürfte sein, dass jemand die Anwälte auswählt, denen man Geld zukommen lässt.
    Denn im 1. Mailänder Prozess sind auch eine Reihe anderer Südtiroler oder Nicht-Südtiroler-Anwälte als Verteidiger der BAS-Männer tätig. Etwa Natale DanderMario Manelli (er verteidigte etwa Josef Fontana), Giuseppe Ghedini (für Sepp Innerhofer), Saverio Massari oder der sardische Universitätsprofessor Giacomo Delitalia
    Doch diese Anwälte scheinen in den Nordtiroler Gehaltslisten erst gar nicht auf.

  • Die Honorare

    Die drei italienischen Starverteidiger erhalten für das Verfahren eine Pauschalsumme, aber keine Tagegelder. 
    Laut der Aufstellung der Tiroler Landesregierung bekommt Ettore Gallo mit 10 Millionen Lire das höchste Honorar. Pietro Nuvolone zahlt man 5 Millionen Lire und Gaetano Ricci erhält 4 Millionen Lire. 
    Bei den letzten drei Anwälten handelt es sich um die italienische Verteidiger, wobei Prof. Nuvolone, weitaus der hervorragendste, aber in seinem Forderungen außerordentlich gemäßigt war“, schreibt Eduard Wallnöfer an Bruno Kreisky.
    Zum Vergleich. Ein Arbeiter verdient 1964 rund 50.000 Lire im Monat. 
    Aber auch die Südtiroler Anwälte haben rund um den 1. Mailänder Prozess außerordentlich gut verdient. 
    Die angeführten zehn Südtiroler Anwälte erhalten für das gesamte drei Jahre dauernde Verfahren je 1 Million Lire als Pauschale, dazu 350.000 Lire für jeden von ihnen verteidigten Angeklagten und zusätzlich 20.000 Lire pro Aufenthaltstag in Mailand.
    Eduard Wallnöfer meint dazu:

    „Einige der Anwälte mussten sich während des über sieben Monate dauernden Prozesses (9. Dezember 1963 bis 16. Juli 1964) fast ständig in Mailand aufhalten. Durch eine intensive Betreuung der Journalisten gelang ist, ein günstiges Klima in der italienische Preise zu schaffen, an dem allerdings die vorzügliche Haltung der Häftlinge einen zumindest ebenso großen Anteil gehabt haben dürfte. Einen hohen Anteil an den Kosten hatten die Gerichtsspesen, die Fotokopien der über 20.000 Seiten umfassende Prozessunterlagen in zehnfacher Ausfertigung, die Sekretariats usw.“

  • Abrechnung der Tiroler Landesregierung: Genaue Beträge an Kreisky übermittelt Foto: Kreisky Archiv
  • Dabei bekommt Luis Sand das höchste Honorar. Der Bozner Anwalt, der zu diesem Zeitpunkt auch für die SVP im römischen Senat sitzt, erhält für den 1. Mailänder Prozess insgesamt 8.105.000 Lire. 
    Laut den Unterlagen ist es Karl Gartner, der als Art Verbindungsmann den Nordtiroler Geldgebern periodisch die Abrechnungen für das gesamte Verteidigungskollegium vorlegt. Gartner bekommt ein Honorar von 6.650.000 Lire. Gefolgt von Sandro Canestrini mit 5.250.000 Lire.
    Roland Riz sitzt von 1958 bis 1987 für die SVP in der römischen Abgeordnetenkammer. Doch zwischen 1963 und 1968 verliert der spätere SVP-Obmann und Senator sein Mandat. Der Bozner Anwalt ist ebenfalls im 1. Mailänder Prozess als Verteidiger tätig und erhält dafür 5.180.000 Lire. Auch der Kalterer Anwalt Hermann Nicolussi-Leck mit 5.010.000 Lire und der Meraner Franz Monauni mit 4 Millionen Lire, liegen in der Honorarklasse der auswärtigen, italienischen Staranwälte. 
    Oskar Vinschgers Honorar bewegt sich bei 3.150.000 LireOtto Tiefenbrunner bekommt 3.030.000 LireOtto Vinatzer 2.010.000 Lire und Hugo Gamper 1.860.000 Lire

