Società | Coronatest
Betrug leichtgemacht
Foto: upi
Es ist die große Schlagzeile. Unter dem Titel „Behinderer und Trickser: Harte Linie“ kündigen Gesundheitslandesrat Thomas Widmann und Sanitätsgeneral Florian Zerzer jetzt eine Offensive gegen Trickser beim Covid-19-Test an. Widmann geht dabei soweit, dass er selbst den Einsatz „verdeckter Ermittler“ ankündigt, die als normale Bürger getarnt den Testern auf die Finger schauen sollen. Dass für einen solchen Undercover-Einsatz jede gesetzliche Grundlage fehlt und ausschließlich die zuständigen Polizeikräfte diese Kontrollen durchführen können, vergisst der SVP-Landesrat dabei wohlweislich zu sagen.
In Wirklichkeit aber ist die jetzt zur Schau gestellte harte Linie ein PR-Gag der Südtiroler Politik und Sanität.
In Wirklichkeit aber ist die jetzt zur Schau gestellte harte Linie ein PR-Gag der Südtiroler Politik und Sanität.
Das wird deutlich, wenn man weiß, wir fahrlässig Südtirols Sanität und Politik seit Monaten möglichen Schwindlern bei Covid-Tests Tür und Tor offen lassen.
Denn es ist derzeit ein Kinderspiel, sich in Südtirol einen "Green Pass" zu erschwindeln. Wobei eines ganz klar vorausgeschickt werden muss: Diese Vorgangsweise ist eine Straftat und wird strafrechtlich als Betrug gewertet und entsprechend geahndet. Das Ganze ist kein Bagatelldelikt.
Der einfache Schwindel
In den Medienberichten der vergangenen Tage ist immer wieder davon die Rede, dass Bevollmächtigte falsche oder nicht existente Testergebnisse in das Computersystem des Sanitätsbetriebes eingeben.
Doch in Wirklichkeit geht es viel einfacher.
Doch in Wirklichkeit geht es viel einfacher.
Es ist derzeit ein Kinderspiel, sich in Südtirol einen Green-Pass zu erschwindeln.
Person A hat Symptome, geht in die Apotheke und unterzieht sich dort einem Covid-19-Test, der positiv ausfällt. Person A wird damit im Computersystem des Sanitätsbetriebs als positiver Fall eingetragen. Mit allen daraus erwachsenden Folgen.
Person B, die ein Impfgegner ist, gibt Person A - gleichen Geschlechts und ungefähr im selben Alter - ihre Gesundheitskarte. A geht in einer andere Apotheke noch einmal zum Test und füllt die Testformulare mit den Personalien von B aus. Natürlich fällt der Test auch diesmal positiv aus. Jetzt aber ist auch B im Computer des Sanitätsbetriebes als positiv erfasst. Beide erhalten die Mitteilung zur Quarantäne.
Nach sieben Tagen geht B, der nie krank oder positiv war, dann selbst in die Apotheke und testet sich frei. Offiziell ist B jetzt „genesen“ und erhält den Green Pass.
Die Möglichkeit, dass dieser Betrug auffliegt, ist äußerst gering. Außer man erwischt Person A in flagranti beim Ausfüllen des Formulars in der Apotheke.
Südtiroler Einmaligkeit?
Sie werden jetzt sagen: So einfach, das ist doch unmöglich.
Aber es ist möglich. Denn in den Südtiroler Apotheken dürften die Apotheker bei einem Test nur nach der Gesundheitskarte (ohne Foto) und nicht nach einem Ausweis oder einer Identitätskarte fragen. „Uns ist das nicht erlaubt und es tut auch niemand“, sagt ein Apotheker zu Salto.bz.
In den entsprechenden Dekreten das Landes und in den Rundschreiben des Sanitätsbetriebes ist von einer solchen Ausweispflicht keine Rede. Das macht den Betrug in Südtirol zum leichten Spiel.
Dass es auch anderes geht, macht die Nachbarprovinz Trient vor. Dort wird bei Tests in den Apotheken neben der Sanitätskarte auch der Ausweis verlangt.
Aber in Südtirol scheint Propaganda wichtiger zu sein als gezieltes Handeln.
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Da also wohl viele
Da also wohl viele verwaltungsmäßig „Genesene“ keine medizinisch Genesene sind, kann man diese „Genesenen“ also nicht als genesen betrachten.
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Damit ist der „Genesene“ per se unter Genetal-Verdacht.
Das ist die Konsequenz dieser Dokumentenfälschungen.
Ein Schaden an allen.
Da wäre ich nicht
Da wäre ich nicht draufgekommen. Aber so wird es einige geben, die das nachmachen, sofern die Regeln für die Apotheken dieselben bleiben. Fast wie bei der Sendung XY, wo sich ein Gauner auch oft gute Tipps holen kann :)
I raccomandati senza
I raccomandati senza greanpass, pare siano in servizio
"keine Ausweispflicht" heißt
"keine Ausweispflicht" heißt nicht, dass es verboten wäre nach einem Ausweis zu fragen. Der Apotheker muss nicht, aber er darf sehr wohl nach dem Ausweis fragen. Und wenn er die Person nicht kennt, dann sollte er das auch!