Cronaca | Meldepflicht

Einreise melden

Wer aus bestimmten Staaten einreist, muss dies nach wie vor den zuständigen Behörden melden und 14 Tage in Isolation. Daran erinnert der Sanitätsbetrieb.
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Foto: Pexels/Porapak Apichodilok

Mit 3. Juni 2020 wurde die Quarantänepflicht für Einreisende aus den EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Auch Einreisen aus Staaten des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra, dem Fürstentum Monaco, der Republik San Marino sowie dem Vatikanstaat sind nicht mehr meldepflichtig.

Doch für Einreisende aus einer Reihe von Staaten weiterhin Meldepflicht bei den zuständigen Behörden. Darauf weist der Sanitätsbetrieb in einem Schreiben hin.

Einreisende Albanien, Kosovo, Türkei, Ukraine sowie außereuropäischen Ländern sind weiterhin verpflichtet, ihre Einreise dem zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu melden. Ab Einreisetag ist für diese Personen eine 14-tägige häusliche Isolation vorgesehen.

Die Meldung über die erfolgte Einreise kann über mehrere Kanäle rasch und unkompliziert vorgenommen werden, erinnert der Sanitätsbetrieb.

  • Etwa über das eigens dafür eingerichtetes Online-Formular, das unter folgender Internetadresse erreichbar ist: https://siag.limequery.org/483785
  • Außerdem kann die Einreise auch telefonisch beim Bereitschaftsdienst des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit gemeldet werden. Dieser Dienst ist täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Mobilnummer +39 337 1422707 erreichbar.
  • Oder aber die Einreise wird an die E-Mail-Adresse [email protected] kommuniziert. Name, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aufenthaltsadresse in Südtirol, Einreisegrund, Einreisedatum sowie der Staat, aus dem die Einreise erfolgt ist, müssen dann in der E-Mail angegeben werden.