Ambiente | Großraubwild

Abschuss auf fast allen Almen möglich

Das Land hat beinahe 99 Prozent der Südtiroler Almen zum Weideschutzgebiet erklärt, wo Problemwölfe entnommen werden dürfen. Hier die Auflistung der Betriebe.
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Foto: Seehauserfoto
Fast alle Südtiroler Almen werden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, das hat gestern der Direktor der Landesabteilung Forstwirtschaft, Günther Unterthiner, mitgeteilt. Damit ist der Abschuss von Problemwölfen auf den meisten Flächen der Almwirtschaft möglich: 1.458 Almen zählen als Weideschutzgebiet, wie die salto.bz vorliegende Liste bestätigt, nur für 18 Südtiroler Almen gilt das nicht. Letztere sind die Folgenden: Plans (Abtei), Koflerschupf (Aldein), Jochwiesen (Aldein), Profunser (Barbian), Unterpalwitt (Barbian), Angerer Alm (Feldthurns), Winterle (Jenesien), Hinteregger (Klausen), Obertalerwiese (Rasen Antholz), Stieger (Ritten), Pirbamer (Ritten), Oberinner Wiese (Ritten), Hotscherweiden (Ritten), Joggum (Ritten), Laner Vormeswald (Sarntal), Ebner (Villanders), Grabmair Schwaige (Welschnofen), Kellner Schwaige (Welschnofen);
 
 
Almen werden laut der letzte Woche verabschiedeten Durchführungsverordnung zum Wolfsgesetz, das seit 15. Juni 2023 in Kraft ist, als Weideschutzgebiete ausgewiesen, wenn eine großräumige Einzäunung, eine dauernde Behirtung mit oder ohne Hunde oder der Einsatz von Herdenschutzhunden aus objektiven Gründen (Geländebeschaffenheit, technische / wirtschaftliche Zumutbarkeit, ökologische Argumente) nicht möglich ist.
 
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Der zuständige Landesrat, Arnold Schuler: "Juridisch sind nun die wichtigen Schritte gemacht, um Wölfe auch entnehmen zu können." (Foto: LPA / Fabio Brucculeri)
 
Beispielsweise gilt das für Weiden, die von Wandernden, Radfahrenden oder von Wild gequert werden: Öffnungen in Zäunen könnten offenbleiben. Ein weiteres Kriterium sind Hirten beziehungsweise Hirtenhunde: Eine Alm wird zum Weideschutzgebiet, wenn nicht mindestens zwei Hirten Dienst tun können und für sie eine geeignete Unterkunft bereitsteht. Auch Hirtenhunde brauchen eine geschützte Unterkunft. Gibt es diese nicht, wird die Alm zum Weideschutzgebiet erklärt.
Bereits heute (17. August) soll das Land einen ersten Antrag für den Abschuss eines Wolfes stellen, nämlich nach 41 Rissen in Pfitsch, weitere Anträge sollen für Kastelbell und Tiers folgen. Das staatliche Institut für Umweltschutz und Umweltforschung ISPRA sowie die Wildbeobachtungsstelle des Landes haben laut Gesetz 15 Tage Zeit, um ihr Gutachten zum Antrag abzuliefern. Dann kann der Landeshauptmann das Abschussdekret erlassen, das allerdings von Tierschutzorganisationen angefochten werden kann, wie in Trient geschehen.
 
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Schutz vor Großraubwild: Auf 1.458 von 1.476 Almen können Problemwölfe abgeschossen werden, weil dort kein Herdenschutz möglich oder zumutbar sei. (Foto: Seehauserfoto)
 

Monitoring

 
Seit Anfang dieses Jahres bis zum 6. August wurden in Südtirol mehr als 26 Wölfe gezählt, 20 davon konnten genetisch erfasst werden. Die Zahl der gerissenen Tiere beträgt 145. Wolfschäden durch Risse von insgesamt 517 Nutztieren wurden im vergangenen Jahr im Ausmaß von 103.007 Euro vergütet. Anhand gesammelter Nachweise und nach Absprache mit den Nachbarprovinzen wurden im vergangenen Jahr einige Zonen mit Wolfsrudeln ausgewiesen. Diese befinden sich im Gebiet von Deutschnonsberg, hinteres Ultental, Latemar, hinteres Grödnertal und Toblach.
Wölfe werden vom Amt für Jagd und Fischerei in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Jagdaufsehern monitoriert. Monitoring ist auf mehreren Schienen vorgesehen: Wolfsspuren (Kot, Urin, Haare, Speichel) werden ausgewertet und typisiert, über Sichtungen und das Hören von Heulen wird Buch geführt, es gibt Fotofallen und Besenderung.