SVP: Neues Spiel mit neuen Karten
Keine Ausnahme gibt es künftig bei der Mandatsbeschränkung, so der Beschluss der Südtiroler Landesregierung am 18. März. Für Verwaltungs- und Aufsichtsräte von Landesgesellschaften und Körperschaften gibt es eine zeitliche Begrenzung von drei Amtszeiten. "Nach höchstens neun Jahren ist demnach Schluss", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Interessiert an einem Posten in Aufsichts- und Verwaltungsräten des Landes? Neue Wege werden beschritten, man will sauber und transparent vorgehen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, "kann sich um ein Amt bewerben", so Kompatscher. Das Einreichen des eigenen Curriculums genügt, dann wird geprüft.
Zeitliche Limits auch für das Amt des Landeshauptmann. Nach drei Amtsperioden wird der Weg für neu Köpfe geebnet. "Damit gilt die Beschränkung für alle Ämter mit Regierungsverantwortung in diesem Land gleichermaßen: für Bürgermeister, Gemeindereferenten, Landesräte und den Landeshauptmann", erklärt der Landeshauptmann. Der nicht nicht nur Brände löscht, sondern bedacht Entscheidungen treffen will.