  • Der zweite Prozess

    Nordtirol und Österreich zahlen aber weit mehr. 
    Unmittelbar nach der Urteilsverkündigung legen sowohl die Verteidigung als auch die Anklage Berufung gegen das Urteil ein. Es ist damit klar, dass es spätestens 1966 zur Berufungsverhandlung in Mailand kommen wird.
    Gleichzeitig laufen im Sommer 1965 aber bereits die Vorbereitungen für einen weiteren Südtirol-Prozess: den sogenannten 2. Mailänder Prozess. In diesem Verfahren stehen 58 Angeklagte rund um die zwei BAS-Generation um den Komponisten Günther Andergassen vor Gericht. Der Prozess geht vom 12. Januar bis zum 20. April 1966 in Mailand über die Bühne.
    In seinem Schreiben vom August 1965 an Bruno Kreisky nimmt Eduard Wallnöfer auch Bezug auf diese neuen Verfahren. 

    „Auch dieser zweite Prozess dürfte im Winter 1965/66 in Mailand stattfinden; von Seite der Südtiroler Anwälte wird versucht, zwecks Kostenersparnis beide Prozesse gleichzeitig abzuwickeln. Die Zahl der Anwälte wird diesmal aufgrund der gemachten Erfahrungen soweit als möglich beschränkt. Es sollen 5 bis 6 Südtiroler Anwälte und 2 bis 3 italienische Staatsanwälte, unter diesen auf alle Fälle, Prof. Nuvolone, der sich bewährt hat, eingesetzt werden.“.

  • Verteidiger Hugo Gamper (mit Günther Andergassen): Nordtirol zahlt 1 Million Lire an Vorschuss. Foto: Archiv Franceschini
  • Auch für dieses Verfahren übernimmt die Nordtiroler Landesregierung einen Großteil der Anwaltskosten. Wallnöfer weiter:

    „Von Seite der Tiroler Landesregierung wurde für die Vorbereitung des zweiten Mailänder Prozesses bisher an fünf Anwälte (Dr. Riz, Dr. Nicolussi-Leck, Dr. Gartner, Dr. Gamper, Dr. Brandstätter) je 1 Million Lire = 210.962 österreichische Schilling und ferner 200.000 österreichische Schilling Vorschuss an Dr. Gartner für die Beschaffung der Prozessunterlagen (Anklageschrift mit allen Verhörprotokollen) Gerichtspesen usw. bezahlt. Es ist zu hoffen, dass der zweite Prozess wegen der relativ geringen Zahl der Häftlinge von kürzerer Dauer sein wird und sich deshalb die Kosten auch in beschränktem Rahmen halten werden“

    Gleichzeitig erinnert der Tiroler Landeshauptmann den österreichischen Außenminister daran, dass die Betreuung der Häftlingsfamilien, auch mit den neu hinzugekommenen Häftlingen, weiterhin pro Monat 40.000 Schilling, also 500.000 Schilling pro Jahr erfordert.

  • Pfunderer Abfindung

    Aus dem amtlichen Schreiben geht aber auch hervor, dass Nordtirol ebenso Geld für das anlaufende Begnadigungsverfahren der sogenannten Pfunderer Buam locker macht. Am 12. Juli 1965 zahlt man über Rechtsanwalt Karl Gartner 5 Millionen Lire Abfindung an Andrea Mitolo, den Anwalt der Familie des damals zur Tode gekommenen Beamten der Finanzwache, Raimondo Falqui. Die Zustimmung der Familie ist eine Voraussetzung für die Begnadigung.
    Eduard Wallnöfer schreibt am 2. August 1965 an Bruno Kreisky:

    „Im Zuge des Zweiten Mailänder Prozesses, der Familienbetreuung und Pfunderer Affaire wurden also ab Herbst 1964, bzw. 1.1.1965 von der Tiroler Landesregierung rund 1 Million Schilling verausgabt. Weitere große Auslagen stehen bevor.“

    Aber auch hier springt der österreichische Außenminister finanziell ein. 
    Am 23. Dezember 1965 überweist Bruno Kreisky aus dem Budget des Außenministeriums weitere 350.000 Schilling nach Innsbruck. 
    Der Betreff: „Zur Bestreitung der Kosten für die neuen Südtirolprozesse in Mailand und die Unterstützung der bedürftigen Häftlingsfamilien