Politica | Covid-Test

Das Eigentor

Die Landesregierung hat heute beschlossen, dass ab sofort die Apotheken für die Schnelltests bezahlen müssen. Es ist ein Beschluss, der schwer umsetzbar sein wird.
Apotheke
Foto: upi
Ein Schnellschuss kann manchmal in die Hose gehen. Vor allem dann wenn die rechte Hand anscheinend nicht weiß, was die linke tut.
Denn Anfang machte Thomas Widmann - wie meistens - in den Dolomiten. „Schluss mit geschenkten Tests für Apotheken“, schreibt das Tagblatt am Dienstag in der Früh. Der Gesundheitslandesrat ärgert sich über die Dumpingpreise einiger weniger Apotheken im Land, die den Coronatest um 5 Euro anbieten. Widmann erklärt, dass das Land den Apotheken die Tests gratis zur Verfügung stellt, er aber jetzt der Landesregierung vorschlagen werde, diese Übergabe der Gratistest einzustellen.
Genau das entscheidet die Landesregierung wenig später. Landeshauptmann Arno Kompatscher kündigt nach der Sitzung auf der Pressekonferenz eine neue Verordnung an, wonach alle teilnehmenden Apotheken die Testkits ab 1. November zum Marktpreis einkaufen müsse.
Das Ganze klingt gut, wird aber schwer umsetzbar sein.
 

Der Vertrag

 
Denn am 5. Oktober 2021 - also genau vor 12 Tagen - hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb beschlossen das Abkommen mit den Apotheken zu den Covid-19 Tests zu verlängern. An diesem Tag wurde auch ein Vertragsabkommen zwischen dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und dem Verband der Südtiroler Apothekeninhaber und der Assofarm unterzeichnet. Den Vertrag haben Florian Zerzer für den Sanitätsbetrieb, Matteo Paolo Bonvincini für den Apothekerverband und Alexia Ferrentino für die Assofarm unterschrieben.
Der Vertrag regelt alle Dienstleistungen und Vergütungen für die Apotheken, die die Covid-19-Test machen und die allesamt dieser Vereinbarung beitreten müssen. Im Vertrag heißt es unter dem Punkt Vergütungen für die Apotheken: „15,00 Euro für Covid-19 Tests an Personen im Alter von 18 Jahren und älter.“
 
 
 
Vor allem steht in Artikel 4 aber ganz klar unter dem Titel „Lieferung der Test-Kits des Sanitätsbetriebes“: „Der Sanitätsbetrieb gewährleistet eine angemessene Anzahl von Kits für Covid-19 Tests“. Aus dem Vertrag geht eindeutig hervor, dass dafür keine Vergütung vorgesehen ist, die Apotheken die Tests also gratis bekommen.
Diese Vereinbarung hat eine Gültigkeit ab dem 1. Oktober 2021 bis zum Ende des Covid-19 Notstandes“, heiß es im letzten Artikel.
Vor diesem Hintergrund wird klar, dass das Land mit der neuen Verordnung vertragsbrüchig wird. Das heißt: Der Sanitätsbetrieb wird den Landesregierungsbeschluss nur dann umsetzen können, wenn der Apothekenverband und die Assofarm einwilligen. Beharren die beiden Vertragspartner auf die Vereinbarung wird das Land bis zum 31. Dezember 2021 gratis die Tests zur Verfügung stellen müssen.
Das hat man bisher nicht gesagt. In der Hoffnung, dass es zu einer gütigen Einigung kommt. Was nicht ausgeschlossen werden kann. Denn die Apotheken verdienen sich mit der Green pass-Pflicht und dem daraus folgenden Anstieg der Tests eine goldene Nase. Auch dann noch, wenn sie einen Test um 2,5 Euro selbst einkaufen müssen.
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Bernd Schuster Mar, 10/19/2021 - 22:39

Ihr bei Salto seit aber auch immerwährende Nörgler. Die Politik immer der Feind. Und da die SVP regiert, immer gegen die SVP. Gnade euch Gott falls einmal die Grünen zum Zug kommen, da könnt ihr euren Laden ja fast schließen.

Mar, 10/19/2021 - 22:39 Collegamento permanente
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Daniel Kraler Mer, 10/20/2021 - 22:17

Ich kann leider nicht ganz verstehen, wieso überhaupt die Tests kostenlos für die Apotheken zur Verfügung gestellt wurden. Auf welcher Grundlage war das möglich?
https://www.sabes.it/de/news.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_i…
So steht z.B. im staatlichen Protokoll mit Federfarma, Assofarm und Farmacieunite:
https://sistemats1.sanita.finanze.it/portale/documents/20182/66501/Prot…
"che la remunerazione complessiva di € 15,00 per ogni test antigenico rapido eseguito si intende comprensiva dei costi di approvvigionamento dei test antigenici rapidi, del materiale di consumo occorrente (guanti, camici, DPI), degli oneri di logistica, di rilascio delle certificazioni verdi COVID-19 e di ogni altro onere accessorio strettamente connesso all’esecuzione della prestazione, nonché dell’atto professionale di somministrazione ed effettuazione del singolo test antigenico rapido;" und "che l’approvvigionamento dei test antigenici rapidi non avverrà a cura e spese della Struttura Commissariale all’emergenza COVID-19;"
Südtiroler Apotheken sind dem Protokoll gleich beigetreten wie alle anderen Apotheken aus anderen Regionen:
https://gsud.cdn-immedia.net/2021/09/23092021DGC_Elenco_Farmacie_Aderen…

Verstehe ich da was falsch? Oder wieso muss in Südtirol alles nochmals und das noch zum Nachteil des Steuerzahlers vereinbart werden? Von welchen Geldern wurden diese Tests bezahlt? Wird auf diese Art und Weise nicht das staatliche Protokoll umgangen, um private Gewinne mit öffentlichen Mitteln zu maximieren? Wäre das nicht vielleicht sogar ein Fall für den Rechnungshof?
Aber man ärgert sich über Apotheken, die sich mit 5 € zufrieden geben.

Mer, 10/20/2021 - 22:17 Collegamento permanente