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Der PEC-Mail-Streit

Die Gemeinde Rasen-Antholz hat den Einwand des Heimatpflegeverbands zum Speicherbecken aus formalen Gründen abgewiesen. Das kritisiert nun auch die Volksanwaltschaft.
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Foto: Unsplash / rivage
  • Wie schwierig häufig die Arbeit von Umweltorganisationen ist, zeigt das Vorgehen der Gemeinde Rasen-Antholz beim Ausbau des Biathlonzentrums im Tal. Als der Gemeinderat Ende März das Speicherbecken für die neue Beschneiungsanlage genehmigte (Beschluss Nr. 12 / 24), reichte der Südtiroler Heimatpflegeverband (HPV) einen Einwand ein. 

    Doch die Kritik wurde wegen formalen Gründen abgewiesen: Da der Einwand nicht innerhalb der 10-tägigen Veröffentlichungspflicht eingelangt sei, wurde er für unzulässig erklärt. Der Einspruch landete Anfang Mai um 18:46:22 Uhr per PEC-Mail bei der Gemeinde ein – und damit außerhalb der Bürozeiten. 

    „Die Olympischen Winterspiele zeigen einmal mehr, dass wichtige Informationen der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten werden.“

    Der Heimatpflegeverband verletzte also die 2007 genehmigte Gemeindeverordnung von Rasen-Antholz: Denn der Einwand muss nicht nur innerhalb von zehn Tagen eingereicht, sondern auch von der Gemeindeverwaltung protokolliert werden. Um zehn vor sieben abends dürfte verständlicherweise keine Angestellte mehr im Rathaus sein, um den Einwand in den Akten zu vermerken. 

  • Die Beschwerde

    Veronika Meyer: „Aus diesen Gründen empfiehlt die Volksanwaltschaft eine zeitnahe Überarbeitung der ‚Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse‘.“ Foto: LPA / Fabio Brucculeri

    Für die neu gewählte Volksanwältin Veronika Meyer gehen die Vorschriften der Gemeinde hier aber eindeutig zu weit: „Wenn diese – aus Sicht der Volksanwaltschaft aufgrund der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäße – Rechtsauffassung vertreten wird, so erscheint es im Sinne der Transparenz und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unabdingbar, (...) ausdrücklich eine Uhrzeit vorzusehen, innerhalb der ein Einspruch eingereicht werden muss. Dies deshalb, da es für die Bürgerinnen und Bürger - insbesondere bei einer PEC -E-Mail - nicht ‚auf der Hand liegt‘ dass und insbesondere innerhalb wann diese von der Gemeinde protokolliert werden muss“, teilt Meyer Mitte Juni der Gemeinde Rasen-Antholz in einer Beschwerde mit.  

    In derselben Rechtsfrage hat außerdem das Kassationsgericht im April 2024 in einem Urteil (Nr. 11380) entschieden, dass eine PEC-Mail als protokolliert gilt, bevor die Gemeindeverwaltung sich mit ihr befasst: “La notificazione si considera perfezionata (…) al momento di generazione della predetta ricevuta.” 

  • Florian Trojer: „Die öffentliche Verwaltung erschwert Umweltorganisationen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern durch bürokratische Hürden die Arbeit.“ Foto: Seehauserfoto

    Volksanwältin Meyer empfiehlt, die Gemeindeverordnung von Rasen-Antholz zeitnahe zu überarbeiten und den Einwand des Heimatpflegeverbandes zu berücksichtigen. „Die öffentliche Verwaltung erschwert Umweltorganisationen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern durch bürokratische Hürden die Arbeit. Die Olympischen Winterspiele zeigen einmal mehr, dass wichtige Informationen der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten werden“, erklärt HPV-Geschäftsführer Florian Trojer.

    Außerdem müsse der Einwand des Verbands nun erst recht von der Gemeinde ernst genommen werden: „Der Rechtsauffassung von uns und der Volksanwältin entsprechend ist der Gemeinderatsbeschluss zur Genehmigung des Speicherbeckens theoretisch nicht gültig, da unser berechtigter Einwand nicht behandelt wurde“, so Trojer. 

    Der HPV kritisiert in dem Einwand, dass bei der Planung des Speicherbeckens Alternativen nicht tiefergehend geprüft wurden. Laut dem Verband seien die Auswirkungen auf die Kultur- und Naturlandschaft nicht mit einer Großveranstaltung wie Olympia Milano-Cortina 2026 zu rechtfertigen und widersprechen den Zielen des Südtiroler Klimaplans 2040

  • Die Olympia Serie

    SALTO veröffentlicht diese Woche täglich einen ausführlichen Artikel zu den Olympischen Winterspielen 2026. 

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Franz Pattis Sab, 07/20/2024 - 13:47

Die neue Volksanwältin Veronika Meyer und der Geschäftsführer des Heimatpflegeverbandes Florian Trojer haben vollkommen recht. Die Gemeinde Antholz sucht natürlich jetzt nach Ausreden um den Rekurs nicht akzeptieren zu müssen!!
Aus persönlicher Erfahrung kann ich den Umweltgruppen nur empfehlen im Falle von Einwänden usw. gleichzeitig auch eine Presseaussendung darüber zu machen mit genauer Angabe des Datums und der Uhrzeit wann der Einwand versendet wurde.
PS. Wir vom Team Auwald haben das auch kürzlich so gemacht als wir gegen den Beschluss des Brixner Stadtrates betreffend Einleitung der Bauleitplan-Änderung „Rodung Auwald Brixen für ein 3D-BETON Druckergebäude der Firma PROGRESS“ einen Einwand gemacht haben. Denn somit gib es dann auch keine faulen Ausreden vonseiten der Brixner Gemeindeverwaltung…..-

Sab, 07/20/2024 - 13:47 Collegamento permanente