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Bares für Rares

Der grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler mahnt in seinem Minderheitenbericht zum Stabilitätsgesetz eine bewusste Aushöhlung des Autonomiestatutes an.
Landhaus 3
Foto: Südtirolfoto.com
Nach meinem Dafürhalten wird das Südtiroler Autonomiestatut hier ganz bewusst ausgehöhlt“ sagt Hanspeter Staffler. Der grüne Landtagsabgeordnete hat Anfang Dezember einen Minderheitenbericht zum Stabilitätsgesetz vorgelegt, das derzeit im Landtag behandelt wird.
Der Oppositionspolitiker mahnt an, dass in den rund 20 Artikeln des Stabilitätsgesetzes über 70 Gesetzesänderungen enthalten sind. Staffler legt dabei einen Fokus auf den Abschnitt „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“.
In Artikel 54 des Autonomiestatutes werden die Obliegenheiten des Landesauschusses (Landesregierung) aufgezählt, wobei unter Punkt 4 „die Verwaltung des Vermögens der Provinz” aufscheint. Nachdem es sich dabei um eine ausschließliche Obliegenheit der Landesregierung handelt, müssen alle Entscheidungen zum Landesvermögen per Beschluss der Landesregierung gefällt werden. Die Landesregierung ist somit laut Statut der Garant für das Vermögen des Landes. Zwischen 1972 und 2016 hat die Landesregierung stets diese Obliegenheit wahrgenommen.
 
 
 
Im Jahr 2016 kam es dann zu einer ersten Erosion dieses Prinzips. In das entsprechende Landesgesetz wurde ein unscheinbarer Absatz eingefügt:
 
„Der Landesrat für Vermögensverwaltung kann den Verkauf und Ankauf von Liegenschaften verfügen, sofern deren Wert nicht mehr als 10.000,00 Euro beträgt. Die entsprechenden Verträge bis zu genanntem Schwellenwert können vom Direktor der Landesabteilung abgeschlossen werden.”
 
Mit dieser kleinen aber feinen Gesetzesänderung wurde geschickt eine ausschließliche Obliegenheit der Landesregierung erstmals seit Beginn der 2. Autonomie auf den verantwortlichen Landesrat übertragen“, meint Hanspeter Staffler. Das schlagende Argument damals war der Effizienzgewinn: Die Landesregierung habe Wichtigeres zu tun, als sich mit kleinen Immobiliendeals bis zu 10.000 Euro zu beschäftigen.
Für den ehemaligen Generaldirektor der Südtiroler Landesverwaltung ist durch diese Bestimmung eine Art „Haarriss“ in der Vermögensverwaltung entstanden, der jetzt aber zu einer Kluft ausgeweitet werden soll.
Es liegt auf der Hand, dass damit ein Großteil der jährlichen Transaktionen aus der Hand der Landesregierung in die Hand eines Landesrates übergehen.
Nun wird dieser Beitrag aber bedeutet angehoben. Denn mit Artikel 16/sexies im Stabilitätsgesetz soll festgelegt werden, dass der Vermögenslandesrat aufgrund eines Jahresprogrammes der Landesregierung, Vermögensgütern bis zu einem Wert von 260.000 Euro je Vermögensgut kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten kann. „Auf diesem Weg könnte die Landeregierung dem Landesrat ein umfangreiches Jahresprogramm genehmigen, welches viele Millionen Euro ausmachen könnte“, kritisiert Hanspeter Staffler in seinem Minderheitenbericht. Und weiter: „Es liegt auf der Hand, dass damit ein Großteil der jährlichen Transaktionen aus der Hand der Landesregierung in die Hand eines Landesrates übergehen.
Nach Auffassung des Grünen wollten man ursprünglich sowohl im Autonomiestatut als auch im einschlägigen Landesgesetz zur Verwaltung des Vermögens des Landes genau dieser Entwicklung vorbeugen.
Hanspeter Staffler kündigte deshalb an, dass er und seine Fraktion im Landtag gegen diesen Artikel und auch gegen das Stabilitätsgesetz stimmen werden.