Gesetz zur Sterbehilfe versenkt
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Diese Woche hat der Regionalrat in Venetien nach einer mehr als sechsstündigen Sitzung einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe versenkt. Obwohl es sich technisch gesehen nicht um eine Ablehnung des Entwurfs “Liberi Subito” handelt, wird das Votum des Regionalrats de facto als Ablehnung des Gesetzes betrachtet.
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Denn der Gesetzesentwurf geht nun zurück in den zuständigen Ausschuss und verliert damit alle Vorrechte, die das Statut für Volksinitiativen vorsieht. Die Volksinitiative für “Liberi Subito” haben rund 9.000 Menschen mit ihrer Unterschrift unterstützt, die von der Organisation Luca Coscioni gesammelt wurden. Der Verein wurde nach dem Politiker benannt, der 2006 an Multipler Sklerose gestorben ist und jahrelang um das Recht auf aktive Sterbehilfe gekämpft hat.
Bei der Sitzung des Regionalrates am Dienstag stimmten 25 Abgeordnete dafür, 22 dagegen und 3 enthielten sich. Es fehlte damit nur eine einzige Stimme zur notwendigen Mehrheit für das italienweit erste Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe. Der Entwurf beinhaltet zum einen die erforderliche Austattung des Gesundheitssystems in Venetien zur Gewährleistung eines assistierten Suizids und legt zum anderen die Voraussetzungen fest, damit ein Patient Zugang erhält.
In Italien ist der assistierte Suizid dank eines Urteils des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 legal. Ein Gesetz, das klar definiert, wann und wie es umgesetzt werden soll, wurde allerdings weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene verabschiedet. Venetien ist die erste italienische Region, die ein regionales Gesetz über ein selbst bestimmtes Lebensende diskutierte. Auf nationaler Ebene wird der einzige existierende Gesetzesentwurf derzeit im Senat blockiert. In der Zwischenzeit liegt die Verantwortung bei der Verwaltung der einzelnen örtlichen Gesundheitsämter, was zu verschiedenen Problemen führt.
Den in Venetien behandelten Gesetzesentwurf hat die Organisation Luca Coscioni mit Sitz in Rom erarbeitet. Laut dem Entwurf kann Sterbehilfe dann angewandt werden, wenn die betroffene Person an einer irreversiblen Krankheit leidet, unerträgliche körperliche oder psychische Leiden erleidet, wenn sie nur durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben erhalten wird und wenn sie in der Lage ist, frei und bewusst Entscheidungen zu treffen.
Damit der Antrag auf Sterbehilfe genehmigt werden kann, müssen diese vier Voraussetzungen alle gleichzeitig vorliegen. Über den Antrag entscheiden soll eine multidisziplinäre Kommission innerhalb von 15 Tagen, der Vorschlag würde dann an eine territoriale Ethikkommission übermittelt, die innerhalb von 5 Tagen ihren Bericht dazu vorlegen muss. Im Fall eines positiven Gutachtens kann die betroffene Person den assistierten Suizid auch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen.
Den Gesetzesentwurf hat Luca Zaia, der Präsident Venetiens, überraschenderweise unterstützt, obwohl seine Partei, die Lega, auf nationaler Ebene wie andere rechtsgerichtete Parteien das Vorhaben kategorisch ablehnt. Ein Gesetz zur Sterbehilfe sei „eine zivilisatorische Tatsache“, so Zaia, doch nicht alle in seiner Fraktion denken so. Organisationen wie der Verein Family Day, der Verein Scienza & Vita und der Movimento per la Vita sprechen sich gegen den assistierten Suizid aus.
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