Società | Justiz

Die Staatsrätin

Die Leiterin des Rechtsamtes der Gemeinde Bozen, Gudrun Agostini, wird Staatsrätin. Der Ministerrat wird sie als Nachfolgerin von Ulrike Lobis demnächst berufen.
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Foto: upi
  • Es dürfte nur mehr eine Sache von einigen Wochen sein. Dann wird Gudrun Agostini ihre Arbeitsplatz wechseln. Die amtierende Leiterin des Rechtsamtes der Gemeinde Bozen wird in das höchste Gremium der italienischen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Rom wechseln. Sie wird vom italienischen Ministerrat zur zweiten Südtiroler Staatsrätin berufen werden.
    Die 57jährige Juristin kann auf eine lange Laufbahn in der öffentlichen Verwaltung zurückblicken. Zuerst war Agostini zwei Jahre lang im Rechtsamt ihrer Heimatgemeinde Bruneck tätig, bevor sie über neun Jahre lang als Anwältin der INPS arbeitete. Seit Anfang 2004 ist sie im Rechtsamt der Gemeinde Bozen tätig.
    Jetzt aber erfolgt der Karrieresprung. 
    Südtirol kann zwei deutschsprachige Mitglieder des Staatsrates stellen. Wobei die Staatsräte vom Ministerratspräsidium im Einverständnis mit dem Südtiroler Landtag vorgeschlagen werden. Unabdingbare Voraussetzung für die Ernennung aber ist ein positives Gutachten des höchsten Selbstverwaltungsgremium der italienischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, dem sogenannten Consiglio di Presidenza delle Giustizia Amministrativa

  • Anwältin der Gemeinde Bozen Gudrun Agostini: Neue Südtiroler Staatsrätin in Rom. Foto: privat
  • Nach einem Auswahlverfahren, an dem sich mehrere Südtiroler Anwälte beteiligt haben, hat der Ministerrat Gudrun Agostini ausgewählt. Vergangenen Mittwoch hat der Präsidialrat ein offizielles positives Gutachten für diese Ernennung verabschiedet.
    Derzeit gibt es nur einen Südtiroler Staatsrat in Rom, Thomas Mathá. Die zweite Südtiroler Staatsrätin, die Meraner Anwältin Ulrike Lobis, ist nach knapp zwei Jahren in Rom im Herbst 2023 in Rente gegangen. Gudrun Agostini soll jetzt diesen vakanten Posten übernehmen. 
    Dabei hat sich die Arbeit der Südtiroler Staatsräte in den vergangenen Jahren grundsätzlich verändert. Laut Autonomiestatut muss bei jedem Fall, der vom Verwaltungsgericht Bozen kommt, einer der beiden Südtiroler Staatsräte im Richterkollegium sitzen. Anfänglich schoben damit die Südtiroler Staatsräte in Rom eine ruhige Kugel.
    Inzwischen aber hat sich das nachhaltig verändert. Denn die Südtirol-Fälle machen nur rund 20 Prozent der Prozesse aus, die Südtirols Staatsräte heute behandelt. Die Arbeitsbelastung im Palazzo Spada in Rom ist damit äußerst groß.
    Bei der Ernennung ist jetzt der Südtiroler Landtag am Zug. Wahrscheinlich Anfang März wird der Landtag ein Gutachten zur Ernennung von Gudrun Agostini abgeben müssen. Dann wird der Ministerrat die Berufung beschließen. Die eigentliche Ernennung erfolgt dann per Dekret durch den Staatspräsidenten.